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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,34
BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65 (https://dejure.org/1967,34)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1967 - IV C 205.65 (https://dejure.org/1967,34)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1967 - IV C 205.65 (https://dejure.org/1967,34)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses im bauplanungsrechtlichen Außenbereich; Absehen von einer Beiladung einer in der Form des Einvernehmens am Baugenehmigungsverfahren beteiligten Gemeinde

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 35
    Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen Belangen bei Vorhaben im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 26, 287
  • NJW 1967, 1385
  • DVBl 1968, 41
 
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Wird zitiert von ... (151)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65
    Über den Inhalt und die Grenzen der Aussagekraft der von den Gemeinden rechtsgültig geschaffenen Flächennutzungspläne für die Ermittlung gegen Bauvorhaben im Außenbereich stehender öffentlicher Belange (grundsätzliches Bekenntnis zu BVerwGE 18, 247 [BVerwG 29.04.1964 - BVerwG I C 30.62] im Gegensatz zur engeren Auslegung in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster): In den Flächenhutzungsplänen der Gemeinden enthaltene genügend konkretisierte planerische Vorstellungen über Beschränkungen des Inhalts und Umfangs der Bebauung im Außenbereich äußern ihre Aussagekraft bei der Ermittlung, von öffentlichen Belangen im Sinne von § 35 BBauG bei der Entscheidung über Einzelbauvorhaben grundsätzlich insoweit, als.
  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte; …

    Die Darstellungen eines Flächennutzungsplans sind, sofern sie nicht ausnahmsweise Parzellenschärfe für sich in Anspruch nehmen (vgl. BVerwGE 48, 70 ), "grobmaschiger" (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 - BVerwG 4 BN 9.03 - …und vom 20. Juli 1990 - BVerwG 4 N 3.88 - jeweils a.a.O.; BVerwGE 95, 123 ; 48, 70 ; 26, 287 ).

    Anders als die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind sie nicht wie Rechtssätze anwendbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. April 1995 - BVerwG 4 B 70.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 309; Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 30.73 - DVBl 1975, 516 ; BVerwGE 26, 287 ).

    Diese kann dazu führen, dass sich das Gewicht ihrer Aussagen bis hin zum Verlust der Aussagekraft abschwächt (…vgl. Beschluss vom 20. Juli 1990 - BVerwG 4 N 3.88 - a.a.O.; BVerwGE 26, 287 ).

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer …

    Es hat im Gegenteil Bedenken dagegen geäußert, daß die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, derzufolge die Anerkennung eines vorhandenen Bestandes die funktionsgerechte Nutzbarkeit dieses Bestandes unabhängig von der Wiederherstellung voraussetze (Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 119.68 - in BVerwGE 26, 296 [BVerwG 15.03.1967 - IV C 205/65] [301]), uneingeschränkt auf Fälle übertragen werden könne, in denen ein bisher funktionsgerecht nutzbares Haus - wie hier - "durch ein plötzliches (Natur-)Ereignis in Mitleidenschaft gezogen" werde.
  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung; …

    Das setzt tatsächliche bauliche Verhältnisse voraus, die von ihnen sowohl qualitativ wie auch quantitativ in so erheblichem Maße abweichen, daß die Verwirklichung der ihnen zugrundeliegenden Planungsabsichten auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1967 - BVerwG 4 C 205.65 - BVerwGE 26, 287; Beschluß vom 31. Oktober 1997 - BVerwG 4 ?185.97 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 333).
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