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Rechtsprechung
   BGH, 23.03.2016 - IV ZR 122/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5731
BGH, 23.03.2016 - IV ZR 122/14 (https://dejure.org/2016,5731)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2016 - IV ZR 122/14 (https://dejure.org/2016,5731)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2016 - IV ZR 122/14 (https://dejure.org/2016,5731)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG, § 10a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), § 10a VAG, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG, Abschnitt I zu § 10a VAG, § 195 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages nach dem Policenmodell; Rückzahlungsbegehren des Versicherungsnehmers bzgl. geleisteter Versicherungsbeiträge einer Lebensversicherung; Ordnungsgemäße Belehrung des Versicherungsnehmers über dessen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.; VVG § 5a; VAG § 10a
    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages nach dem Policenmodell; Rückzahlungsbegehren des Versicherungsnehmers bzgl. geleisteter Versicherungsbeiträge einer Lebensversicherung; Ordnungsgemäße Belehrung des Versicherungsnehmers über dessen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …

    Auszug aus BGH, 23.03.2016 - IV ZR 122/14
    Der Senat hat mit Urteil vom 7. Mai 2014 (IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 17-34) entschieden und im Einzelnen begründet, die Regelung müsse richtlinienkonform teleologisch dergestalt reduziert werden, dass sie im Anwendungsbereich der Zweiten und der Dritten Richtlinie Lebensversicherung keine Anwendung findet und für davon erfasste Lebens- und Rentenversicherungen sowie Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung grundsätzlich ein Widerspruchsrecht fortbesteht, wenn d. VN - wie hier - nicht ordnungsgemäß über das Recht zum Widerspruch belehrt worden ist und/oder die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen nicht erhalten hat.

    Ein schutzwürdiges Vertrauen kann der Versicherer schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil er die Situation selbst herbeigeführt hat, indem er d. VN keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erteilte (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 39 m. w. N.).

    Der Wert des Versicherungsschutzes kann unter Berücksichtigung der Prämienkalkulation bemessen werden; bei Lebensversicherungen kann etwa dem Risikoanteil Bedeutung zukommen (Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 45 m. w. N.).

    Es wird den Parteien Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag zu geben haben (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 46) und dabei die Vorgaben der Senatsurteile vom 29. Juli 2015 (…IV ZR 384/14, VersR 2015, 1101 Rn. 36 ff.;… IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104 Rn. 34 ff.) sowie vom 11. November 2015 (…IV ZR 513/14, VersR 2016, 33 Rn. 32 ff.) zu beachten haben.

  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 384/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und …

    Auszug aus BGH, 23.03.2016 - IV ZR 122/14
    Es wird den Parteien Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag zu geben haben (…vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 46) und dabei die Vorgaben der Senatsurteile vom 29. Juli 2015 (IV ZR 384/14, VersR 2015, 1101 Rn. 36 ff.;… IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104 Rn. 34 ff.) sowie vom 11. November 2015 (…IV ZR 513/14, VersR 2016, 33 Rn. 32 ff.) zu beachten haben.
  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 448/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und …

    Auszug aus BGH, 23.03.2016 - IV ZR 122/14
    Es wird den Parteien Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag zu geben haben (…vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 46) und dabei die Vorgaben der Senatsurteile vom 29. Juli 2015 (…IV ZR 384/14, VersR 2015, 1101 Rn. 36 ff.; IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104 Rn. 34 ff.) sowie vom 11. November 2015 (…IV ZR 513/14, VersR 2016, 33 Rn. 32 ff.) zu beachten haben.
  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG - …

    Auszug aus BGH, 23.03.2016 - IV ZR 122/14
    Das ergibt die richtlinienkonforme Auslegung des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. auf der Grundlage der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Dezember 2013 (VersR 2014, 225).
  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 513/14

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach …

    Auszug aus BGH, 23.03.2016 - IV ZR 122/14
    Es wird den Parteien Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag zu geben haben (…vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 46) und dabei die Vorgaben der Senatsurteile vom 29. Juli 2015 (…IV ZR 384/14, VersR 2015, 1101 Rn. 36 ff.;… IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104 Rn. 34 ff.) sowie vom 11. November 2015 (IV ZR 513/14, VersR 2016, 33 Rn. 32 ff.) zu beachten haben.
  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 103/15

    Beginn der Verjährung des Bereicherungsanspruchs nach Widerspruch gemäß § 5a VVG …

    Auszug aus BGH, 23.03.2016 - IV ZR 122/14
    Die maßgebliche regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB konnte erst mit Schluss des Jahres 2009 beginnen, da d. VN erst in diesem Jahr den Widerspruch erklärte (vgl. Senatsurteil vom 8. April 2015 - IV ZR 103/15, VersR 2015, 700 Rn. 19 ff.).
  • BGH, 14.10.2015 - IV ZR 155/14

    Rentenversicherungsvertrag im Policenmodell: Anforderungen an eine ordnungsgemäße …

    Auszug aus BGH, 23.03.2016 - IV ZR 122/14
    Demnach ist auch nicht ersichtl ich, ob, wie die Revisionserwiderung meint, die Belehrung über die Anforderungen des Gesetzes hinaus als Voraussetzung für den Beginn der Widerspruchsfrist das Vorliegen zusätzlicher Unterlagen nennt (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. Oktober 2015 - IV ZR 155/14, r + s 2015, 594 Rn. 12).
  • OLG Hamm, 13.01.2017 - 20 U 159/16

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerspruchs eines Verbrauchers gegen das …

    Rn. 15 Dies kommt bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung beispielsweise in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer bereits zwei Monate nach Erhalt des Versicherungsscheins seine Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag - inklusive der Todesfallleistung, was zwingend die Wirksamkeit des Vertrages voraussetzt - als Sicherheit für ein Darlehen an eine Bank abtritt und der Versicherer hiervon Kenntnis erhält sowie wenn der Versicherungsnehmer nach Prämienzahlung über mehr als acht Jahre die Forderungen inklusive der Todesfallleistung aus dem Versicherungsvertrag ein weiteres Mal an eine Bank zur Sicherung der Ansprüche aus einem Kreditvertrag abtritt und der Versicherer auch hiervon Kenntnis erlangt (…vgl. BGH, Beschl. v. 27.01.2016, IV ZR 130/15, juris, Rn. 16, RuS 2016, 230;… siehe auch OLG München, Urt. v. 21.04.2015, 25 U 3877/11, juris, Rn. 37-44, VersR 2015, 1237;… siehe zudem, wenngleich unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung, auf den hier gerade nicht abgestellt wird: OLG Dresden, Urt. v. 26.08.2015, 7 U 146/15, juris, Rn. 28 ff., VersR 2015, 1498; zur Verwirkung sei verwiesen auf BGH, Urt. v. 22.03.2016, IV ZR 122/14, Rn. 16;… BGH, Urt. v. 23.03.2016, IV ZR 434/14, juris, Rn. 19;… BGH, Urt. v. 23.03.2016, IV ZR 202/14, juris, Rn. 17;… BGH, Urt. v. 23.03.2016, IV ZR 172/14, juris, Rn. 16;… Senat, Urt. v. 17.06.2015, 20 U 56/14, juris, Rn. 41, VersR 2016, 107).
  • LG Traunstein, 20.09.2019 - 1 O 533/19

    Wirksamer Widerspruch gegen Zustandekommen einer im sog. Policenmodell …

    Die streitgegenständliche Belehrung entspricht hierbei unstreitig der Belehrung, die der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23.03.2016, Az.: IV ZR 122/14, zugrunde lag.

    Insofern vermochte das OLG Koblenz auch ausdrücklich festzustellen, dass der dortige Fall mit dem Sachverhalt des Urteils des BGH vom 23.03.2016, IV ZR 122/14, nicht identisch sei.

    Die Entscheidung des BGH steht mithin dem später ergangenen Urteil vom 23.03.2016, IV ZR 122/14, nicht entgegen.

    Folglich unterscheiden die sich seitens der Beklagten vorgelegten Entscheidungen sämtlich von dem Urteil des BGH vom 23.03.2016, Az.: IV ZR 122/14, und dem vorliegenden Fall.

  • OLG Hamm, 29.04.2016 - 20 U 205/15

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines …

    Rn. 25 Dies kommt bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung beispielsweise in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer bereits zwei Monate nach Erhalt des Versicherungsscheins seine Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag - inklusive der Todesfallleistung, was zwingend die Wirksamkeit des Vertrages voraussetzt - als Sicherheit für ein Darlehen an eine Bank abtritt und der Versicherer hiervon Kenntnis erhält sowie wenn der Versicherungsnehmer nach Prämienzahlung über mehr als acht Jahre die Forderungen inklusive der Todesfallleistung aus dem Versicherungsvertrag ein weiteres Mal an eine Bank zur Sicherung der Ansprüche aus einem Kreditvertrag abtritt und der Versicherer auch hiervon Kenntnis erlangt (…vgl. BGH, Beschl. v. 27.01.2016, IV ZR 130/15, juris, Rn. 16;… siehe auch OLG München, Urt. v. 21.04.2015, 25 U 3877/11, juris, Rn. 37-44, VersR 2015, 1237;… siehe zudem, wenngleich unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung, auf den hier gerade nicht abgestellt wird: OLG Dresden, Urt. v. 26.08.2015, 7 U 146/15, juris, Rn. 28 ff., VersR 2015, 1498; zur Verwirkung sei verwiesen auf BGH, Urt. v. 22.03.2016, IV ZR 122/14, Rn. 16;… BGH, Urt. v. 23.03.2016, IV ZR 434/14, juris, Rn. 19;… BGH, Urt. v. 23.03.2016, IV ZR 202/14, juris, Rn. 17;… BGH, Urt. v. 23.03.2016, IV ZR 172/14, juris, Rn. 16).
  • LG Köln, 16.11.2021 - 12 O 87/21
    Danach beginnt der Lauf der Frist erst, wenn dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen nach § 10a VAG a.F. vollständig vorliegen (BGH…, Urteil vom 07.09.2016 - IV ZR 306/14, r+s 2016, 607 Rn. 11; BGH, Urteil vom 23.03.2016, IV ZR 122/14, BeckRS 2016, 6036).

    Eine bloße Verweisung auf angeführte Unterlagen genügt allerdings den Anforderungen dann nicht, wenn die Verweisung nicht weiterführt und die Unterlagen nicht mit angeführt sind (BGH, Urteil vom 23.03.2016 - IV ZR 122/14, BeckRS 2016, 6036 Rn. 13; LG Dresden, Endurteil vom 26.03.2014 - 8 S 190/12, BeckRS 2016, 6115).

  • OLG München, 29.05.2020 - 25 U 6057/19

    Bereicherungsausschluss nach langjähriger Durchführung einer im Policenmodell …

    Rn. 13 Es besteht zwar eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass der Text der streitgegenständlichen Belehrung demjenigen entspricht, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.03.2016 - Az. IV ZR 122/14 zugrundelag; allerdings war im dortigen Verfahren nicht nachvollziehbar dargestellt, welche Verbraucherinformationen dem Versicherungsnehmer überlassen worden waren, während im vorliegenden Verfahren dem Kläger unstreitig alle erforderlichen Informationen überlassen worden waren, so dass die zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs der vorliegenden Entscheidung nicht entgegensteht.
  • OLG Brandenburg, 15.03.2019 - 11 U 27/17

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer …

    Ob die Belehrung - speziell mit Blick auf die von ihr in Bezug genommenen "unten aufgeführten ... Verbraucherinformationen" - inhaltlich zutreffend ist, lässt sich - wie eine Zusammenschau der Entscheidungen des BGH, Beschl. v. 30.07.2015 - IV ZR 63/13, Rdn. 2, 9 und 12 (juris = BeckRS 2015, 17676), sowie Urt. v. 23.03.2016 - IV ZR 122/14, Rdn. 13 (juris = BeckRS 2016, 6036) zeigt - nicht generell, sondern lediglich anhand der tatsächlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalles beurteilen (…vgl. bereits OLG Brandenburg a.d.H., Urt. v. 01.02.2019 - 11 U 50/17, juris-Rdn. 3 = BeckRS 2019, 1383 Rdn. 2).
  • OLG Brandenburg, 01.02.2019 - 11 U 50/17

    Verwirkung des Widerspruchsrechts hinsichtlich des Zustandekommens einer …

    Ihre drucktechnische Gestaltung genügt, was die Vorinstanz zutreffend angenommen hat (LGU 9) und von der Berufung nicht beanstandet wird, den Anforderungen des § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. Ob sie - speziell mit Blick auf die von ihr in Bezug genommenen "unten aufgeführten ... Verbraucherinformationen" - inhaltlich zutreffend ist, lässt sich - wie eine Zusammenschau der beidem Entscheidungen des BGH, Beschl. v. 30.07.2015 - IV ZR 63/13, Rdn. 2, 9 und 12 (juris = BeckRS 2015, 17676) sowie Urt. v. 23.03.2016 - IV ZR 122/14, Rdn. 13 (juris = BeckRS 2016, 6036) zeigt - nicht generell, sondern lediglich anhand der tatsächlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalles beurteilen.
  • AG Köthen, 10.08.2016 - 8 C 100/16

    Rückzahlung von Versicherungsprämien und Zinsen

    Der Hinweis im Begleitschreiben vom 13.12.2004 war jedoch inhaltlich unzureichend, weil die Verbraucherinformation in der Anlage nicht aufgeführt sind (BGH IV ZR 122/14) und auch nicht auf die bereits mit der Antragstellung überreichten Unterlagen hingewiesen wird.
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