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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,222
BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69 (https://dejure.org/1971,222)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1971 - IV C 94.69 (https://dejure.org/1971,222)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1971 - IV C 94.69 (https://dejure.org/1971,222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Eintragung eines Rechts in das Wasserbuch - Anmeldung des Rechts auf Grundwasserförderung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WasHG) - Anforderungen für die Eintragung eines Rechts im Wasserbuch - Voraussetzungen für die Erteilung eines Rechts zur Wasserbenutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 37, 103
  • MDR 1971, 511
  • DÖV 1971, 424
 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.01.1965 - IV C 61.64

    Bewilligung einer Wasserbenutzung - Berechtigte Personen bei Inanspruchnahme …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69
    Er bestritt zwar nicht, daß die Klägerin schon vor Inkrafttreten des Preußischen Wassergesetzes (PrWG) auf ihrem Grundstück Grundwasser aus rechtmäßigen Anlagen gefördert habe; diese sich lediglich auf das Grundeigentum stützende Grundwasserförderung stelle jedoch - wie sich u.a. aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1965 - BVerwG IV C 61.64 - (BVerwGE 20, 219) ergebe - kein nach § 379 Abs. 2 PrWG aufrechterhaltenes Recht und daher auch kein Recht im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 WasHG dar, sondern könne nur als Wasserbenutzung "in sonst zulässiger Weise" nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 WasHG angesehen werden.

    Der Senat berücksichtigt dabei auch die Notwendigkeiten sozialstaatlicher Gebote, deren Beachtung allgemein bei Umweltschutzgesetzen und insbesondere bei aufrechterhaltenen Rechten gerade im Wasserrecht mit guten Gründen gefordert wird (vgl. etwa E. Rehbinder in ZRP 1970, 250 [252] sowie das Urteil des Senats vom 29. Januar 1965 in BVerwGE 20, 219 [222]).

    Für die Entscheidung des Senats war schließlich von Bedeutung, daß die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für den Bereich des preußischen Rechts zu einem wenig einleuchtenden Ergebnis führt: Angesichts der in § 379 Abs. 2 PrWG aufgestellten Voraussetzungen würde die umfangreichere und für den Wasserhaushalt gravierendere Grundwasserförderung nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 WasHG erlaubnis- bzw. bewilligungsfrei weiterhin ausgeübt werden dürfen, während die weniger umfangreiche, "unschädlichere" und daher von § 379 Abs. 2 PrWG nicht als Recht aufrechterhaltene Wassernutzung nach der Rechtsprechung des Senats zu § 17 Abs. 1 Nr. 2 WasHG (vgl. das erwähnte Urteil vom 29. Januar 1969 in BVerwGE 20, 219 sowie Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 14.70 -) sich dem neuen Recht unterwerfen lassen muß.

  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift - …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69
    Wenn etwa die Erteilung einer Auskunft beim Amt für Verfassungsschutz als Verwaltungsakt anzusehen ist (BVerwGE. 31, 301 [306]), und weiter die Eintragung in eine Meldekartei (Urteil vom 25. Oktober 1960 - BVerwG I C 63.59 - in NJW 1961, 571 [572]), dann fehlt es an überzeugenden Gründen, hier einen Verwaltungsakt abzulehnen.
  • BVerwG, 25.10.1960 - I C 63.59

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen, Strafvermerke in der Meldekartei

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69
    Wenn etwa die Erteilung einer Auskunft beim Amt für Verfassungsschutz als Verwaltungsakt anzusehen ist (BVerwGE. 31, 301 [306]), und weiter die Eintragung in eine Meldekartei (Urteil vom 25. Oktober 1960 - BVerwG I C 63.59 - in NJW 1961, 571 [572]), dann fehlt es an überzeugenden Gründen, hier einen Verwaltungsakt abzulehnen.
  • BGH, 23.12.1966 - V ZR 144/63

    Wassergefährdung durch Tankfahrzeug sowie zum Anlagenbegriff; Benzinversickerung; …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69
    Mit seiner Auslegung des § 15 Abs. 1 Nr. 1 WasHG weicht der Senat zwar von den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 23. Dezember 1966 - V ZR 144/63 - (BGHZ 47, 1 [9 f.]) - ab.
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 14.70

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69
    Für die Entscheidung des Senats war schließlich von Bedeutung, daß die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für den Bereich des preußischen Rechts zu einem wenig einleuchtenden Ergebnis führt: Angesichts der in § 379 Abs. 2 PrWG aufgestellten Voraussetzungen würde die umfangreichere und für den Wasserhaushalt gravierendere Grundwasserförderung nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 WasHG erlaubnis- bzw. bewilligungsfrei weiterhin ausgeübt werden dürfen, während die weniger umfangreiche, "unschädlichere" und daher von § 379 Abs. 2 PrWG nicht als Recht aufrechterhaltene Wassernutzung nach der Rechtsprechung des Senats zu § 17 Abs. 1 Nr. 2 WasHG (vgl. das erwähnte Urteil vom 29. Januar 1969 in BVerwGE 20, 219 sowie Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 14.70 -) sich dem neuen Recht unterwerfen lassen muß.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 3 S 3378/19

    Für das Bestehen und den Inhalt einer Baulast kommt es ausschließlich auf die …

    Rn. 37 Das nicht wie das Grundbuch mit einem öffentlichen Glauben ausgestattete Baulastenverzeichnis vermag allenfalls die tatsächliche Vermutung der Richtigkeit seiner Eintragungen zu begründen (…vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 1.6.1990, a. a. O.;… Sauter, a. a. O., RdNr. 1 zu § 72; vgl. zur Vermutung der Richtigkeit von Eintragungen im Wasserbuch BVerwG, Urt. v. 22.1.1971 - IV C 94.69 - BVerwGE 37, 103 f.; BGH, Beschl. v. 10.10.2013 - V ZR 91/13 - juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21

    Wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserfassung Wasserwerk Eggersdorf

    Dass es im Rahmen des § 21 Abs. 1 WHG nicht auf den Erlass des bloß "beurkundenden Verwaltungsakts" der Eintragung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - IV C 94.69 -, juris Rn. 20) ankommt, sondern unabhängig davon die an die Wasserbuchbehörde gerichtete rechtzeitige Mitteilung genügt, um das andernfalls kraft Gesetzes eintretende Erlöschen eines alten Rechts oder einer alten Befugnis zu verhindern, folgt im Umkehrschluss aus der Vorschrift des § 21 Abs. 1 Satz 3 WHG.
  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04

    Wasserrecht; altes Recht; Überleitungsregelung; Erlöschen; Eigentumsschutz.

    Hieran anknüpfend hat der Gesetzgeber grundsätzlich das Bestandsinteresse des Eigentümers ausreichend gewahrt, wenn er nur die alten Rechte aufrechterhält, bei deren Erteilung oder Aufrechterhaltung eine irgendwie geartete öffentlich-rechtliche Überprüfung der Wasserbenutzung in wasserrechtlicher Hinsicht stattgefunden hat (vgl. zu § 15 Abs. 1 WHG Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG 4 C 94.69 - BVerwGE 37, 103 ).
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