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Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1974 - IV ZB 12/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,641
BGH, 16.10.1974 - IV ZB 12/74 (https://dejure.org/1974,641)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1974 - IV ZB 12/74 (https://dejure.org/1974,641)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1974 - IV ZB 12/74 (https://dejure.org/1974,641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beantragung der Berichtigung des Geburtseintrages beim Standesamt - Konsequenzen der Einbürgerung für die Führung des Ehenamens gemäß den Namensvorschriften - Zulässiger Ehename bei Eheschließung einer in Paraguaianerin mit einem Argentinier, wenn sie in Deutschland ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 63, 107
  • NJW 1975, 112
  • MDR 1975, 123
  • JR 1975, 160
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1971 - IV ZB 52/70

    Ehename der Frau

    Auszug aus BGH, 16.10.1974 - IV ZB 12/74
    Bei Fällen mit Auslandsberührung bestimmt sich der Ehename der Frau in einer Ehe, in der einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nach dem Heimatrecht der Frau; doch ist die Frau berechtigt, den Namen anzunehmen, der ihr nach dem Recht des Staates zusteht, in dem die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben (BGHZ 56, 193).

    Soweit das danach gegebene Wahlrecht der Ehefrau in Rede steht, ist aus dem Hinweis in der Entscheidung, die Ausübung des Wahlrechts der Frau finde in den Formen und nach den Grundsätzen statt, die für das Wahlrecht der Ehefrau nach § 1355 Satz 2 BGB gelten (BGHZ 56, 193, 204), zu folgern, daß es auch noch im weiteren Verlauf der Ehe ausgeübt werden kann, wie dies für das Wahlrecht nach § 1355 Satz 2 BGB anerkannt ist (…Palandt/Diederichsen BGB 33. Aufl. Anm. 4 zu § 1355;… Erman/Bartholomeyczik BGB 5. Aufl. Rn. 5 zu § 1355).

    Sie muß den Namen, der zu diesem Zeitpunkt ihrem Heimatrecht entspricht, führen, wenn und solange sie nicht einen anderen Ehenamen auf Grund des ihr zustehenden Wahlrechts angenommen hat, wobei es hinsichtlich der bereits bestehenden Ehen angebracht erscheint, daß die Standesämter die Frauen bei gegebener Gelegenheit auf das sich aus der Entscheidung BGHZ 56, 193 ergebende Namensführungsrecht hinweisen und entsprechende Erklärungen der Frauen entgegennehmen (vgl. das bereits erwähnte Rundschreiben des Bundesministers des Innern zu I 3 und II 2).

    Auch die Ehenamensentscheidung BGHZ 56, 193 geht nicht in die Richtung der Annahme einer solchen Regel.

  • BVerwG, 27.11.1959 - VII C 20.58
    Auszug aus BGH, 16.10.1974 - IV ZB 12/74
    Allerdings ist nach diesem Gesetz die Änderung des Namens einer Ehefrau für diese allein in einer Ehe, in der beide Eheleute deutsche Staatsangehörige sind, wegen des im deutschen Recht geltenden Grundsatzes eines einheitlichen Familiennamens nicht zulässig (BVerwGE 9, 354 = NJW 1960, 449).
  • BVerwG, 07.12.1962 - VII C 123.61

    Personenstandssachen und Voraussetzungen für eine Namensänderung - Anforderungen …

    Auszug aus BGH, 16.10.1974 - IV ZB 12/74
    Wird den Bestrebungen entgegengekommen, die auf eine großzügige Anwendung dieses Gesetzes gerichtet sind (vgl. Brintzinger StAZ 1970, 89 ff, 93, 118 ff), dann kann es möglicherweise auch darüber hinaus eine Grundlage dafür abgeben, einem getrennt lebenden Ehegatten, der die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, eine Abänderung des fremdländischen Namens, die als solche als Abänderungsgrund in Betracht kommt (vgl. BVerwGE 15, 183, 184 = NJW 1963, 604), zu genehmigen.
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17

    Rechtliche Mutterschaft der Leihmutter bei Anwendung deutschen Rechts

    Der Bundesgerichtshof ist in verschiedenen Fallgestaltungen zwar von der Möglichkeit des Fortbestands wohlerworbener Rechte ausgegangen (BGHZ 63, 107 = FamRZ 1975, 24, 25 - Ehename; BGH Urteil vom 27. Oktober 1976 - IV ZR 147/75 - FamRZ 1977, 46, 47 - Befugnis zur Vaterschaftsfeststellungsklage).
  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 180/12

    Personenstandssache: Beschwerdebefugnis der Aufsichtsbehörde; Weiterführung des …

    Dieser kann als Folge tatsächlicher Veränderung des Anknüpfungsgrundes, und zwar insbesondere bei einem Wechsel der Staatsangehörigkeit des Namensträgers, einem Statutenwechsel unterliegen (BGHZ 63, 107, 111 f. = NJW 1975, 112, 113; Senatsbeschluss BGHZ 147, 159, 168 f. = FamRZ 2001, 903, 905), wobei für diese Beurteilung das im Zeitpunkt der tatsächlichen Veränderung geltende Kollisionsrecht maßgebend ist (…vgl. MünchKommBGB/Sonnenberger 5. Aufl. Art. 220 EGBGB Rn. 14).

    Vielmehr ist das deutsche Recht von dem - ungeschriebenen - Grundsatz der Namenskontinuität beherrscht, mit dem sowohl allgemeinen Ordnungsinteressen als auch dem Bestreben Rechnung getragen wird, Namensänderungen gegen den Willen des Namensträgers möglichst zu vermeiden (vgl. BGHZ 63, 107, 112 = NJW 1975, 112, 113).

  • BGH, 18.02.2026 - XII ZB 254/25

    Rechtsfigur der aus dem islamischen Rechtskreis herrührenden Brautgabe betreffend …

    Rn. 39 bb) Gemäß den zum Statutenwechsel allgemein herausgebildeten Grundsätzen wird zwischen abgeschlossenen Tatbeständen unterschieden, für die das Recht maßgebend bleibt, welches zur Zeit der Verwirklichung des Tatbestandes galt, sowie unvollständigen oder noch nicht erledigten Tatbeständen (sog. offenen Tatbeständen) und Dauertatbeständen, wobei bei den letzteren die nach dem Statutenwechsel eintretenden Rechtswirkungen dem neuen Recht unterstehen sollen (vgl. BGHZ 63, 107 = NJW 1975, 112, 113).

    Enthält das neue Recht hierzu keine besonderen Regelungen, gilt nach dem von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in verschiedenen Fallkonstellationen anerkannten Grundsatz des Schutzes "wohlerworbener Rechte", dass solche subjektiven Rechte, die nach dem bisherigen Statut entstanden sind, auch nach dem Statutenwechsel bestehen bleiben, und zwar selbst dann, wenn dieses Recht aus dem gleichen Tatbestand unter dem neuen Statut nicht hätte entstehen können (vgl. BGHZ 63, 107 = NJW 1975, 112, 113 [Ehename] und BGH Urteil vom 27. Oktober 1976 - IV ZR 147/75- FamRZ 1977, 46, 47 [Befugnis zur Erhebung einer Vaterschaftsfeststellungsklage];… vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 221, 300 = FamRZ 2019, 892 Rn. 24).

  • BGH, 08.06.1983 - IVb ZB 637/80

    Ehelich werden eines Kindes durch die Eheschließung seiner Eltern - Festlegung …

    Das Bayerische Oberste Landesgericht möchte das Rechtsmittel als unbegründet zurückweisen, sieht sich jedoch daran durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 1977 - IV ZB 30/77 - FamRZ 1978, 233, 407 = StAZ 1978, 156 und vom 16. Oktober 1974 (BGHZ 63, 107 = StAZ 1975, 11) gehindert.

    Danach ist die Vorlage gerechtfertigt (vgl. BGHZ 82, 34, 37 m.w.N.), ohne daß es noch darauf ankommt, ob der beabsichtigten Entscheidung auch der im Vorlegungsbeschluß zusätzlich genannte Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 1974 (BGHZ 63, 107 = StAZ 1975, 11) entgegenstände.

    Nach einem Wechsel des Personalstatuts durch Änderung der Staatsangehörigkeit sind für die Frage, ob infolge des Statutenwechsels eine Änderung der Namensführung eingetreten ist, die Normen der neuen Rechtsordnung maßgebend (BGHZ 63, 107, 111).

    Der Wechsel des Personalstatuts durch Änderung der Staatsangehörigkeit hat zwar nach deutschem internationalem Privatrecht grundsätzlich keine Namensänderung zur Folge (BGHZ 63, 107, 112).

    Der in BGHZ 63, 107, 112 dargelegte Grundsatz muß insofern eine Ausnahme erleiden.

  • BGH, 09.06.1993 - XII ZB 3/93

    Eintragung des russischen Zwischennamens in Familienbuch eines Aussiedlers

    Ob der Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit (oder der Gleichstellung mit einer weiteren Staatsangehörigkeit) Auswirkungen auf abgeschlossene Tatbestände wie den Namenserwerb hat, richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des neuen Rechts (BGHZ 63, 107, 111 f; vgl. auch Senatsbeschluß vom 8. Juni 1980 - IVb ZB 637/80 - FamRZ 1983, 878, 879).

    Andererseits hat er auch nach der Entscheidung BGHZ 56, 193 ff [BGH 12.05.1971 - Iv ZB 52/70] daran festgehalten, daß ein Statutenwechsel (Änderung der Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung, Wechsel des Aufenthaltsstaates) die Namensführung - auch die Führung eines Ehenamens - grundsätzlich unberührt läßt (BGHZ 63, 107, 110 ff).

    Dort hat es der Senat für geboten erachtet, von dem in BGHZ 63, 107, 112 dargelegten Grundsatz ausnahmsweise abzuweichen, um einen als verfassungswidrig festgestellten Zustand in seiner namensrechtlichen Wirkung wenigstens ex nunc zu beseitigen (…a.a.O. S. 881).

  • OLG Nürnberg, 07.03.2012 - 11 W 2380/11

    Einbürgerung einer bulgarischen Staatsangehörigen: Beibehaltung des nach …

    Würde dieser auch in Fällen wegfallen, in denen der Betroffene so wie die Antragstellerin nicht damit einverstanden ist, läge darin nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein schwerlich zu rechtfertigender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Namensträgers, der Gründe haben kann, an seiner bisherigen Namensführung festzuhalten (BGHZ 63, 107/110 ff.; BGHZ 121, 305; NJW 1993, 2244).
  • BGH, 17.02.1993 - XII ZB 134/92

    Namensführung deutscher Volkszugehöriger nach deutschem internationalem …

    Ob der Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit Auswirkungen auf abgeschlossene Tatbestände wie den Namenserwerb hat, richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des neuen Rechts (BGHZ 63, 107, 111 f).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2024 - 7 UF 93/22

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Brautgabevereinbarung nach Scheidung; …

    Rn. 36 Für abgeschlossene Tatbestände ist demgegenüber nach den allgemeinen Regeln über den Statutenwechsel weiterhin die bei der Verwirklichung des betreffenden Tatbestands maßgebliche Rechtsordnung anwendbar (BGHZ 63, 107;… Staudinger/Mankowski, BGB, 2010, Art. 14 EGBGB Rn. 109;… MüKoBGB/Looschelders, 9. Aufl. 2024, Art. 14 EGBGB Rn. 135).
  • BGH, 06.07.1983 - IVb ZB 504/81

    Bestimmung des Geburtsnamen des Mannes zum Ehenamen - Antrag auf …

    Das Kammergericht möchte dem Rechtsmittel stattgeben, sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs BGHZ 56, 193 [BGH 12.05.1971 - Iv ZB 52/70] und BGHZ 63, 107 - ergänzt durch BGHZ 72, 163 - gehindert und hat die Sache deshalb gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Es handelt sich auch nicht um eine notwendig im gleichen Sinne zu entscheidende Frage (vgl. insoweit BGHZ 63, 109 [BGH 16.10.1974 - IV ZB 12/74]).

    Für eine solche namensrechtliche Option bestehe insbesondere deshalb ein Bedürfnis, weil andernfalls in einem Land, in dem wie in Deutschland ein einheitlicher Ehename rechtens sei, ein Konkubinatsverdacht entstehen könne (BGHZ 56, 201 f. [BGH 12.05.1971 - Iv ZB 52/70]; 63, 109 [BGH 16.10.1974 - IV ZB 12/74]und 113; 72, 165 und 168; in demselben Sinne z.B. …

  • OLG Bremen, 22.04.1988 - 1 W 47/87

    Ehename bei gemischt nationalen Ehen; Anwendung des Heimatrechts des Ehemannes …

    Da sich der Name in einer Ehe, in der ein Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, grundsätzlich und vorrangig nach dem Heimatrecht der Ehegatten richtet, gilt für die Beteiligte zu 1) ausschließlich deutsches Recht (BGHZ 56, 193 f, bestätigt in NJW 1975, 112; 1979, 489).

    Für die ex tunc-Wirkung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs ist aber vor allem anzuführen, daß die darin niedergelegte Rechtsauffassung nicht auf einer Gesetzesänderung beruht, sondern von dem Bundesgerichtshof geltendes Recht interpretiert worden ist (vgl. BGH NJW 1975, 112).

    In seinem Beschluß vom 16. Oktober 1974 (BGH NJW 1975, 112) spricht der Bundesgerichtshof zwar davon, daß der von ihm in dem Beschluß vom 12. Mai 1971 ausgesprochene Rechtsgrundsatz (Anwendbarkeit des Personalstatuts) nur mit Wirkung ex nunc anzuwenden sei.

  • KG, 03.10.1980 - 1 W 3051/80
  • BGH, 18.04.2023 - II ZR 184/21

    Schadensersatzklage aufgrund eines existenzvernichtenden Eingriffs

  • BGH, 24.04.1996 - IV ZR 263/95

    Maßgebliches Erbstatut für den vorzeitigen Erbausgleich eines nichtehelichen …

  • OLG Hamburg, 19.03.2019 - 10 UF 34/18

    Bestand eines güterrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Verzicht auf die deutsche …

  • OLG Zweibrücken, 28.01.2010 - 1 Ws 17/10

    Maßregelvollstreckungsverfahren: Umfang der Beiordnung des Pflichtverteidigers

  • OLG Zweibrücken, 06.07.2009 - 1 Ws 151/09

    Zur Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 140 Abs. 2 StPO bei Einholung …

  • KG, 08.02.2022 - 1 W 277/21

    Kindesname bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch …

  • OLG Bremen, 10.01.1996 - 1 W 49/95

    Führung des Vornamens "Frieden mit Gott allein durch Jesus Christus" in einer …

  • OLG Hamburg, 02.05.1983 - 2 W 9/83
  • OLG Stuttgart, 03.08.1992 - 8 W 218/92

    Bei Aussiedlern deutscher Volkszugehörigkeit aus dem Gebiet der früheren UdSSR …

  • LG Berlin, 06.12.1982 - 84 T 163/81

    Berichtigung eines Heiratsbuches des Standesamtes; Recht der Vornamensführung; …

  • KG, 13.10.2025 - 16 UF 160/24
  • OLG Oldenburg, 05.02.1981 - 5 Wx 23/80
  • OLG Celle, 22.07.1980 - 18 Wx 3/80
  • BAG, 18.04.1996 - 8 AZR 867/93

    Fristlose Entlassung nach früherem DDR-Recht

  • BGH, 27.10.1976 - IV ZR 147/75

    Staatsangehörigkeit eines Mannes als Zulässigkeitsvoraussetzung in einer …

  • BayObLG, 10.11.1998 - 1Z BR 168/97

    Grundsatz der materiellen Rechtskraft in Angelegenheiten vorsorgender …

  • KG, 16.10.2025 - 16 UF 160/24

    Rechtliche Wirkungen einer islamischen Morgen- bzw. Brautgabevereinbarung

  • AG München, 12.03.2026 - 722 III 122/25

    Namensrecht, Rechtswahlbindung, Statutenwechsel, Ehenamensbestimmung, …

  • OLG Hamm, 09.07.1981 - 15 W 56/81

    Antrag auf Berichtigung eines Geburtseintrags ; Statthaftigkeit einer sofortigen …

  • KG, 25.02.1997 - 1 W 7935/96

    Wiederannahme des Geburtsnamens durch eine türkische Ehefrau; Anwendbarkeit des …

  • OLG Köln, 24.06.1992 - 16 Wx 86/92
  • OLG Hamburg, 13.10.1986 - 2 W 19/86
  • KG, 08.08.1995 - 1 W 6425/94

    Richtigkeit der Schreibweise von Namen in einem Familienbuch; Rechtmäßigkeit der …

  • OLG Karlsruhe, 16.10.1986 - 2 UF 165/86
  • OLG Hamm, 31.01.1985 - 15 W 253/83

    Namensänderung bei die isländische Staatsbürgerschaft innehabenden Kindern

  • OLG Hamburg, 21.01.1980 - 2 W 36/79
  • AG Freiburg, 26.08.1982 - 12 UR III 55/82

    Berichtigung des Eintrags im Heiratsbuch; Namenszusätze mit Adelscharakter; …

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