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Rechtsprechung
   BFH, 28.03.1984 - IV R 45/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,12004
BFH, 28.03.1984 - IV R 45/81 (https://dejure.org/1984,12004)
BFH, Entscheidung vom 28.03.1984 - IV R 45/81 (https://dejure.org/1984,12004)
BFH, Entscheidung vom 28. März 1984 - IV R 45/81 (https://dejure.org/1984,12004)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Annahme einer nicht trennbaren betrieblichen Einheit zwischen Pferdezucht und übrige kleine Landwirtschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74

    Betriebsprüfung - Ablaufhemmung der Verjährung - Steueranspruch - …

    Auszug aus BFH, 28.03.1984 - IV R 45/81
    Abgesehen von der Erfüllung des gesetzlichen Tatbestands der freiwilligen Buchführung nach § 12 Abs. 2 GDL wird das FG vor allem zu prüfen haben, ob das FA für den Fall, daß diese Voraussetzungen nicht vorliegen, entgegen seinen bisherigen Erklärungen, Veranlagungen und Feststellungen bei der Betriebsprüfung ohne Verstoß gegen Treu und Glauben erstmals im Oktober 1979 auf Veranlassung der Oberfinanzdirektion (OFD) die bis dahin nicht geäußerte Auffassung vertreten konnte, die Gewinnermittlung für die Jahre 1965 bis 1968 habe nach der VOL bzw. nach dem GDL zu erfolgen (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121, Abschn. II 3).
  • BFH, 22.07.1982 - IV R 74/79

    Gutshof - Liebhabereibetrieb - Überinvestition - Existenzgrundlage

    Auszug aus BFH, 28.03.1984 - IV R 45/81
    Im Hinblick auf die Frage der Liebhaberei sind neue Tatsachen i. S. des § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO, die zum Nichtansatz der Verluste aus Landwirtschaft und damit zu höheren Steuerfestsetzungen berechtigen, unter Ausschluß der dem FA bereits bekannt gewesenen bisherigen Verluste der Landwirtschaft alle näheren Umstände, Vorgänge und Besonderheiten der Betriebsführung, die im Zusammenhang mit den ununterbrochen erzielten Verlusten nach den Grundsätzen der Rechtsprechung zu dem Schluß berechtigen, der Betrieb werde nicht ernstlich mit Gewinnerzielungsabsicht geführt und könne bei der Art der Bewirtschaftung nachhaltig keine Gewinne erzielen; er sei deshalb der Liebhaberei zuzuordnen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 1982 IV R 74/79, BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2, und die dort unter Abschn. 1 angeführte Rechtsprechung des erkennenden Senats).
  • BFH, 07.08.1991 - X R 10/88

    Zucht von Vögeln und der Handel mit ihnen sowie mit dem Zubehör für die …

    Als neue Tatsachen i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 kommen alle Umstände in Betracht, die für die Abgrenzung gewerbliche Einkünfte/Einkünfte aus "Liebhaberei" von Bedeutung sind (BFH-Urteile vom 28. März 1984 IV R 45/81, BFH/NV 1986, 213, 214, und vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, 131, BStBl II 1990, 278, 280).
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