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| BVerwG, 31.01.1962 - IV C 144.61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 11.01.1961 - 6 KL 1302/59
- BVerwG, 31.01.1962 - IV C 144.61
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57
Darreichende Verwaltung
Auszug aus BVerwG, 31.01.1962 - IV C 144.61
In der Revisionsbegründung sucht die Klägerin darzutun, § 266 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 LAG sei wegen Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG nichtig - der die Verfassungsmäßigkeit bejahende Beschluß BVerwG III B 188.60 mache es sich mit dem Hinweis auf die zur Hausratentschädigung ergangenen, auf deren Besonderheiten abgestellten Entscheidungen des BVerfG (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] u. 64) zu bequem - sei die Vorschrift verfassungsmäßig, so hätte die in Ziff. 8 des Bescheides liegende Beschwer der Klägerin nur durch Bejahung der Berechtigung der Beigeladenen zum Bezug von Kriegsschadenrente (nach Prüfung) behoben werden können. - BVerwG, 21.11.1961 - III C 333.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.01.1962 - IV C 144.61
Die vom Gesetz in nichtverfassungswidriger Weise (Urteil BVerwG III C 333.58 vom 21. November 1961) vorgesehene Einbeziehung des überlebenden Gatten in das Feststellungsverfahren ist indes nur angebracht, wenn der überlebende Gatte Kriegsschadenrente beantragt hat und dieser Antrag noch nicht unanfechtbar oder rechtskräftig abgelehnt worden ist, so daß die Schadensfeststellung sich irgendwie auf die von ihm begehrte. - BVerwG, 22.09.1961 - IV C 402.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.01.1962 - IV C 144.61
Daß in Verträgen über Grundstücksüberlassung, insbesondere bei Erbauseinandersetzungen, aus jener Zeit in dort verwendete Ausdrücke, wie "Entschädigung(sansprüche)", auch die Schadensfeststellung einbezichbar ist, hat der Senat in seinem Urteil BVerwG IV C 402.59 vom 22. September 1961 in einer anderen, ebenfalls vom Verwaltungsgericht Düsseldorf entschiedenen Sache ausgesprochen.
- BVerwG, 22.02.1966 - III C 216.64
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Insoweit sich aus den Urteilen des IV. Senats vom 31. Januar 1962 - BVerwG IV C 144.61 -, - BVerwG IV C 169.60 - (ZLA 1962, 234) und dem Urteil vom 18. September 1963 - BVerwG IV C 175.61 - (ZLA 1964, 93) etwas anderes ergibt, kann dieser Rechtsprechung nicht gefolgt werden. - BVerwG, 09.10.1964 - IV C 50.64
Zugrundelegung der Grundbeträge der ersten sowie der zweiten Ehefrau für …
Das istim Urteil vom 31. Januar 1962 - BVerwG IV C 144.61 - grundsätzlich ausgesprochen worden, weil es sich dort um das Erbe des verstorbenen Ehegatten, mit dem die überlebende Ehefrau und Stiefmutter der Erben ehelich verbunden war, handelte. - BVerwG, 18.09.1963 - IV C 175.61
Anteilige Kriegensschadenrente bei nur anteiligem Erbe des Vermögens des …
Insoweit kann auf das Urteil des erkennenden Senats vom 31. Januar 1962 - BVerwG IV C 169.60 - Bezug genommen werden (vgl. auch BVerwG IV C 144.61, Urteil vom 31. Januar 1962).
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