Rechtsprechung
| VGH Hessen, 28.11.1978 - IV TG 85/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 34 BBauG.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VG Gießen, 27.09.1999 - 1 E 628/98
Bedarfsermittlung für eine Tankstelle im Außenbereich am Knotenpunkt einer …
Rn. 66 Der Hinweis des Klägers auf den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen rechtfertigt keine andere Beurteilung, da es bei der Beurteilung nach § 35 BauGB - ebenso wie bei der nach § 34 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.05.1978 - 4 C 9.77 -, BauR 1978, 289 = DVBl. 1978, 614; Hess. VGH, Beschluß vom 28.11.1978 - IV TG 85/78 -, BRS 33 Nr. 40) - auf die derzeitigen Verhältnisse ankommt. - VGH Hessen, 07.06.2001 - 9 UE 3983/96
Beseitigung einer aus Gartenhaus, Einfriedung und Schwimmbecken bestehenden …
Da ungenehmigten und nicht geduldeten baulichen Anlagen keine prägende Wirkung zukommt (Hess. VGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - IV OE 54/75 -, HessVGRspr. 1979, 45; Beschluss vom 28. November 1978 - IV TG 85/78 -, BRS 33 Nr. 40), vermittelt auch aus diesem Grunde die in der Nähe des klägerischen Grundstücks ggf. vereinzelt vorhandene Bebauung der Umgebung des Grundstücks keine Innenbereichsqualität im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB. - VGH Hessen, 22.06.1989 - 4 UE 1332/86
Bauvoranfrage - Abgrenzung Innenbereich und Außenbereich - Berücksichtigung …
Allerdings muß nach der Rechtsprechung des Senats -- ebenso wie bei der Ermittlung der die nähere Umgebung eines Vorhabens nach § 34 BBauG (nunmehr BauGB) prägenden Elemente ungenehmigte oder nicht geduldete bauliche Anlagen unberücksichtigt zu bleiben haben (Hess. VGH, U. v. 13.07.1978 -- IV OE 54/75 -- HessVGRspr. 1979, 45; B. v. 28.11.1978 -- IV TG 85/78 -- BRS 33 Nr. 40) -- eine eigenmächtige Veränderung der außenbereichs-typischen Gestaltung eines Grundstücks bei der Ermittlung der Grenze zwischen Innen- und Außenbereich unberücksichtigt bleiben.
- VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Teilbaustopp im Rahmen eines baurechtlichen Nachbarstreits
Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei der Ermittlung der die nähere Umgebung eines Vorhabens prägenden Elemente die vorhandene bauliche Nutzung nur zu berücksichtigen, soweit sie genehmigt worden ist oder aber in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran läßt, daß sich die zuständige Behörde mit ihrem Vorhandensein abgefunden hat (Hess. VGH, B. v. 28.11.1978 - IV TG 85/78 - BRS 33 Nr. 40; U. v. 16.01.1981 - IV OE 10/79 - BRS 38 Nr. 80 m.w.N.). - BVerwG, 07.10.1980 - 4 B 186.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die Rüge eines …
Aufgrund des auf die Augenscheinseinnahme vom 27. November 1978 am selben Tage ergangenen Beschlusses - IV TG 85/78 - war den Beteiligten bekannt, daß das Berufungsgericht in Würdigung der von ihm festgestellten Tatsachen dem Kläger ein Abwehrrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG zuerkannt hatte. - VGH Hessen, 10.09.1987 - 4 TG 746/86
Zur Berücksichtigung des Verkehrslärms auf der Straße bei Beurteilung des …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ändern Verkehrsanlagen, durch die ein Gebiet mit Immissionen belastet wird, den Gebietscharakter der Umgebung nicht, wenn diese nach der vorhandenen Bebauung einem Baugebiet nach der Baunutzungsverordnung entspricht (Hess. VGH, B. v. 28.11.1978 - IV TG 85/78 -).
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