Rechtsprechung
| VGH Hessen, 16.11.1976 - IV N 3/75 |
Volltextveröffentlichung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 47 VwGO.
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Hessen, 06.06.1989 - 4 N 1025/87
Bebauungsplan - Verkündungsfehler und Verstoß gegen Entwicklungsgebot
Rn. 58 Der Antragsteller hat hinsichtlich seines Miteigentums am Flurstück 337 insofern einen Nachteil zu erwarten, als die Antragsgegnerin auf der Grundlage des Bebauungsplans "A. H. Weg" die Enteignung der als Friedhofserweiterungsfläche ausgewiesenen Fläche gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 86 Abs. 1 Nr. 1 BauGB betreiben könnte (vgl. den Senatsbeschluß vom 16.11.1976 - IV N 3/75 -).In einem solchen Fall ist der Verwaltungsgerichtshof entsprechend der Zielsetzung des Normenkontrollverfahrens nicht an den Antrag gebunden, sondern kann darüber hinaus im Interesse der Rechtsklarheit die Ungültigerklärung auf den gesamten Bebauungsplan erstrecken (Hess. VGH, Beschluß vom 16.11.1976 - IV N 3/75 - BRS 30 Nr. 21 - m. w. N. ).
- VGH Hessen, 22.10.1991 - 4 N 670/88
Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen eines Verfahrensfehlers (Auslegung des …
Rn. 43 Der Antragsteller hat insoweit einen Nachteil zu erwarten, als auf der Grundlage des Bebauungsplans seine in die ausgewiesenen Verkehrsflächen fallenden Grundstücksteilflächen entlang der Straße H gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 1 BauGB enteignet werden können (vgl. auch Hess. VGH, Beschluß vom 16.11.1976 - IV N 3/75 -, BRS 30 Nr. 22). - VGH Hessen, 24.01.1989 - IV N 8/82
Mitwirkung eines Ausgeschlossenen beim Bebauungsplanbeschluß - Entwicklungsgebot …
Beschränkt sich der Nachteil für einen Antragsteller in den Festsetzungen des Bebauungsplanes für sein Grundstück, ist ein uneingeschränkt auf Feststellung der Ungültigkeit des Bebauungsplanes gerichteter Antrag jedenfalls dann teilweise als unzulässig abzuweisen, wenn sich nicht bei der vom Verwaltungsgerichtshof durchgeführten Prüfung die Ungültigkeit der Norm im Ganzen ergibt (vgl. Hess. VGH, B. v. 16.11.1976 -- IV N 3/75 -- BRS 30 Nr. 22).
- VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 N 1815/85
Normenkontrollantrag gegen eine Sanierungssatzung (Erforderlichkeit des …
Die Befugnis des Verwaltungsgerichtshofs, über einen durch das Maß des Nachteils beschränkten Normenkontrollantrag hinaus im Falle seiner Begründetheit bei planerischem Regelungszusammenhang eine Norm im Ganzen für nichtig zu erklären, bleibt unberührt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 16.11.1976, IV N 3/75, in BRS 30 Nr. 22;… auch Quaas/Müller, Normenkontrolle und Bebauungsplan, 1986, Rdnr. 231). - VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 2638/91
Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung: zur ordnungsgemäßen …
In einem solchen Fall ist das Normenkontrollgericht entsprechend der Zielsetzung des Normenkontrollverfahrens nicht an den (zulässigen) Antrag gebunden, sondern kann darüber hinaus die Ungültigkeitserklärung auf die gesamte Verordnung erstrecken (vgl. für den Fall der durch das Maß des Nachteils beschränkten Antragsbefugnis Hess. VGH, Beschluß vom 16.11.1976 - IV N 3/75 - BRS 30 Nr. 22; Beschluß vom 17.01.1992 - 4 N 3142/89 - UPR 1992, 452; Beschluß vom 25.08.1994 - 4 N 796/92 -). - VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 372/92
ANTRAGSBEFUGNIS; ERSATZVERKÜNDUNG; FORSTWIRTSCHAFTSPRIVILEG; INKRAFTTRETEN; …
In einem solchen Fall ist das Normenkontrollgericht entsprechend der Zielsetzung des Normenkontrollverfahrens nicht an den (zulässigen) Antrag gebunden, sondern kann darüber hinaus die Ungültigkeitserklärung auf die gesamte Verordnung erstrecken (vgl. für den Fall der durch das Maß des Nachteils beschränkten Antragsbefugnis Hess. VGH, Beschluß vom 16.11.1976 - IV N 3/75 - BRS 30 Nr. 22; Beschluß vom 17.01.1992 - 4 N 3142/89 - UPR 1992, 452; Beschluß vom 25.08.1994 - 4 N 796/92 -).Es kann hier dahingestellt bleiben, ob die Antragstellerin auch als Waldeigentümerin antragsbefugt wäre, weil sie als juristische Person durch die angegriffene Änderungsverordnung einen Nachteil erlitten oder in absehbarer Zukunft zu erwarten hat. - VGH Hessen, 17.01.1992 - 4 N 3142/89
Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Beschränkung des Nachteils auf einen Teil …
Die Befugnis des Verwaltungsgerichtshofs, über einen durch das Maß des Nachteils beschränkten Normenkontrollantrag hinaus im Falle seiner Begründetheit bei planerischem Regelungszusammenhang eine Norm im ganzen für nichtig zu erklären, bleibt unberührt (vgl. Hess. VGH, B. v. 29.10.1991 - 4 N 1815/85 - B. v. 16.11.1976 - IV N 3/75 - BRS 30 Nr. 22;… auch Quaas/Müller, Normenkontrolle und Bebauungsplan, 1986, Rdnr. 231).
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