Rechtsprechung
| BGH, 22.09.1976 - IV ZR 128/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Rückzahlung der Provision eines Maklers - Grundsatz der Vertragsfreiheit
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.11.1973 - IV ZR 34/73
Handelsvertreter - Maklertätigkeit - Provision - Kundenwerbung
Auszug aus BGH, 22.09.1976 - IV ZR 128/74
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der gesetzliche Provisionsanspruch dann ausgeschlossen, wenn der Makler auf Grund seiner besonderen Stellung zum Vertragspartner seines Auftraggebers sich in einem Interessenkonflikt befindet, der ihn als generell ungeeignet erscheinen läßt, die Interessen seines Auftraggebers unparteilich wahrzunehmen (vgl. NJW 1974, 137; 1975, 1215; 1976, 45 = WM 1975, 1208).Einen derartigen Interessenkonflikt hat der Senat bejaht, wenn der für den Käufer auftretende Makler das Verkäuferunternehmen beherrscht (NJW 1976, 45 = WM 1975, 1208) oder wenn er auf Grund seiner Stellung zu dem Verkäuferunternehmen verpflichtet ist, sich bei jedem Interessenkonflikt auf die Seite des Verkäufers zu stellen (NJW 1974, 137).
- BGH, 08.10.1975 - IV ZR 13/75
Rechte und Pflichten aus einem Maklervertrag - Werbemaßnahmen für den Verkauf von …
Auszug aus BGH, 22.09.1976 - IV ZR 128/74
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der gesetzliche Provisionsanspruch dann ausgeschlossen, wenn der Makler auf Grund seiner besonderen Stellung zum Vertragspartner seines Auftraggebers sich in einem Interessenkonflikt befindet, der ihn als generell ungeeignet erscheinen läßt, die Interessen seines Auftraggebers unparteilich wahrzunehmen (vgl. NJW 1974, 137; 1975, 1215; 1976, 45 = WM 1975, 1208).Einen derartigen Interessenkonflikt hat der Senat bejaht, wenn der für den Käufer auftretende Makler das Verkäuferunternehmen beherrscht (NJW 1976, 45 = WM 1975, 1208) oder wenn er auf Grund seiner Stellung zu dem Verkäuferunternehmen verpflichtet ist, sich bei jedem Interessenkonflikt auf die Seite des Verkäufers zu stellen (NJW 1974, 137).
- BGH, 16.04.1975 - IV ZR 21/74
Entstehung eines Provisionsanspruches eines Maklers - Enge wirtschaftliche …
Auszug aus BGH, 22.09.1976 - IV ZR 128/74
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der gesetzliche Provisionsanspruch dann ausgeschlossen, wenn der Makler auf Grund seiner besonderen Stellung zum Vertragspartner seines Auftraggebers sich in einem Interessenkonflikt befindet, der ihn als generell ungeeignet erscheinen läßt, die Interessen seines Auftraggebers unparteilich wahrzunehmen (vgl. NJW 1974, 137; 1975, 1215; 1976, 45 = WM 1975, 1208).
- BGH, 07.12.1977 - IV ZR 2/77
Ein von einer Maklerleistung unabhängiges Schuldversprechen - Nachweistätigkeit …
Diese Urteile (…wie auch die Senatsentscheidungen BGH LM a.a.O. Nr. 54 = WM 1975, 1208; BGH WM 1976, 1158; Urteil vom 22. September 1976 - IV ZR 128/74; WM 1977, 317; Urteile vom 19. Januar 1977 - IV ZR 73/75 und IV ZR 8/76) betrafen Fälle, in denen der Makler nach dem erklärten Willen des Auftraggebers bestimmte, in § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB für die Entstehung des Maklerlohnes vorausgesetzte Maklerdienste leisten sollte und diese Dienste aus Rechtsgründen nicht erbringen konnte, weil wegen besonderer persönlicher, rechtlicher oder wirtschaftlicher "Verflechtung" zwischen dem Makler und dem Vertragspartner des Auftraggebers dieser kein Dritter im Sinne des § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB war oder weil der Makler keine Maklertätigkeit (Vermittlungstätigkeit) für den Auftraggeber ausüben konnte, und sich sodann die Frage stellte, ob der Auftraggeber etwa ein von jener Vorschrift losgelöstes Provisionsversprechen abgegeben hatte, dessen Rechtswirksamkeit von den besonderen Bindungen und Verbindungen zwischen dem Makler und dem Vertragspartner des Auftraggebers nicht beeinflußt wurde.Da der mit der Zahlung der 5.827 DM bezweckte Erfolg eingetreten ist, ist ein Anspruch der Kläger aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB auf Rückgewähr der geleisteten Zahlung nicht gegeben (vgl. hierzu Senatsurteil vom 22. September 1976 - IV ZR 128/74).
- BGH, 22.12.1976 - IV ZR 52/76
Anspruch auf Rückzahlung einer Maklerprovision - Voraussetzungen des Anspruchs …
Da die Kläger Eigentümer der Wohnung geworden sind, ist der von den Klägern mit der Zahlung der 8.041,95 DM bezweckte Erfolg eingetreten und ein Anspruch der Kläger aus § 812 Abs. 1 BGB auf Rückgewähr der geleisteten Zahlung nicht gegeben (vgl. Urteil des Senats vom 22. September 1976 - IV ZR 128/74). - BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 39/80
Erwerb von Eigentumswohnungen nach dem "Kölner Modell" - Entlastung von den …
Nach dem das Schuldrecht des BGB beherrschenden Grundsatz der Vertragsfreiheit kann eine Provisionsverpflichtung auch für solche Fälle begründet werden, in denen die Voraussetzungen des § 652 BGB nicht begründet sind, in denen also der Provisionsberechtigte weder eine Nachweis- noch eine Vermittlungstätigkeit entfaltet hat (BGH WM 1977, 341; 1977, 415; 1978, 708; Urteile vom 22. September 1976 - IV ZR 128/74 - vom 7. Dezember 1977 - IV ZR 2/77 - vom 22. März 1978 - IV ZR 175/76 - WM 1979, 58 Urteil vom 3. Oktober 1979 - IV ZR 89/77 -).
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