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Rechtsprechung
   BFH, 11.01.2006 - IV S 22/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15504
BFH, 11.01.2006 - IV S 22/05 (https://dejure.org/2006,15504)
BFH, Entscheidung vom 11.01.2006 - IV S 22/05 (https://dejure.org/2006,15504)
BFH, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - IV S 22/05 (https://dejure.org/2006,15504)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GKG § 5 Abs. 6; ; GKG § 72 Nr. 1 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 133a
    Verhältnis Anhörungsrüge - Hauptsacheverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Keine Rechtshängigkeit des Hauptsacheverfahrens während des Verfahrens über eine Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.03.2005 - IV B 91/04

    Keine Aussetzung des Verfahrens einer Personengesellschaft gegen …

    Auszug aus BFH, 11.01.2006 - IV S 22/05
    Nachdem der beschließende Senat die Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 15. März 2005 IV B 91/04 (BFHE 209, 128, BStBl II 2005, 647) als unbegründet zurückgewiesen hatte, setzte die Kostenstelle des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Kostenrechnung vom 16. Juni 2005 Gerichtskosten fest.
  • BFH, 11.01.2006 - IV S 17/05

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 11.01.2006 - IV S 22/05
    Mit Schreiben vom 25. November 2005 erhob die Antragstellerin Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 14. Oktober 2005, die der Senat unter dem Az. IV S 17/05 mit Entscheidung vom heutigen Tag zurückgewiesen hat.
  • BFH, 14.10.2005 - IV E 2/05
    Auszug aus BFH, 11.01.2006 - IV S 22/05
    Dagegen erhob die Antragstellerin Erinnerung, die der Senat mit Beschluss vom 14. Oktober 2005 IV E 2/05 als unbegründet zurückwies.
  • FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 130/11

    Antrag auf vorläufige Einstellung der Gerichtskosten-Beitreibung

    Rn. 47 11. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung oder auf vorläufige Einstellung der Beitreibung könnte auch nicht zulässig auf eine Anhörungsrüge gemäß § 69a GKG betreffend ein vorhergehendes Erinnerungsverfahren gestützt werden (vgl. BFH vom 11. Januar 2006 IV S 22/05, BFH/NV 2006, 957; ferner BFH vom 14. April 2008 IX E 2/08, Juris.
  • BFH, 26.06.2006 - IV S 11/06

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung

    Die Erhebung einer Anhörungsrüge hat nicht zur Folge, dass das Verfahren, gegen dessen abschließende Entscheidung die Rüge gerichtet ist, als weiterhin rechtshängig gilt (Senatsbeschluss vom 11. Januar 2006 IV S 22/05, BFH/NV 2006, 957).
  • FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 129/11

    Statthaftigkeit eines Antrags auf vorläufige Einstellung der …

    Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung oder auf vorläufige Einstellung der Beitreibung könnte auch nicht zulässig auf eine Anhörungsrüge gemäß § 69a GKG betreffend ein vorhergehendes Erinnerungsverfahren gestützt werden (vgl. BFH vom 11. Januar 2006 IV S 22/05 , BFH/NV 2006, 957; ferner BFH vom 14. April 2008 IX E 2/08 , [...].
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