Rechtsprechung
| BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Fehlens von Entscheidungsgründen als Revisionsgrund
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94
- BFH, 14.02.1995 - IV R 15/94
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BFH, 03.02.1993 - IV R 4/92
Fehlen der Entscheidungsgründe bei Übergehen eines selbständigen Anspruchs oder …
Auszug aus BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94
Das ist insbesondere der Fall, wenn jegliche Begründung fehlt und wenn nicht erkennbar ist, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde liegt, oder wenn nicht ersichtlich ist, auf welche rechtliche Überlegung sich die Entscheidung stützt (vgl. Senatsurteil vom 3. Februar 1993 IV R 4/92, BFH/NV 1994, 42, sowie zu § 119 Nr. 6 FGO BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).Auch liegt ein Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht schon dann vor, wenn sich das Gericht nicht ausdrücklich zu einer bestimmten Frage äußert, aber erkennbar ist, welche Überlegungen für seine Entscheidung maßgeblich waren (Senatsurteil in BFH/NV 1994, 42 m. w. N.).
Zudem muß das selbständige Angriffs- oder Verteidigungsmittel vor dem FG geltend gemacht worden sein; denn eine zulassungsfreie Revision kann auch nicht dadurch erreicht werden, daß mit einer in die Form einer Verfahrensrüge gekleideten sach lichen Rüge die Würdigung des Sachverhalts durch das FG angegriffen wird (Senatsurteil in BFH/NV 1994, 42).
- BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86
Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes …
Auszug aus BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94
Dagegen stellt die Rüge des Klägers, das FG habe das sachliche Recht falsch angewandt, insbesondere das Senatsurteil vom 15. Oktober 1983 IV R 66/86 (BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260) falsch interpretiert, keinen wesentlichen Verfahrensmangel dar (…BFH-Beschluß vom 2. Juli 1986 IX R 166/85, BFH/NV 1987, 38). - BFH, 23.01.1985 - I R 292/81
Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer …
Auszug aus BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94
Das ist insbesondere der Fall, wenn jegliche Begründung fehlt und wenn nicht erkennbar ist, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde liegt, oder wenn nicht ersichtlich ist, auf welche rechtliche Überlegung sich die Entscheidung stützt (vgl. Senatsurteil vom 3. Februar 1993 IV R 4/92, BFH/NV 1994, 42, sowie zu § 119 Nr. 6 FGO BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).
- BFH, 12.04.1991 - III R 181/90
Unzulässige Revision wird nicht durch Erfolg gleichzeitig eingelegter …
Auszug aus BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94
Die Entscheidungsgründe fehlen auch dann, wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (BFH-Beschluß vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638), ferner wenn die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen (…BFH-Beschluß vom 19. Oktober 1993 VII R 29/93, BFH/NV 1994, 564). - BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85
Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag - …
Auszug aus BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94
Ein solcher Verfahrensmangel ist nur dann schlüssig gerügt, wenn die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen -- ihre Richtigkeit unterstellt -- einen der in § 116 Abs. 1 FGO genannten Mängel ergeben (Senatsbeschluß vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568). - BFH, 19.10.1993 - VII R 29/93
Nichtbestehen einer Steuerberaterprüfung
Auszug aus BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94
Die Entscheidungsgründe fehlen auch dann, wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (BFH-Beschluß vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638), ferner wenn die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen (BFH-Beschluß vom 19. Oktober 1993 VII R 29/93, BFH/NV 1994, 564). - BFH, 02.07.1986 - IX R 166/85
Zulassung zur Einlegung der Revision bei Vorliegen von Verfahrensmängeln
Auszug aus BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94
Dagegen stellt die Rüge des Klägers, das FG habe das sachliche Recht falsch angewandt, insbesondere das Senatsurteil vom 15. Oktober 1983 IV R 66/86 (BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260) falsch interpretiert, keinen wesentlichen Verfahrensmangel dar (BFH-Beschluß vom 2. Juli 1986 IX R 166/85, BFH/NV 1987, 38).
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Rechtsprechung
| BFH, 14.02.1995 - IV R 15/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten eines Urteils
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94
- BFH, 14.02.1995 - IV R 15/94
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.09.1984 - VIII B 157/83
Urteil - Offenbare Unrichtigkeiten im Urteil - Berichtigung des Urteils - …
Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IV R 15/94
Sinn und Zweck dieser Vorschrift liegen darin, das Gericht und die Beteiligten nicht an etwas zu binden, was in Wirklichkeit nicht gewollt war (BFH-Beschlüsse vom 4. September 1984 VIII B 157/83, BFHE 142, 13, BStBl II 1984, 834, …und vom 25. November 1993 IV B 80/93, BFH/NV 1994, 723).Als offenbar ist anzusehen, was durchschaubar, eindeutig und augenfällig ist; doch ist § 107 Abs. 1 FGO nicht anwendbar, wenn auch nur die Möglichkeit eines Fehlers, selbst eines offensichtlichen, in der Rechtsanwendung oder Tatsachenwürdigung besteht oder wenn ein Verfahrensverstoß oder ein Denkfehler nicht ausgeschlossen werden können (BFH-Beschlüsse in BFHE 142, 13, BStBl II 1984, 834 und BFH/NV 1994, 723).
- BFH, 25.11.1993 - IV B 80/93
Folgen möglicher Denkfehler, Verfahrensverstöße oder unzutreffenden …
Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IV R 15/94
Sinn und Zweck dieser Vorschrift liegen darin, das Gericht und die Beteiligten nicht an etwas zu binden, was in Wirklichkeit nicht gewollt war (BFH-Beschlüsse vom 4. September 1984 VIII B 157/83, BFHE 142, 13, BStBl II 1984, 834, und vom 25. November 1993 IV B 80/93, BFH/NV 1994, 723).Als offenbar ist anzusehen, was durchschaubar, eindeutig und augenfällig ist; doch ist § 107 Abs. 1 FGO nicht anwendbar, wenn auch nur die Möglichkeit eines Fehlers, selbst eines offensichtlichen, in der Rechtsanwendung oder Tatsachenwürdigung besteht oder wenn ein Verfahrensverstoß oder ein Denkfehler nicht ausgeschlossen werden können (BFH-Beschlüsse in BFHE 142, 13, BStBl II 1984, 834 und BFH/NV 1994, 723).
- BFH, 25.01.1996 - III B 122/93
Berichtigung eines finanzgerichtlichen Urteils wegen mechanischer Fehler
Sie können daher berichtigt werden, wenn die übrigen Berichtigungsvoraussetzungen vorliegen, der Fehler also offenbar ist (vgl. dazu BFH- Urteil vom 2. April 1987 IV R 255/84, BFHE 149, 490, BStBl II 1987, 762; BFH- Beschluß vom 14. Februar 1995 IV R 15/94, BFH/NV 1995, 902). - FG Baden-Württemberg, 27.05.2004 - 8 K 282/99
Übersehen einer Steuerbescheinigung i.S. von § 44 KStG als offenbare …
Sie können daher berichtigt werden, wenn die übrigen Berichtigungsvoraussetzungen vorliegen, der Fehler also offenbar ist (BFH-Urteil vom 02.04.1987 IV R 255/84, BStBl II 1987, 762; BFH-Beschluss vom 14.02.1995 IV R 15/94, BFH/NV 1995, 902;… vgl. ferner BFH-Beschluss vom 25.01.1996 III B 122/93, BFH/NV 1996, 682 unter 1. m.w.Nachw. zu § 107 FGO).
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