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Rechtsprechung
   BFH, 28.06.2002 - IV R 40/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11554
BFH, 28.06.2002 - IV R 40/01 (https://dejure.org/2002,11554)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2002 - IV R 40/01 (https://dejure.org/2002,11554)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2002 - IV R 40/01 (https://dejure.org/2002,11554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 56; ; FGO § 56 Abs. 2; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittelfrist - Fristversäumnis - Fristenkontrolle - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden - Rechtsanwalt - Prozessbevollmächtigter - Begründung - Antrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 56 120 Abs. 1 S. 1
    Wiedereinsetzung; Glaubhaftmachung eines Büroversehens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.02.1990 - VII R 125/89

    - Zulassungsfreie Revision in Zolltarifsache auch bei FG-Entscheidung über …

    Auszug aus BFH, 28.06.2002 - IV R 40/01
    Erforderlich ist eine vollständige Darstellung der Ereignisse, die zur Fristversäumung geführt haben und die unverschuldete Säumnis belegen sollen, soweit sie nicht gerichtsbekannt oder offenkundig sind (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Februar 1990 VII R 125/89, BFHE 159, 573, BStBl II 1990, 546, 548, m.w.N.).
  • BFH, 25.02.1999 - X R 102/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen

    Auszug aus BFH, 28.06.2002 - IV R 40/01
    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221, …und vom 26. Oktober 1998 I B 56/98, BFH/NV 1999, 509, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.10.1998 - I B 56/98

    Beschlagnahme von Prozessunterlagen; Wiedereinsetzung bei Versäumung der …

    Auszug aus BFH, 28.06.2002 - IV R 40/01
    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO (ständige Rechtsprechung;… vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221, und vom 26. Oktober 1998 I B 56/98, BFH/NV 1999, 509, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.01.1993 - X R 82/92

    Anforderungen an die Darstellungen des Antragsstellers im Rahmen des Antrags auf …

    Auszug aus BFH, 28.06.2002 - IV R 40/01
    Ebenso wenig hat die Klägerin --worauf schon das FA hingewiesen hat-- die Namen der Bürovorsteherin und deren Vertreterin angegeben (s. dazu z.B. den BFH-Beschluss vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611).
  • BFH, 27.01.2000 - IV B 141/99

    Beschwerdebegründung - Prozeßvollmacht - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung - …

    Auszug aus BFH, 28.06.2002 - IV R 40/01
    Bei dieser Rechts- und Sachlage kann offen bleiben, ob die Klägerin auch Ausführungen hätte machen müssen, wonach erkennbar gewesen wäre, dass ihr Prozessbevollmächtigter seine Bürokräfte regelmäßig belehrt und überwacht und so für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (s. hierzu etwa den Senatsbeschluss vom 27. Januar 2000 IV B 141/99, juris, und den BFH-Beschluss vom 13. November 1989 III B 107/88, BFH/NV 1990, 649).
  • BFH, 13.11.1989 - III B 107/88

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 28.06.2002 - IV R 40/01
    Bei dieser Rechts- und Sachlage kann offen bleiben, ob die Klägerin auch Ausführungen hätte machen müssen, wonach erkennbar gewesen wäre, dass ihr Prozessbevollmächtigter seine Bürokräfte regelmäßig belehrt und überwacht und so für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (s. hierzu etwa den Senatsbeschluss vom 27. Januar 2000 IV B 141/99, juris, und den BFH-Beschluss vom 13. November 1989 III B 107/88, BFH/NV 1990, 649).
  • FG München, 21.04.2009 - 13 K 296/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltsanforderungen an die …

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 28. Juni 2002 (IV R 40/01, BFH/NV 2002, 1597) die Revision der Klägerin als unzulässig verworfen, da die Revisionsschrift verspätet eingegangen ist und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zu gewähren war.

    Insbesondere muss er vortragen, durch welche Maßnahmen der Prozessbevollmächtigte gewährleistet hat, dass in dessen Büro die Fristen eingehalten werden und wann bzw. wie dieser seine Bürokräfte entsprechend belehrt und wie dieser die Einhaltung dieser Belehrungen überwacht hat (ständige Rechtsprechung; vgl. nur BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2002, 1597;… vom 24. Juli 2002 VII B 150/02, BFH/NV 2002, 1489;… vom 3. August 2001 VIII R 9/99, BFH/NV 2002, 43).

    Auch wurde erst in diesem Schreiben - nach Aufforderung durch den Berichterstatter - die erforderliche Nennung des Namens der Bürokraft (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1597 m.w.N.) nachgeholt.

  • BFH, 05.03.2004 - IV R 66/02

    Keine Wiedereinsetzung bei Organisationsfehler

    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt in formeller Hinsicht voraus, dass innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses die versäumte Rechtshandlung nachgeholt und diejenigen Tatsachen vorgetragen und im Verfahren über den Antrag durch präsente Beweismittel glaubhaft gemacht werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll (§ 56 Abs. 2 FGO; ständige Rechtsprechung; s. z.B. BFH-Urteil vom 27. März 1985 II R 118/83, BFHE 144, 1, BStBl II 1985, 586, sowie Senatsbeschluss vom 28. Juni 2002 IV R 40/01, BFH/NV 2002, 1597).

    Beruft sich ein durch einen Prozessbevollmächtigten vertretener Beteiligter --wie im Streitfall die Kläger-- auf ein (nicht zu vertretendes) Büroversehen, so muss dargelegt werden, dass kein Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte alle Vorkehrungen dafür getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221, m.w.N., sowie Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 1597).

  • FG München, 25.01.2007 - 7 K 1155/04

    Beginn der Monatsfrist des § 47 Abs. 1 S. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) mit der …

    Auch ist im Streitfall die Person, der der Fehler unterlaufen ist, nicht namentlich benannt (zu diesem Erfordernis s. BFH-Beschlüsse vom 20. August 2004 -IV R 6/04, n.v. [juris] und vom 28. Juni 2002 -IV R 40/01, BFH/NV 2002, 1597); der Prozessbevollmächtigte hat lediglich vorgetragen, es handle sich um einen Fehler einer "äußerst zuverlässigen Bürokraft".

    Weiter fehlt eine Begründung, aus der sich die behauptete Erfahrenheit und Zuverlässigkeit der namentlich nicht benannten "Bürokraft" ergeben könnte (zu diesem Erfordernis s. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2002 -IV R 40/01, a.a.O.).

  • BFH, 06.10.2005 - IV B 176/04

    Versäumung der Beschwerdefrist; Wiedereinsetzung

    Dazu hätten sie innerhalb der Monatsfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO i.d.F. des Ersten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) vom 24. August 2004 (BGBl I 2004, 2198) eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen zur Begründung eines fehlenden Verschuldens an der Fristversäumnis vortragen und glaubhaft machen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. aus jüngerer Zeit Senatsbeschluss vom 28. Juni 2002 IV R 40/01, BFH/NV 2002, 1597, m.w.N.).
  • BFH, 28.04.2003 - V B 241/02

    Wiedereinsetzung bei Büroversehen

    Die nachträglich in dem Schriftsatz vom 17. Februar 2003 erstmals geschilderten Kontrollmaßnahmen (nach dem sog. "Vier-Augen-Prinzip") sind nicht zu berücksichtigen, denn die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, müssen innerhalb der Antragsfrist von zwei Wochen vollständig und schlüssig mitgeteilt werden, soweit sie nicht gerichtsbekannt oder offenkundig sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. Juni 2002 IV R 40/01, BFH/NV 2002, 1597; BFH-Beschluss vom 20. Februar 1990 VII R 125/89, BFHE 159, 573, BStBl II 1990, 546, m.w.N.).
  • FG Saarland, 08.03.2013 - 1 K 1342/12

    Zugang eines Verwaltungsakts bei Gelangung in den Machtbereich des …

    Es ist eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO erforderlich (…u.a. BFH vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221; vom 28. Juni 2002, IV R 40/01, BFH/NV 2002, 1597 jeweils m.w.N.).
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