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   OVG Berlin, 14.11.1978 - IV E 11.78   

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https://dejure.org/1978,11351
OVG Berlin, 14.11.1978 - IV E 11.78 (https://dejure.org/1978,11351)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14.11.1978 - IV E 11.78 (https://dejure.org/1978,11351)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14. November 1978 - IV E 11.78 (https://dejure.org/1978,11351)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2011 - 1 P 147/11

    Entbindung eines ehrenamtlichen Richters gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 2 VwGO wegen …

    Von einer gröblichen Amtspflichtverletzung ist aber nicht ausschließlich erst dann auszugehen, wenn den ehrenamtlichen Richter auch tatsächliche festgesetzte Ordnungsgelder nicht dazu bewegt haben, sein Amt pflichtgemäß auszuüben, d. h. der (mehrfach) zu unternehmende Versuch misslingt, ihn durch Ordnungsgelder nachdrücklich an die Pflicht zur Amtsübernahme bzw. -ausübung zu mahnen (entgegen OVG Berlin, Beschluss vom 14. November 1978 - IV E 11.78 -).

    Die Übernahme des Amtes des ehrenamtlichen Richters ist eine staatsbürgerliche Pflicht im Sinne von Art. 33 Abs. 1 GG, derer man sich allein aus den vom Gesetz anerkannten - hier nicht einschlägigen - Gründen zu entziehen vermag (siehe eingehend hierzu: OVG Berlin, Beschluss vom 14. November 1978 - IV E 11.78 -, juris [m. w. N]).

    Ein ehrenamtlicher Richter, der die Ausübung des Richteramtes verweigert, kann daher grundsätzlich nicht ohne Weiteres wegen gröblicher Verletzung seiner Amtspflichten entbunden werden, sondern es ist vielmehr zunächst ein Ordnungsgeld gemäß § 33 Abs. 1 VwGO gegen ihn festzusetzen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Juni 1986 - 16 E 14/86 -, NVwZ 1987, 233; OVG Berlin, Beschluss vom 14. November 1978, a. a. O.).

    Rn. 7 Von einer gröblichen Amtspflichtverletzung ist aber nicht ausschließlich erst dann auszugehen, wenn den ehrenamtlichen Richter auch tatsächliche festgesetzte Ordnungsgelder nicht dazu bewegt haben, sein Amt pflichtgemäß auszuüben, d. h. der (mehrfach) zu unternehmende Versuch misslingt, ihn durch Ordnungsgelder nachdrücklich an die Pflicht zur Amtsübernahme bzw. -ausübung zu mahnen (so aber: OVG Berlin, Beschluss vom 14. November 1978, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2023 - 1 S 886/23

    Entbindung eines ehrenamtlichen Richters

    Liegt eine gröbliche Amtspflichtverletzung vor, bedarf es vor einer Entbindung keiner Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach § 33 Abs. 1 Satz 1 VwGO, wenn ernstlich nicht zu erwarten ist, dass dies den ehrenamtlichen Richter zu einem amtspflichtgemäßen Verhalten anhalten würde (…OVG LSA, Beschl. v. 10.10.2011, a.a.O. Rn. 8 m.w.N.; OVG Bln., Beschl. v. 31.08.1978 - II L 13/78 - NJW 1979, 1175;… a.A. HambOVG, Beschl. v. 27.04.2015 - 3 AS 14/15 - juris Rn. 3; OVG Bln., Beschl. v. 14.11.1978 - IV E 11.78 - juris Rn. 5).
  • VGH Hessen, 05.09.1986 - 1 Y 2402/86

    Ehrenamtlicher Richter - Amtsentbindung wegen Zugehörigkeit zu einer …

    Dieser Dauerkonflikt würde eine entsprechende Weigerung der ehrenamtlichen Richterin, ihre Pflichten weiterhin zu erfüllen, nicht als "unberechtigt" erscheinen lassen, ein Umstand, den auch das Oberverwaltungsgericht Berlin (Beschluß vom 14.11.1978, DRiZ 1979, 190) für das Festsetzen eines Ordnungsgeldes nach § 33 Abs. 1 VwGO für erforderlich hält, so daß die in dieser Entscheidung aufgeworfene Frage, ob vor der Entbindung eines ehrenamtlichen Richters wegen grober Verletzung seiner Pflichten zunächst die Möglichkeit von wiederholt festgesetzten Ordnungsgeldern nach § 33 Abs. 1 VwGO auszuschöpfen ist, hier dahingestellt bleiben kann.
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