Rechtsprechung
| BFH, 27.07.2009 - IV S 12/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Sonderabschreibung und Ansparabschreibung nach § 7g EStG in den Jahren 2000 und 2001 bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb: ernstlich zweifelhaft ist, ob der im Einheitwert angesetzte Wohnungswert unberücksichtigt bleiben kann; Aussetzung von Annexforderungen; ...
- Judicialis
BewG § 34 Abs. 1; ; EStG a.F. § ... 7g; ; EStG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 52 Abs. 23 S. 3; ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2; ; FGO § 69 Abs. 2 S. 4; ; FGO § 69 Abs. 3 S. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 121 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 1 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) der Berücksichtigung des Wohnungswertes i.R.d. Einheitswertes eines Betriebs der Landwirtschaft und Forstwirtschaft bei ertragssteuerlicher Zugehörigkeit des Wohnteils zum Privatvermögen; ...
- datenbank.nwb.de
Ernstliche Zweifel hinsichtlich der Grenzen für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen bei einem Betrieb der Landwirtschaft und Forstwirtschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 7 K 5423/99
Ansparrücklage bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Auszug aus BFH, 27.07.2009 - IV S 12/09
Der Gesetzgeber habe in § 7g Abs. 2 EStG in der seit 1997 geltenden Fassung nur für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ausdrücklich am Einheitswert festgehalten (FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juli 2002 7 K 5423/99 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 29).Andererseits sei es dem Gesetzgeber freigestellt, unterschiedliche Wirtschaftszweige unterschiedlich zu behandeln (FG Düsseldorf in EFG 2005, 29; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, A Rz 1371, 1376a).
Der Hinweis des FG auf das Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2005, 29 ist nicht geeignet, eine solche Ungleichbehandlung zu rechtfertigen.
- BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96
Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung
Auszug aus BFH, 27.07.2009 - IV S 12/09
Die AdV setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Mai 1997 VIII B 108/96, BFHE 183, 174, m.w.N.). - BFH, 20.05.1998 - III B 9/98
Gewerblicher Grundstückshandel; GmbH-Zwischenschaltung
Auszug aus BFH, 27.07.2009 - IV S 12/09
Im Rahmen der Aussetzung der Einkommensteuer kann auch der Vollzug der Kirchensteuer und anderer Annexforderungen entsprechend § 69 Abs. 2 Satz 4 FGO ausgesetzt werden, wenn die festgesetzte Einkommensteuer dafür maßgeblich ist (BFH-Beschluss vom 20. Mai 1998 III B 9/98, BFHE 186, 236, BStBl II 1998, 721, unter II.3.b der Gründe).
- BFH, 27.09.2001 - X R 4/99
Keine Sonderabschreibung nach § 7 g EStG für solche Wirtschaftsgüter, die nach …
Auszug aus BFH, 27.07.2009 - IV S 12/09
Die Rechtsprechung hat den Begriff "Betrieb" im letztgenannten Zusammenhang unter Berufung auf den Sinn und Zweck der Vorschrift dahin ausgelegt, dass es sich um einen "aktiven" Betrieb handeln muss (BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 4/99, BFHE 196, 563, BStBl II 2002, 136, unter II.2.b der Gründe). - BFH, 10.02.1967 - III B 9/66
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids
Auszug aus BFH, 27.07.2009 - IV S 12/09
Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheides neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182, seitdem ständige Rechtsprechung). - BFH, 30.03.1993 - VII R 37/92
Entrichtung eines Säumniszuschläges zur Körperschaftsteuer und Ergänzungsabgabe - …
Auszug aus BFH, 27.07.2009 - IV S 12/09
Die Ausübung von Druck durch Säumniszuschläge ist nur berechtigt, wenn die Vollziehung eines Steuerbescheids ansteht, der entweder nicht angefochten ist oder dessen Rechtmäßigkeit keinen ernstlichen Zweifeln unterliegt (BFH-Urteil vom 30. März 1993 VII R 37/92, BFH/NV 1994, 4, unter II.1.b der Gründe). - BFH, 13.10.2005 - X S 14/05
Gleichzeitigkeit von AdV-Antrag und NZB
Auszug aus BFH, 27.07.2009 - IV S 12/09
Wird der Antrag auf AdV --wie vorliegend-- während der Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde gestellt, können ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes nur dann bestehen, wenn ernstlich mit einer Zulassung der Revision zu rechnen ist (…u.a. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 2004 IV S 19/03, BFH/NV 2004, 793; vom 13. Oktober 2005 X S 14/05, BFH/NV 2006, 114). - BFH, 23.01.2004 - IV S 19/03
AdV im NZB-Verfahren
Auszug aus BFH, 27.07.2009 - IV S 12/09
Wird der Antrag auf AdV --wie vorliegend-- während der Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde gestellt, können ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes nur dann bestehen, wenn ernstlich mit einer Zulassung der Revision zu rechnen ist (u.a. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 2004 IV S 19/03, BFH/NV 2004, 793;… vom 13. Oktober 2005 X S 14/05, BFH/NV 2006, 114).
- BFH, 23.05.2012 - III B 129/11
Eingetragene Lebenspartner - Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits …
Rn. 11 Nach der Rechtsprechung des BFH kann im Rahmen der AdV der Einkommensteuer zudem auch der Vollzug von Annexforderungen entsprechend § 69 Abs. 2 Satz 4 FGO ausgesetzt werden, wenn die festgesetzte Einkommensteuer dafür maßgeblich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Mai 1998 III B 9/98, BFHE 186, 236, BStBl II 1998, 721, unter II.3.b, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 27. Juli 2009 IV S 12/09, juris). - FG Hessen, 10.06.2013 - 1 V 1700/12
Umsatzsteuerbefreiung einer Privatklinik; Umsatzsteuerbefreiung einer …
Ist - wie vorliegend - ein vorläufiger Rechtsschutzantrag auch auf die Beseitigung der Säumnisfolgen gerichtet, kann dem nur dadurch Rechnung getragen werden, dass in Höhe der auf die ausgesetzten/aufgehobenen Steuerbeträge entfallenden verwirkten Säumniszuschläge die Vollziehung des Steuerbescheides aufgehoben wird, da die Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung nur in die Zukunft wirkt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 10.05.2002 VII B 244/01, BFH/NV 2002, 1125, vom 28.11.2006 X S 2/06, BFH/NV 2007, 484 und vom 27.07.2009 IV S 12/09, recherchiert in juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".