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| BGH, 17.12.1953 - IV ZR 133/53 |
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Papierfundstellen
- DNotZ 1954, 272
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- RG, 06.10.1904 - IV 97/04
Anfechtung aus § 2079 B.G.B.
Auszug aus BGH, 17.12.1953 - IV ZR 133/53
In RGZ 59, 60 führt es aus, daß die Beweispflicht (für die Voraussetzungen des § 2079 Satz 2) dahin gehe, "daß der Erblasser, auch wenn er bei Errichtung der letztwilligen Verfügung gewußt hätte, es werde später noch eine Person pflichtteilsberechtigt werden, dennoch wie geschehen, den Pflichtteilsberechtigten nicht hätte bedenken wollen." Wenn das Reichsgericht dann weiter ausführt, daß für die Feststellung dieser allein maßgebenden persönlichen Willensmeinung des Erblassers nicht nur die begleitenden, sondern auch die nachfolgenden Umstände in Betracht zu ziehen seien, so darf dabei nicht übersehen werden, daß die maßgebende Willensmeinung eben die für die Zeit der Testamentserrichtung anzunehmende - selbstverständlich nur hypothetische - Meinung ist. - BGH, 10.05.1951 - IV ZR 12/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.12.1953 - IV ZR 133/53
Der erkennende Senat hat zu dieser Frage bereits in seinem Urteil vom 10. Mai 1951 - IV ZR 12/50 - (LM § 1960 BGB Nr. 1) Stellung genommen und sie bejaht.
- KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16
Erbscheinserteilungsverfahren: Wirksamkeit eines einseitigen Widerrufs eines …
Andere Veränderungen als die Kenntnis von der Person des später hinzugekommenen Pflichtteilsberechtigten dürfen somit nicht berücksichtigt werden (allg. Meinung seit RG, Urteil vom 6.10.1904 - IV .97/04, RGZ 59, 60 ff.; Urteil vom 14.12.1911 - IV 138/11, WarnJb. Erg. 1912 Nr. 117 S. 133 f.; BGH, Urteil vom 17.12.1953 - IV ZR 133/53, LM § 2079 Nr. 1; BGH…, Urteil vom 13.5.1981 - IVa ZR 171/80, NJW 1981, 1735 Rn. 14 ff. Palandt-Weidlich a.a.O § 2079 Rn. 5; Staudinger-Otte (2013) BGB, § 2079 Rn 11;… Münchener Kommentar-Leipold, BGB, 7. Auflage § 2017, Rn. 19). - OLG Karlsruhe, 19.02.2024 - 14 W 87/23
Internationale Zuständigkeit für ein Erbscheinsverfahren bei letztem Aufenthalt …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage, ob der Erblasser auch bei Kenntnis des Hinzutretens künftiger Pflichtteilsberechtigter so testiert hätte, ist der Zeitpunkt der Errichtung des angefochtenen Testaments (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.1953 - IV ZR 133/53, Rn. 11, beck-online). - BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 171/80
Voraussetzungen des Erbersatzanspruchs
Wenn die Revision demgegenüber auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Nichtehelichengesetzes (1. Juli 1970) hinaus will, dann setzt sie sich in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu dieser Frage (Urteil vom 17. Dezember 1953 - IV ZR 133/53 - LM BGB § 2079 Nr. 1), von der abzugehen kein Anlaß besteht. - OLG Frankfurt, 20.01.1995 - 20 W 21/95
Testamentsanfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten - …
Den Anfechtungsgegner, nämlich der durch den Wegfall der letztwilligen Verfügung Betroffene trägt - bei nach ausreichenden Ermittlungen (§ 12 FGG) noch verbleibenden Zweifeln - die Feststellungslast (materielle Beweislast) dafür, daß der Erblasser genauso testiert hätte, wenn er vorausgesehen hätte, es werde noch ein Pflichtteilsberechtigter eintreten (BGH LM BGB § 2079 Nr. 1 = DNotZ 1954, 272; Senat in 20 W 124/86 vom 11.11.1986; BayObLG FamRZ 1985, 534/535; … - BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an …
Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es auf den zu ermittelnden hypothetischen Villen des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung an (BGH LM § 2079 Nr. 1 = DNotZ 1954, 272; BayObLGZ 1971, 147/151 m.Nachw.).
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