Rechtsprechung
| BFH, 05.11.1987 - IV R 354/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einhaltung von Fristen bei Einlegung eines Einspruchs
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 11.12.1986 - IV R 184/84
Unvorhersehbare zeitweilige Verhinderung ist kein Grund für Wiedereinsetzung in …
Auszug aus BFH, 05.11.1987 - IV R 354/84
Jedenfalls war der zur Verfügung stehende Zeitraum von fünf Tagen ausreichend genug, um die Annahme einer Verhinderung i. S. des § 110 Abs. 1 AO 1977 zu verneinen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Dezember 1986 IV R 184/84, BFHE 148, 422, BStBl II 1987, 303).
- FG Hessen, 15.07.2025 - 11 V 630/25
Zur Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung eines …
Fällt das Hindernis daher fort, bevor die zu wahrende Frist abgelaufen ist - wie z.B. im Fall der Urlaubsrückkehr kurz vor Fristablauf -, ist § 110 Abs. 1 S. 1 AO insoweit i.d.R. nicht anwendbar (vgl. BFH-Urteile vom 11.12.1986 - IV R 184/84, BStBl II 1987, 303; vom 05.11.1987 - IV R 354/84, BFH/NV 1988, 614;… BFH-Beschluss vom 21.05.1999 - IX B 60/99, BFH/NV 1999, 1313; FG Köln, Urteil vom 14.07.1988 - 5 K 282/88, EFG 1989, 2;… Brandis, a.a.O.;… Söhn, a.a.O.).Welcher Zeitraum insoweit ausreichend ist, wird unterschiedlich beurteilt: So erachtete der BFH einmal fünf Tage (vgl. BFH-Urteil vom 05.11.1987 - IV R 354/84, BFH/NV 1988, 614) als ausreichend und ein anderes Mal einen Zeitraum von "noch fast zwei Wochen" (…vgl. BFH-Beschluss vom 21.05.1999 - IX B 60/99, BFH/NV 1999, 1313; vgl. auch FG Köln, Urteil vom 14.07.1988 - 5 K 282/88, EFG 1989, 2); auch im Schrifttum wird sich - für den Steuerpflichtigen am großzügigsten - für eine Frist von zwei Wochen ausgesprochen (arg. § 56 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 FGO) (…vgl. Brandis, a.a.O.).
- FG München, 25.08.1999 - 7 K 4416/97
Begründung eines Wiedereinsetzungsantrages mit einem Auslandsaufenthalt
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG München, 30.03.1999 - 1 K 1340/98
Klage gegen die Versagung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
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