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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,610
BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99 (https://dejure.org/1999,610)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1999 - IV ZR 15/99 (https://dejure.org/1999,610)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1999 - IV ZR 15/99 (https://dejure.org/1999,610)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    VVG § 44

  • Judicialis

    VVG § 44

Kurzfassungen/Presse (2)

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Auge-und-Ohr-Rechtsprechung, Wissenszurechnung, VM, Indizien für eine Bevollmächtigung des VM zur Entgegennahme von Anträgen des VU

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 316
  • MDR 1999, 1506
  • ZMR 2000, 309
  • VersR 1999, 1481
  • BB 1999, 2476
  • DB 2000, 212
 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …

    Auszug aus BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99
    Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis es ankommt (vgl. BGHZ 123, 83, 85), versteht vor dem Hintergrund, daß eine Einbruchdiebstahlversicherung abgeschlossen werden soll, unter diesem vorgedruckten Wortlaut nicht die Frage, ob die Büroräume regelmäßig noch von Kunden aufgesucht und ob in den Räumen noch Geschäfte aktiv betrieben werden.
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für …

    Auszug aus BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich der Versicherer die Kenntnis eines Angestellten oder Vermittlungsagenten, die diese in Ausübung der Stellvertretung bei der Entgegennahme des Antrags auf Abschluß eines Versicherungsvertrages erlangen, zurechnen zu lassen (sogenannte Auge-und-Ohr-Rechtsprechung, BGHZ 102, 194 ff. und ständig).
  • OLG Karlsruhe, 20.04.2018 - 12 U 156/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anzeigeobliegenheit und spontane …

    Antragsfragen sind nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers auszulegen (vgl. BGH, 22. September 1999 - IV ZR 15/99, r+s 1999, 491 [juris Rn. 17]).
  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen …

    Wäre er lediglich als Versicherungsmakler aufgetreten, stünde er demgegenüber nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Lager des Versicherungsnehmers (vgl. dazu BGH, Urteile vom 22. September 1999 - IV ZR 15/99 - VersR 1999, 1481 unter 2 b; vom 25. März 1987 - IVa ZR 224/85 - NJW 1988, 60 unter II 1 a und b m.w.N.; BGHZ 94, 356, 358 f.), so dass die Klägerin Schadensersatzansprüche allenfalls aus dem Beratungsverhältnis mit der Sparkasse gegen diese oder aber - bei Vorliegen besonderer Umstände - allenfalls auch direkt gegen deren Angestellten geltend machen könnte.

    Nach der Senatsrechtsprechung ist entscheidend, dass der Agent vom Versicherer mit dem Abschluss von Verträgen betraut sein muss (Urteile vom 22. September 1999 aaO unter 2 c; vom 19. September 2001 - IV ZR 235/00 - VersR 2001, 1498 unter II; vgl. dazu auch BGHZ 102, 194, 197 f.).

    Schließlich ist auch der Betreuungshinweis in Vertragsunterlagen des Versicherers kein ausreichendes Indiz für eine Agentenstellung des benannten Vertragsbetreuers oder seiner Mitarbeiter (vgl. Senatsurteil vom 22. September 1999 aaO unter 2 c).

  • OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19

    Falsche Angaben beim Versicherungsabschluss und die Folgen

    Die von einem Makler einmal hergestellte Geschäftsverbindung soll durch einen solchen Vermerk als weiterbestehend gekennzeichnet werden (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.1999 - IV ZR 15/99 -, juris Rn. 14).

    Der Versicherungsnehmer soll wissen, an wen er sich bei Fragen zu diesem Vertrag oder bei anderen Versicherungen allgemein betreffenden Fragen wenden kann (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.1999, a. a. O.).

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