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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 05.06.1963

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.06.1962 - IV C 38.62   

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BVerwG, 04.06.1962 - IV C 38.62 (https://dejure.org/1962,183)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1962 - IV C 38.62 (https://dejure.org/1962,183)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1962 - IV C 38.62 (https://dejure.org/1962,183)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich - Ausführung der Wasserstraßenpläne unter Beteiligung des Reiches - Vertragsabschluss über Ausführung der Main-Donau-Wasserstraße "Main-Donau-Staatsvertrag" - Auslegung "Main-Donau-Staatsvertrag" und des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 209
  • NJW 1962, 2026
  • DVBl 1962, 789
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.02.1960 - II ZR 125/58

    Schwimmdocks - § 988 BGB, unentgeltliche Fortsetzung eines entgeltlichen …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1962 - IV C 38.62
    Ob die Verträge allein schon deshalb, weil sie behördliche Willenserklärungen enthalten, was nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 161, 308 [317]), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 32, 76 [84]), zur Revisionsfähigkeit im bürgerlichen Rechtsstreit genügen soll, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren revisionsfähig sind, mag dahinstehen.
  • BVerwG, 05.06.1959 - VII C 83.57
    Auszug aus BVerwG, 04.06.1962 - IV C 38.62
    Forsthoff (…Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 8. Aufl. S. 254) verneint lediglich, daß ein Staat im hoheitlichen Bereich, in dem er durch Verwaltungsakt tätig zu werden hat, statt dessen Verträge mit dem Gewaltunterworfenen schließen dürfe; diese sich etwa in der Richtung von BVerwGE 8, 329 bewegende Ansicht hat mit der hier zu lösenden Frage nichts zu tun.
  • RG, 12.10.1939 - V 34/39

    1. Zur Wirkung des Rechtsmittelverzichts auf die Stellung von Streitgenossen. 2. …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1962 - IV C 38.62
    Dies gilt auf Grund von § 89 Abs. 2 ZPO nicht nur für den bürgerlichen Rechtsstreit (RGZ 161, 350 [351];… Baumbach-Lauterbach, ZPO, 26. Aufl. 1961, Anm. 3 zu § 89), sondern auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren; irgendwelche Eigenarten stehen nicht entgegen.
  • BVerwG, 15.01.1962 - IV B 237.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1962 - IV C 38.62
    Auf die Beschwerde der Klägerinnen hat der Senat durchBeschluß vom 15. Januar 1962 (BVerwG IV B 237.61) eine Revision zugelassen.
  • BVerwG, 22.05.1957 - IV C 0246.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1962 - IV C 38.62
    So hat der Senat das preußische Gesetz zur Einschränkung der Rechte am Wasser vom 19. März 1935 (GS S. 43), das in dieser Form nur auf Grund des Gesetzes über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 (RGBl. I, 75) ergehen konnte und ergangen ist, in seiner Vorlagevom 22. Mai 1957 - BVerwG IV C 0246.56 - (DVBl. 1958, 319) - über die das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden hat - als fortgeltend angesehen.
  • RG, 28.01.1936 - II 233/35

    Liegt in der Erklärung des Gläubigers einer von einer anderen Genossenschaft …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1962 - IV C 38.62
    Der erkennende Senat läßt dahingestellt, ob es trotz dieses Unterschieds im Wortlaut angängig wäre, auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren z.B. mustermäßige (typische), von einer Seite ausgearbeitete, von der anderen Seite anstandslos angenommene Vertragsbedingungen, die wie eine Norm gleicherweise für eine Vielheit von Vertragsverhältnissen in weiten Gebieten gelten sollen (RGZ 150, 115; RArbG JW 1938, 2061), als revisionsfähig zu behandeln.
  • RG, 15.09.1939 - III 6/39

    1. Sind bei der gerichtlichen Beurteilung vermögensrechtlicher Ansprüche von …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1962 - IV C 38.62
    Ob die Verträge allein schon deshalb, weil sie behördliche Willenserklärungen enthalten, was nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 161, 308 [317]), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 32, 76 [84]), zur Revisionsfähigkeit im bürgerlichen Rechtsstreit genügen soll, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren revisionsfähig sind, mag dahinstehen.
  • VGH Bayern, 05.07.2005 - 8 B 04.356

    wasserrechtliche Plangenehmigung, Umgehungsgerinne an einer Staustufe, bestehende …

    Dies bedeutet zunächst eine förderliche Behandlung der eigenen Anträge der Klägerin, weiterhin insbesondere bei Ermessensentscheidungen (wozu in diesem Zusammenhang auch Planungsentscheidungen gehören) eine nicht nur alsbaldige wohlwollende Bescheidung, sondern darüber hinaus auch eine Festlegung dahin, dass das bei der Bescheidung im Auge zu behaltende Gemeinwohl als sich mit dem Vertragsziel deckend angesehen werden soll (vgl. BVerwGE 14, 209/217).

    Die Rechte der Klägerin aus dem Main-Donau-Staatsvertrag und aus dem Konzessionsvertrag sind selbstredend auch in einem wasserrechtlichen Verfahren, das von einem Dritten beantragt wurde, zu beachten (vgl. BVerwGE 14, 209/217).

    Das umfasst zunächst die genannte förderliche Behandlung der eigenen Anträge der Klägerin, weiterhin eine wohlwollende Bescheidung insbesondere bei Planungs- und Ermessensentscheidungen sowie darüber hinaus eine Festlegung dahin, dass das bei der Bescheidung im Auge zu behaltende Gemeinwohl als sich mit dem Vertragsziel deckend angesehen werden soll (vgl. BVerwGE 14, 209/217).

    Diese sich vor allem aus Ziffer II.4 Abs. 4 Satz 2 des Konzessionsvertrags ergebende Pflicht, das Recht der Klägerin zur Wasserkraftnutzung zu fördern, hat die Behörde nicht mit dem ihm nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 14, 209/217) zukommenden Gewicht in die Abwägung eingestellt.

    Verstärkt wird die Position der Wasserkraftnutzung im vorliegenden Fall noch durch die sich aus Ziffer II.4 Abs. 4 Satz 2 des Konzessionsvertrags ergebende besondere Förderungspflicht des Beklagten (vgl. BVerwGE 14, 209/217).

  • BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22

    Klage gegen den Neubau der Staustufe Obernau (Main) erfolglos

    Abs. 1 und 4 des Konzessionsvertrags zu entnehmen ist, dass Genehmigungsanträge der Wasserkraftbetreiberin für entsprechende Vorhaben unter Berücksichtigung der in § 56 Abs. 3 und 4 WaStrG gesetzlich bestätigten Bindungen im Rahmen von Ermessensentscheidungen als sich mit dem Vertragsziel deckend und gemeinwohlverträglich anzusehen sind und dass deshalb die Klägerin zu 1 im Rahmen wasserrechtlicher Verfahren förderlich zu behandeln ist (PFB S. 96; vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1962 - 4 C 38.62 - BVerwGE 14, 209 ; VGH München…, Beschluss vom 27. Mai 1983 - 8 B 82 A.2939 - juris Rn. 71 f.).
  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen - …

    Zudem ist die rechtliche Bedeutung des § 56 Abs. 3 und 4 WaStrG nur im Zusammenhang mit seiner rechtlichen Vorgeschichte richtig zu erfassen, die der Senat in seinem Urteil vom 4. Juni 1962 - BVerwG 4 C 38.62 - BVerwGE 14, 209 im einzelnen dargelegt hat.

    Diesbezüglich hat der Senat in seinem Urteil vom 4. Juni 1962 (a.a.O., S. 218) ausgeführt:.

  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 165.65

    Energieversorgung als originär staatliche Aufgabe - Verpflichtung einer Behörde …

    Die Auffassung des Berufungsgerichts läßt sich auf das in diesem Zusammenhang von ihm erwähnte Urteil des Senats zu den Rhein-Main-Donau-Verträgen vom 4. Juni 1962 - BVerwG IV C 38.62 - (BVerwGE 14, 209) ebenfalls nicht stützen.
  • BFH, 01.04.1971 - IV R 208/69

    Nichtvorlage einer Prozeßvollmacht - Abweisende Vorentscheidung - …

    Davon, daß dies möglich sei, wenn im Rechtsmittelverfahren entweder die Klage genehmigt oder die Vollmacht des Vertreters für das vorinstanzliche Verfahren nachgewiesen wird, geht das genannte BFH-Urteil vom 28. September 1967 (a. a. O.) aus.

    Auch das BVerwG hat in dem bereits im BFH-Urteil vom 28. September 1967 angeführten Urteil IV C 38.62 (BVerwGE 14, 209 [212]) und neuerdings im Urteil III C 144.69 vom 31. August 1970 (Wertpapier-Mitteilungen 1970 S. 1266 -- WM 1970, 1266 --) in diesem Sinne entschieden, indem es davon ausging, daß nach der auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren anwendbaren Vorschrift des § 89 Abs. 2 ZPO etwaige vollmachtslos in der Vorinstanz vorgenommene Prozeßhandlungen auch noch im Revisionsverfahren mit Wirkung für die vorangegangene Instanz genehmigt werden können.

  • BVerwG, 01.10.1963 - IV C 2.63

    Klagegegenstand im Falle der Klageerhebung eines Drittbegünstigten hinsichtlich …

    Materiell seien die sogenannten Rhein-Main-Donau-Verträge in Verbindung mit dem Reichsgesetz vom 11. Mai 1938 (Rhein-Main-Donau-Gesetz) verletzt; dies ergebe sich aus der in dem angefochtenen Urteil enthaltenen Auffassung über das Nichtvorhandensein eines Sonderstatus, die im Widerspruch stehe zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG IV C 34.62 und BVerwG IV C 38.62.

    Da der Verwaltungsgerichtshof sich im übrigen aber bezüglich dieser allein nach dem bayer. WG zu entscheidenden Frage nicht gegenteilig geäußert hat, was mit Rücksicht auf die anderslautende Ansicht des Verwaltungsgerichts besonders nahegelegen hätte, wenn er tatsächlich eine gegenteilige Auffassung hätte vertreten wollen, konnte das Revisionsgericht von dieser Auffassung ausgehen, zumal eine solche nicht etwa den Erkenntnissen des Senats in BVerwG IV C 34.62 und BVerwG IV C 38.62 widerspricht, und es gerade bei einer wasserrechtlichen Erlaubnis, wie der vorliegende Fall zeigt, nicht nur ein Entweder-Oder gibt, sondern durch Auflagen und Bedingungen unzählige Möglichkeiten, so daß für Ermessensausübung weitester Raum für die untere und die obere Verwaltungsbehörde gleichermaßen bleibt.

  • BVerwG, 21.01.1972 - IV C 34.68

    Verstoß der "unechten Rückwirkung" des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) gegen …

    Der erkennende Senat hat allerdings in seinem Urteil vom 4. Juni 1962 - BVerwG IV C 38.62 - (BVerwGE 14, 209 [216]) diese Verträge als "Bundesrecht" bezeichnet.
  • BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 19.79

    Heilung von Vertretungsmängeln - Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Genehmigung …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere die nachträgliche Heilbarkeit von Vertretungsmängeln im Verwaltungsstreitverfahren bejaht (z.B. Urteil vom 13. April 1978 - BVerwG 2 C 5.74 - [Buchholz 237.2 § 79 LBG Bln Nr. 2] unter Hinweis auf Urteil vom 19. November 1954 - BVerwG 2 C 151.54 - [NJW 1955, 1495]; BVerwGE 14, 209 [212]; Beschluß vom 14. November 1956 - BVerwG 2 B 198.54 -).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 7 C 60.76

    Feststellung der allgemeinen Hochschulreife - Gleichsetzung von musischen …

    Die von der Revision angeführte Entscheidung (BVerwGE 14, 209 ff.) besagt nichts Gegenteiliges, sie betrifft einen anderen rechtlichen Sachverhalt; die dort anzuwendenden Verträge waren als Bestandteil eines Reichsgesetzes mit diesem Bundesrecht geworden (vgl. BVerwGE 14, 209 [216]).
  • BVerwG, 19.04.1971 - IV B 108.70

    Auslegung des Begriffs der Sachentscheidung im Verfahren im Bereich des …

    Welche Entscheidungen auf dieser Rechtsgrundlage zur rechtlichen Sicherung des Ausbauvorhabens und zur Regelung der davon betroffenen Rechtsverhältnisse erforderlich waren, beurteilt sich nach eben diesem Staatsvertrag, der - lediglich als Gesetz für den Landesteil Oldenburg verkündet (…vgl. a.a.O. S. 521 f.) - trotz der Beteiligung des Deutschen Reiches als Vertragspartner kein revisibles Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO darstellt und dessen Auslegung daher vom Bundesverwaltungsgericht in einem Revisionsverfahren nicht überprüft werden könnte (vgl. zur Revisibilität von Staatsverträgen BVerwGE 14, 209 [215/216]).
  • BVerwG, 31.08.1970 - III C 64.69

    Feststellung von Vertreibungsschäden

  • BFH, 28.09.1967 - V R 62/67
  • BVerwG, 17.07.1980 - 2 B 45.79

    Fehlerhaftigkeit der Lehrproben im Wiederholungsprüfungsverfahren - Verspätetes …

  • BVerwG, 01.03.1968 - VII C 86.66

    Festsetzung von Übernahmeverträgen für Mais - Einfuhr von Mais

  • BVerwG, 01.03.1968 - VII C 185.66

    Einfuhr von Futtergetreide - Versäumte Widerspruchserhebung gegen …

  • BVerwG, 01.03.1968 - VII C 56.66

    Übernahmeverträge für die Einfuhr von Getreide aus verschiedenen Ländern - …

  • BVerwG, 02.07.1965 - IV B 9.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.07.1965 - IV B 119.65

    Rechtsmittel

  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 143/75
  • BVerwG, 31.08.1970 - III C 144.69
  • BFH, 28.09.1967 - V B 23/67

    Prozeßvollmacht - Prozeßverschleppungsabsicht - Grobes Verschulden - Revision - …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.06.1963 - IV C 38.62   

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 2026
  • DVBl 1962, 789
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