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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.1955 - IV ZR 110/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1166
BGH, 06.07.1955 - IV ZR 110/54 (https://dejure.org/1955,1166)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1955 - IV ZR 110/54 (https://dejure.org/1955,1166)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1955 - IV ZR 110/54 (https://dejure.org/1955,1166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 1354
  • DNotZ 1955, 648
  • DB 1955, 894
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.10.1952 - IV ZR 24/52

    Entgeltlichkeit der Verfügung eines Vorerben

    Auszug aus BGH, 06.07.1955 - IV ZR 110/54
    Die Entscheidung BGHZ 7, 274 bedeutet kein Abweichen von diesem Satz.

    Der Senat hat zwar in der in BGHZ 7, 274 [277] abgedruckten Entscheidung ausgesprochen, dass grundsätzlich als Entgelt im Sinne des § 2113 Abs. 2 BGB nur diejenigen Gegenleistungen angesehen werden können, die dem Nachlass zufliessen, und daraus gefolgert, dass solche Gegenleistungen, die zugunsten etwaiger Nacherben bedungen werden, die Entgeltlichkeit des Geschäfts nicht begründen können.

  • BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 75/83

    Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung nach Eintritt des Nacherbfalles

    Der befreite Vorerbe darf den Nachlaß gemäß §§ 2134, 2136 BGB anerkanntermaßen für sich verwenden (BGHZ 69, 47, 51; Urteil vom 6.7.1955 - IV ZR 110/54 - LM BGB § 2136 Nr. 2; Urteil vom 16.3.1977 - IV ZR 182/75 - LM BGB § 2113 Nr. 15); der Nacherbe muß das hinnehmen und hat demgemäß insoweit kein beeinträchtigungsfähiges Recht i.S. von § 2113 Abs. 2 BGB.
  • BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71

    Schenkungen des Testamentsvollstreckers

    Es genügt auch, wenn sie nur dem befreiten Vorerben zufließt (urteil vom 6. Juli 1955 IV ZR 110/54, LM BGB § 2136 Nr. 2).
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