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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.09.1964 - IV C 103.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1652
BVerwG, 02.09.1964 - IV C 103.64 (https://dejure.org/1964,1652)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.1964 - IV C 103.64 (https://dejure.org/1964,1652)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 1964 - IV C 103.64 (https://dejure.org/1964,1652)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.09.1957 - III C 101.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1964 - IV C 103.64
    - Für die Annahme von Eigentum im formalrechtlichen Sinne zugunsten von Minderjährigen an Möbeln, die sie im Haushalt der Eltern benutzten, bedarf es regelmäßig der Feststellung, auf welche Weise, durch welche Maßnahmen oder auf Grund welcher Handlungen Eigentum erworben worden ist (vgl.Urteil vom 2. Juni 1957 - BVerwG III C 101.56 - abgedr, bei Buchholz 427.2, § 16 FG, Nr. 22).
  • BVerwG, 18.06.1970 - III C 33.69

    Unmittelbar Geschädigter bei Vermögensschäden - Begriff des "Geschädigten" im …

    Die damit umrissene Rechtsfrage ist in der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allerdings unterschiedlich beurteilt worden (vgl. Urteile vom 11. März 1960 - BVerwG IV C 139.58 - [RLA 60, 205 = ZLA 60, 188] und vom 2. September 1964 - BVerwG IV C 103.64 - [ZLA 65, 28] einerseits und Vorlagebeschluß vom 31. Januar 1963 - BVerwG III C 31.61 - [RLA 64, 159] andererseits, der durch Beschluß vom 10. Juli 1964 - BVerwG IV C 87.64 - zurückgenommen worden war).
  • BVerwG, 07.07.1967 - III B 1.67

    Rechtsmittel

    Die Revision war zuzulassen, weil es der grundsätzlichen Klärung bedarf, ob entgegen der im Urteil des IV. Senats vom 2. September 1964 - BVerwG IV C 103.64 - geäußerten Ansicht ein Minderjähriger durch Ersitzung trotz der Vorschriften des § 939 und des § 204 BGB Eigentum nach § 937 BGB erwerben kann.
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