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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,114
BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67 (https://dejure.org/1969,114)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1969 - IV C 68.67 (https://dejure.org/1969,114)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1969 - IV C 68.67 (https://dejure.org/1969,114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Grundsatzes der Bestimmtheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1969, 1458
 
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Wird zitiert von ... (62)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67
    Darüber hinaus rechtfertigt es sich - ebenfalls auf der Grundlage des Rechtsstaatsprinzips - aus dem Zusammenhang zwischen dieser Bestimmtheit und dem Bedürfnis nach Berechenbarkeit gesetzlicher Regelungen (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 12. November 1958 - 2 BvL 4/56 - in BVerfGE 8, 274 [325], vom 10. Oktober 1961 - 2 BvL 1/59 - in BVerfGE 13, 153 [160] und vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 169/63 - in BVerfGE 21, 73 [79]).

    Aus diesen Gründen begegnet auch die Verwendung sogenannter unbestimmter Rechtsbegriffe nicht um ihrer selbst willen Bedenken (vgl. die bereits angeführten Beschlüsse BVerfGE 13, 153 [164] und 21, 73 [79] sowie allgemein zur Auslegungsbedürftigkeit von Gesetzen die Beschlüsse vom 24. Juli 1963 a.a.O. und vom 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 - in BVerfGE 21, 209 [215] und das Urteil vom 4. April 1967 - 1 BvR 126/65 - in BVerfGE 21, 245 [261]).

    Ein Verstoß gegen das (verfassungsrechtliche) Erfordernis angemessener Bestimmtheit liegt in ihrer Verwendung nur dann, wenn entweder unter den gegebenen Umständen die Verwendung des Begriffes nicht sachgerecht oder wenn es wegen der Unbestimmtheit nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien (zu) gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen (BVerfGE 21, 73 [80]).

  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Kapitalverkehrsteuergesetz

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67
    Darüber hinaus rechtfertigt es sich - ebenfalls auf der Grundlage des Rechtsstaatsprinzips - aus dem Zusammenhang zwischen dieser Bestimmtheit und dem Bedürfnis nach Berechenbarkeit gesetzlicher Regelungen (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 12. November 1958 - 2 BvL 4/56 - in BVerfGE 8, 274 [325], vom 10. Oktober 1961 - 2 BvL 1/59 - in BVerfGE 13, 153 [160] und vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 169/63 - in BVerfGE 21, 73 [79]).

    Aus diesen Gründen begegnet auch die Verwendung sogenannter unbestimmter Rechtsbegriffe nicht um ihrer selbst willen Bedenken (vgl. die bereits angeführten Beschlüsse BVerfGE 13, 153 [164] und 21, 73 [79] sowie allgemein zur Auslegungsbedürftigkeit von Gesetzen die Beschlüsse vom 24. Juli 1963 a.a.O. und vom 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 - in BVerfGE 21, 209 [215] und das Urteil vom 4. April 1967 - 1 BvR 126/65 - in BVerfGE 21, 245 [261]).

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58

    Ende der Jahresfrist bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Regelung der …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67
    Daraus folgt, daß mit dem Gebot der Bestimmtheit gesetzlicher Grundlagen nur die dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Bestimmtheit gefordert sein kann, folgt ferner, daß es für die Feststellung des jeweils Angemessenen einer gesetzgeberischen, grundsätzlich in die Freiheit des Gesetzgebers gestellten Abwägung bedarf, und folgt schließlich - deshalb - drittens, daß nur ausnahmsweise wegen Unbestimmtheit der Verstoß eines Gesetzes gegen rechtsstaatliche Grundsätze festgestellt werden kann (BVerfG, Beschluß vom 24. Juli 1963 - 1 BvR 425/58 - in BVerfGE 17, 67 [82]).

    Aus diesen Gründen begegnet auch die Verwendung sogenannter unbestimmter Rechtsbegriffe nicht um ihrer selbst willen Bedenken (vgl. die bereits angeführten Beschlüsse BVerfGE 13, 153 [164] und 21, 73 [79] sowie allgemein zur Auslegungsbedürftigkeit von Gesetzen die Beschlüsse vom 24. Juli 1963 a.a.O. und vom 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 - in BVerfGE 21, 209 [215] und das Urteil vom 4. April 1967 - 1 BvR 126/65 - in BVerfGE 21, 245 [261]).

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67
    Aus diesen Gründen begegnet auch die Verwendung sogenannter unbestimmter Rechtsbegriffe nicht um ihrer selbst willen Bedenken (…vgl. die bereits angeführten Beschlüsse BVerfGE 13, 153 [164] und 21, 73 [79] sowie allgemein zur Auslegungsbedürftigkeit von Gesetzen die Beschlüsse vom 24. Juli 1963 a.a.O. und vom 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 - in BVerfGE 21, 209 [215] und das Urteil vom 4. April 1967 - 1 BvR 126/65 - in BVerfGE 21, 245 [261]).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Auslegung einfachen Rechts

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67
    Aus diesen Gründen begegnet auch die Verwendung sogenannter unbestimmter Rechtsbegriffe nicht um ihrer selbst willen Bedenken (…vgl. die bereits angeführten Beschlüsse BVerfGE 13, 153 [164] und 21, 73 [79] sowie allgemein zur Auslegungsbedürftigkeit von Gesetzen die Beschlüsse vom 24. Juli 1963 a.a.O. und vom 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 - in BVerfGE 21, 209 [215] und das Urteil vom 4. April 1967 - 1 BvR 126/65 - in BVerfGE 21, 245 [261]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67
    Darüber hinaus rechtfertigt es sich - ebenfalls auf der Grundlage des Rechtsstaatsprinzips - aus dem Zusammenhang zwischen dieser Bestimmtheit und dem Bedürfnis nach Berechenbarkeit gesetzlicher Regelungen (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 12. November 1958 - 2 BvL 4/56 - in BVerfGE 8, 274 [325], vom 10. Oktober 1961 - 2 BvL 1/59 - in BVerfGE 13, 153 [160] und vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 169/63 - in BVerfGE 21, 73 [79]).
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67
    Gerade für das Gebührenrecht lehrt zudem die Erfahrung, daß die Tatbestände, wie immer sie ausfallen mögen, den im Einzelfall Betroffenen Anlaß zu dem Einwand geben, entweder nicht gehörig bestimmt oder aber umgekehrt nicht gehörig differenziert zu sein (vgl. dazu den Fall des Urteils vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 179.65 - in BVerwGE 26, 305 [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179/65] [312 f.]).
  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67
    Diesen Anforderungen genügt die Tarifstelle 11. Dafür kann im wesentlichen auf die überzeugenden, auch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 1961 - BVerwG VII C 2.61 - (BVerwGE 13, 214) übereinstimmenden Ausführungen des Berufungsgerichts verwiesen werden.
  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67
    Wo sich die gebührenpflichtige Amtshandlung auf ein Objekt bezieht, das - im Unterscheid etwa zur Erteilung eines Passes - einen bestimmten wirtschaftlichen Wert verkörpert, wie es z.B. bei Baugenehmigungen ... der Fall ist, bietet sich dieser Wert als Grundlage der Gebührenbemessung an (Urteil vom 24. März 1961 - BVerwG VII C 109.60 - in BVerwGE 12, 162 [169]).
  • BVerwG, 20.05.1955 - V C 14.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67
    Was hervorzuheben bleibt, ist lediglich folgendes: Das Gebot angemessener Bestimmtheit gesetzlicher Grundlagen geht einmal auf ein spezifisches, nämlich ein dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes entsprechendes Verständnis der Aufgaben- bzw. Gewaltenteilung zwischen dem Gesetzgeber und der Verwaltung sowie der damit notwendig verknüpften Aufgaben- bzw. Gewaltenteilung zwischen der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit zurück (vgl. dazu namentlich das Urteil vom 20. Mai 1955 - BVerwG V C 14.55 - in BVerwGE 2, 114 [116 f.]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 1 B 72.09

    Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung teilweise nichtig

    Das Bestimmtheitsgebot erfordert für das Gebühren- und Beitragsrecht nur die dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Regelungsdichte; ein Verstoß ist in der Regel nur dann anzunehmen, wenn eine willkürliche Handhabung durch die Behörden eröffnet wird (BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1969 - IV C 68.67 -, juris Rn. 17, …und vom 16. November 1984 - 4 C 3.81 - , juris Rn. 10).

    Ein Verstoß gegen das (verfassungsrechtliche) Erfordernis angemessener Bestimmtheit liegt in ihrer Verwendung nur dann vor, wenn entweder unter den gegebenen Umständen die Verwendung des Begriffes nicht sachgerecht oder wenn es wegen der Unbestimmtheit nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1969 - IV C 68.67 -, juris Rn. 17 m. w. N.;… Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 7.09 -, juris Rn. 13).

  • VG Bremen, 17.05.2017 - 2 K 1191/16

    Gebühren für Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte, Bestimmtheit, Veranstalter nach …

    Hinreichende Bestimmtheit kann vielmehr auch hergestellt werden, indem die Bemessungsfaktoren für die die Abgabe tragenden Kosten normiert werden (BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 u.a. - BVerfGE 108, 186 ; BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1969 - BVerwG 4 C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 4 und vom 9. März 1990 - BVerwG 8 C 20.88 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 117 S. 13 f.; Beschlüsse vom 20. August 1997 - BVerwG 8 B 170.97 - BVerwGE 105, 144 = Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 5 S. 15 f. und vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 S. 7 f.) (….).
  • BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09

    Lkw-Maut; Mautschuldner; Bundesamt für Güterverkehr; Toll Collect GmbH; …

    Ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot liegt jedoch dann vor, wenn es wegen der Unbestimmtheit der gebührenrechtlichen Regelungen nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen (Urteile vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 5 f. und vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 137.68 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1 S. 2; Beschluss vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 S. 8;… Urteil vom 12. Juli 2006 - BVerwG 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222 Rn. 30 m.w.N.).
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