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Weitere Entscheidung unten: BFH, 20.02.2009

Rechtsprechung
   BFH, 03.09.2009 - IV R 61/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6453
BFH, 03.09.2009 - IV R 61/06 (https://dejure.org/2009,6453)
BFH, Entscheidung vom 03.09.2009 - IV R 61/06 (https://dejure.org/2009,6453)
BFH, Entscheidung vom 03. September 2009 - IV R 61/06 (https://dejure.org/2009,6453)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de

    Keine Entnahme notwendigen Sonderbetriebsvermögens I durch Buchungsakt; einheitlicher Aufgabeentschluss bei zeitlich gestreckter Betriebsaufgabe; kein gewillkürtes gesamthänderisches Betriebsvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 1; EStG § 16 Abs. 3
    Teilbetriebsveräußerung durch Veräußerung eines einer KG gehörenden Verlags auf einem der KG gehörenden Grundstück

  • datenbank.nwb.de

    Keine Entnahme notwendigen Sonderbetriebsvermögens I einer Mitunternehmerschaft durch Buchungsakt; einheitlicher Aufgabeentschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilbetriebsveräußerung durch Veräußerung eines einer KG gehörenden Verlags auf einem der KG gehörenden Grundstück

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 1
    Betriebsvermögen; Entnahme; Gesamthandsvermögen; Sonderbetriebsvermögen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (22)

  • BFH, 13.07.2006 - IV R 25/05

    Betriebsaufspaltung: Sachliche Verflechtung bei Vermietung nicht besonders …

    Auszug aus BFH, 03.09.2009 - IV R 61/06
    Demzufolge ist grundsätzlich jedes vom Betrieb genutzte Grundstück eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage, es sei denn, es ist im Einzelfall ausnahmsweise nur von geringer wirtschaftlicher Bedeutung für den Betrieb (vgl. BFH-Urteile vom 13. Juli 2006 IV R 25/05, BFHE 214, 343, BStBl II 2006, 804, und vom 19. März 2009 IV R 78/06, BFHE 224, 428).
  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 13/95

    1. Vorrang der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung vor § 15 Abs. 1 Nr. 2 …

    Auszug aus BFH, 03.09.2009 - IV R 61/06
    Denn die der Betriebsgesellschaft überlassene wesentliche Betriebsgrundlage wird nach ständiger Rechtsprechung als Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft behandelt (grundlegend BFH-Urteil vom 23. April 1996 VIII R 13/95, BFHE 181, 1, BStBl II 1998, 325; aus neuerer Zeit z.B. BFH-Urteil vom 30. August 2007 IV R 50/05, BFHE 218, 564, BStBl II 2008, 129).
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 78/06

    Grundstückvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig

    Auszug aus BFH, 03.09.2009 - IV R 61/06
    Demzufolge ist grundsätzlich jedes vom Betrieb genutzte Grundstück eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage, es sei denn, es ist im Einzelfall ausnahmsweise nur von geringer wirtschaftlicher Bedeutung für den Betrieb (vgl. BFH-Urteile vom 13. Juli 2006 IV R 25/05, BFHE 214, 343, BStBl II 2006, 804, und vom 19. März 2009 IV R 78/06, BFHE 224, 428).
  • BFH, 02.10.1997 - IV R 84/96

    Aufgabe eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus BFH, 03.09.2009 - IV R 61/06
    Als wesentliche Betriebsgrundlage sind im Rahmen des § 16 EStG alle entweder funktional oder quantitativ für den veräußerten Betrieb wesentlichen Wirtschaftsgüter anzusehen (BFH-Urteile vom 2. Oktober 1997 IV R 84/96, BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104;… vom 16. Dezember 2004 IV R 3/03, BFH/NV 2005, 879, und vom 10. Juni 2008 VIII R 79/05, BFHE 222, 320, BStBl II 2008, 863).
  • BFH, 10.06.2008 - VIII R 79/05

    Büroetage als wesentliche Betriebsgrundlage einer Steuerberater-Sozietät - Kein …

    Auszug aus BFH, 03.09.2009 - IV R 61/06
    Als wesentliche Betriebsgrundlage sind im Rahmen des § 16 EStG alle entweder funktional oder quantitativ für den veräußerten Betrieb wesentlichen Wirtschaftsgüter anzusehen (BFH-Urteile vom 2. Oktober 1997 IV R 84/96, BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104;… vom 16. Dezember 2004 IV R 3/03, BFH/NV 2005, 879, und vom 10. Juni 2008 VIII R 79/05, BFHE 222, 320, BStBl II 2008, 863).
  • BFH, 08.02.2007 - IV R 65/01

    Klarstellung eines mehrdeutigen Verwaltungsaktes durch Auslegung - …

    Auszug aus BFH, 03.09.2009 - IV R 61/06
    Eine begünstigte Teilbetriebsaufgabe setzt danach voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des eingestellten Betriebsteils in einem einheitlichen Vorgang veräußert oder ins Privatvermögen überführt werden (BFH-Urteil vom 8. Februar 2007 IV R 65/01, BFHE 216, 412, BStBl II 2009, 699).
  • BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03

    Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der …

    Auszug aus BFH, 03.09.2009 - IV R 61/06
    Diese Voraussetzungen gelten auch für die Aufgabe eines Teilbetriebs (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78

    Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 03.09.2009 - IV R 61/06
    a) Eine Betriebsaufgabe i.S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbstständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt und dadurch die bei der Betriebseinstellung vorhandenen stillen Reserven in einem Zuge aufgedeckt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juni 1977 IV R 81/73, BFHE 122, 505, BStBl II 1977, 721; vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, 343, BStBl II 1982, 381, und vom 30. März 2006 IV R 31/03, BFHE 212, 563, BStBl II 2006, 652).
  • BFH, 14.02.2007 - XI R 30/05

    Dachgeschoss als funktional wesentliche Betriebsgrundlage - maßgeblicher …

    Auszug aus BFH, 03.09.2009 - IV R 61/06
    Danach ist ein Grundstück für den Betrieb wesentlich, wenn es die räumliche und funktionale Grundlage für die Geschäftstätigkeit bildet und es dem Unternehmen ermöglicht, seinen Geschäftsbetrieb aufzunehmen und auszuüben (BFH-Urteil vom 14. Februar 2007 XI R 30/05, BFHE 216, 559, BStBl II 2007, 524, m.w.N.).
  • BFH, 30.08.2007 - IV R 50/05

    Eigenschaft als Sonderbetriebsvermögen lebt nach Ende mitunternehmerischer …

    Auszug aus BFH, 03.09.2009 - IV R 61/06
    Denn die der Betriebsgesellschaft überlassene wesentliche Betriebsgrundlage wird nach ständiger Rechtsprechung als Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft behandelt (grundlegend BFH-Urteil vom 23. April 1996 VIII R 13/95, BFHE 181, 1, BStBl II 1998, 325; aus neuerer Zeit z.B. BFH-Urteil vom 30. August 2007 IV R 50/05, BFHE 218, 564, BStBl II 2008, 129).
  • BFH, 06.11.2008 - IV R 51/07

    Betriebsverpachtung bei Liquidation einer Personengesellschaft auch dann möglich, …

  • BFH, 10.11.2005 - IV R 7/05

    Teilanteilsveräußerung vor dem Veranlagungszeitraum 2002 - Bürogebäude als …

  • BFH, 16.03.1983 - IV R 36/79

    Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen einer gewerblich tätigen und …

  • BFH, 30.03.2006 - IV R 31/03

    Betriebsaufspaltung im Anschluss an die steuerbegünstigte Aufgabe eines …

  • BFH, 23.05.1991 - IV R 94/90

    Notwendiges Sonderbetriebsvermögen auch bei Untervermietung durch die …

  • BFH, 01.10.1986 - I R 96/83

    Vermietung oder Verpachtung eines zuvor betrieblich genutzten Grundstücks als …

  • BFH, 24.08.2000 - IV R 42/99

    Milchaufgabevergütung bei Betriebsaufgabe

  • BFH, 13.10.1998 - VIII R 61/96

    Private oder betriebliche Spekulationsverluste?

  • BFH, 16.12.2004 - IV R 3/03

    Zahnarztpraxis: Dentallabor als wesentliche Betriebsgrundlage

  • FG Münster, 12.01.2005 - 7 K 3328/02

    Negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • BFH, 23.06.1977 - IV R 81/73

    Zur Abgrenzung zwischen laufendem gewerblichem Gewinn und tarifbegünstigtem …

  • BFH, 27.04.1990 - X B 11/89

    Berichtigung des Buchwertansatzes für Grundbesitz auf Grund von Umständen die …

  • BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12

    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer …

    Dies folgt aus der normspezifischen Auslegung des § 34 EStG, dessen Zweck darin zu sehen ist, eine zusammengeballte Realisierung der über die Zeit entstandenen, gesammelten stillen Reserven nicht dem progressiven Einkommensteuertarif zu unterwerfen (BFH-Urteile vom 3. September 2009 IV R 61/06, BFH/NV 2010, 404; in BFHE 248, 75, und in BFHE 248, 66, jeweils m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 1 K 3485/13

    Zugehörigkeit eines Miteigentumsanteils an einem der Betriebs-GmbH vermieteten …

    Die Zuordnung eines Grundstücks zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen scheitert auch nicht daran, dass das Betriebsunternehmen jederzeit am Markt ein für seine Belange gleichwertiges Objekt kaufen oder mieten kann (BFH-Urteile vom 13. Juli 2006 IV R 25/05, BFHE 214, 343, BStBl II 2006, 804; vom 14. Februar 2007 XI R 30/05, BFHE 216, 559, BStBl II 2007, 524; vom 19. März 2009 IV R 78/06, BFHE 224, 428, BStBl II 2009, 803; vom 3. September 2009 IV R 61/06, BFH/NV 2010, 404; vom 7. April 2010 I R 96/08, BFHE 229, 179, BStBl II 2011, 467; vom 6. Mai 2010 IV R 52/08, BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261;… vom 18. Juni 2015 IV R 11/13, BFH/NV 2015, 1398).
  • BFH, 10.03.2016 - IV R 22/13

    Überführung von Sonderbetriebsvermögen in eine Schwesterpersonengesellschaft

    Rn. 19 c) Zu den wesentlichen Grundlagen eines Betriebs gehören im Zusammenhang mit der Tarifbegünstigung eines Gewinns aus einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe neben den funktional wesentlichen Wirtschaftsgütern auch solche Wirtschaftsgüter, die funktional gesehen für den Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil zwar nicht wesentlich sind, in denen aber erhebliche stille Reserven gebunden sind (sog. funktional-quantitative Betrachtungsweise; vgl. BFH-Urteile vom 3. September 2009 IV R 61/06, BFH/NV 2010, 404; in BFHE 248, 66, BStBl II 2015, 536; in BFHE 248, 75, BStBl II 2015, 529, sowie in BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797).
  • FG Schleswig-Holstein, 24.01.2020 - 4 K 28/18

    Anwendung des Wahlrechts zur nachgelagerten Besteuerung der Rentenzahlungen gemäß …

    Im Gegensatz dazu liegt eine Betriebsaufgabe i.S. des § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Erwerber veräußert oder in das Privatvermögen überführt (BFH-Urteile vom 3. September 2009 IV R 61/06, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2010, 404, juris Rz. 11, m.w.N.;… vom 18. Juli 2018 X R 36/17, BFH/NV 2019, 195, juris Rz. 22).
  • FG Hessen, 13.04.2011 - 12 K 1395/07

    Voraussetzungen einer steuerbegünstigten Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe …

    Beide Varianten setzen nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. neben den bereits vom Finanzamt zitierten Entscheidungen die Urteile vom 5.6.2003 IV R 18/02, BStBl II 2003, 838, vom 3.9.2009 IV R 61/06, BFH/NV 2010, 404, vom 25.2.2010 IV R 49/08, BStBl II 2010, 726, vom 17.3.2010 IV R 41/07, BStBl II 2010, 977) und der weitaus überwiegenden Auffassung im Schrifttum (…z.B. Schmidt/Wacker, EStG, 29. Aufl. 2010, § 16 Rz. 101;… Horn in Hermann/Heuer/ Raupach -HHR- , Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 16 EStG Rz. 40;… Kauffmann, in Frotscher, EStG, § 16 Rz. 104a) voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang veräußert und/oder aufgegeben werden.
  • FG Niedersachsen, 16.03.2010 - 12 K 10235/07

    Einschränkung des Grundsatzes des Vorrangs der Schuldenberichtigung anlässlich …

    Alle Teilakte müssen dabei auf dem einheitlichen Aufgabeentschluss beruhen (vgl. BFH-Urteil vom 03. September 2009 IV R 61/06, BFH/NV 2010, 404 (405) m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2014 - 6 K 6085/12

    Körperschaftsteuer einschließlich Zinsen, Gewerbesteuermessbetrags 1995 sowie …

    Demzufolge ist grundsätzlich jedes vom Betrieb genutzte Grundstück eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage, es sei denn, es ist im Einzelfall ausnahmsweise nur von geringer wirtschaftlicher Bedeutung für den Betrieb (vgl. BFH, Urteile vom 13. Juli 2006, IV R 25/05, BStBl II 2006, 804; vom 19. März 2009, IV R 78/06, BStBl II 2009, 803, und vom 03. September 2009, IV R 61/06, BFH/NV 2010, 404).
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Rechtsprechung
   BFH, 20.02.2009 - IV R 61/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10633
BFH, 20.02.2009 - IV R 61/06 (https://dejure.org/2009,10633)
BFH, Entscheidung vom 20.02.2009 - IV R 61/06 (https://dejure.org/2009,10633)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - IV R 61/06 (https://dejure.org/2009,10633)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de

    Notwendige Beiladung von Kommanditisten; Mehrere Klagebefugte

  • Judicialis

    FGO § 48 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 123 Abs. 2 S. 2

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 31.01.1992 - VIII B 33/90

    Beiladung einer Personenhandelsgesellschaft (§ 60 Abs. 3 FGO )

    Auszug aus BFH, 20.02.2009 - IV R 61/06
    Klagen nicht alle von mehreren nach § 48 FGO Klagebefugten, müssen deshalb die übrigen Klagebefugten mit Ausnahme solcher klagebefugten Personen, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt von dem Ausgang des Rechtsstreits betroffen sind, zum Verfahren beigeladen werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Januar 1992 VIII B 33/90, BFHE 167, 5, BStBl II 1992, 559).
  • FG Münster, 12.01.2005 - 7 K 3328/02

    Negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

    Auszug aus BFH, 20.02.2009 - IV R 61/06
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 511 veröffentlicht.
  • BFH, 13.07.2017 - IV R 34/14

    Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von …

    Klagen nicht alle von mehreren nach § 48 FGO Klagebefugten, müssen deshalb die übrigen Klagebefugten mit Ausnahme solcher klagebefugter Personen, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt von dem Ausgang des Rechtsstreits betroffen sind, zum Verfahren beigeladen werden (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Februar 2009 IV R 61/06, m.w.N.).

    Betrifft der Bescheid Einkünfte im Zusammenhang mit einem Wirtschaftsgut des Sonderbetriebsvermögens, sind die Mitunternehmer persönlich betroffen, in deren Eigentum das betreffende Wirtschaftsgut steht (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Februar 2009 IV R 61/06).

  • FG Baden-Württemberg, 20.05.2011 - 3 K 4368/09

    Notwendige Beiladung i.S. des § 60 Abs. 3 FGO bei Verbindung der gesonderten und …

    Rn. 14 Klagen nicht alle von mehreren nach § 48 FGO Klagebefugten, müssen die übrigen Klagebefugten mit Ausnahme solcher klagebefugten Personen, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt von dem Ausgang des Rechtsstreits betroffen sind, zum Verfahren beigeladen werden (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Februar 2009 IV R 61/06, juris, m.w.N.).
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