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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2023 - IV ZR 150/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,31501
BGH, 25.10.2023 - IV ZR 150/22 (https://dejure.org/2023,31501)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2023 - IV ZR 150/22 (https://dejure.org/2023,31501)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 150/22 (https://dejure.org/2023,31501)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung; Revision hinsichtlich der vom Berufungsgericht zu unrecht für unwirksam gehaltenen wegen des Fehlens von vertraglich vereinbarten wirksamen Prämienanpassungklauseln Beitragserhöhungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung; Revision hinsichtlich der vom Berufungsgericht zu unrecht für unwirksam gehaltenen wegen des Fehlens von vertraglich vereinbarten wirksamen Prämienanpassungklauseln Beitragserhöhungen

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung; Revision hinsichtlich der vom Berufungsgericht zu unrecht für unwirksam gehaltenen wegen des Fehlens von vertraglich vereinbarten wirksamen Prämienanpassungklauseln Beitragserhöhungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 223/11

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage bei Klage und Widerklage

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - IV ZR 150/22
    Für eine Zwischenfeststellungsklage ist daher grundsätzlich kein Raum, wenn mit dem Urteil über die Hauptklage die Rechtsbeziehungen der Parteien erschöpfend geregelt werden (BGH, Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 223/11, NJW 2013, 1744 Rn. 19).

    Eine Zwischenfeststellungsklage ist jedoch dann zulässig, wenn mit der Hauptklage mehrere selbständige Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis verfolgt werden, mögen sie auch in ihrer Gesamtheit die Ansprüche erschöpfen, die sich aus ihm überhaupt ergeben können (BGH, Urteil vom 7. März 2013 aaO).

    In diesem Fall könnten Teilurteile ergehen, weshalb die Entscheidung über das zugrundeliegende Rechtsverhältnis für nachfolgende Teilurteile und das Schlussurteil von Bedeutung sein könnte (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2013 aaO).

  • BGH, 22.06.2022 - IV ZR 253/20

    Zur Wirksamkeit von § 8b Abs. 1 MB/KK 2009 für die Prämienanpassung in der …

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - IV ZR 150/22
    Rn. 13 a) Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils mit Urteil vom 22. Juni 2022 (IV ZR 253/20, VersR 2022, 1078) entschieden und im Einzelnen begründet hat, stehen die - insoweit den hier zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen vergleichbaren - Regelungen in § 8b MB/KK 2009 zu den Voraussetzungen einer Prämienanpassung einer Anwendung des niedrigeren Schwellenwertes für eine Prämienanpassung aus den Tarifbedingungen des Versicherers nicht entgegen.

    Zwar ist § 8b Abs. 2 MB/KK 2009, der inhaltlich § 8b Abs. 2 AVB entspricht, unwirksam, aber dies lässt die Wirksamkeit von § 8b Abs. 1 MB/KK 2009 - und ebenso von Absatz 1 der hier zugrundeliegenden Klausel - unberührt (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 2022 aaO Rn. 31 ff.).

  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - IV ZR 150/22
    Bei der Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO macht die Vorgreiflichkeit das sonst für die Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse entbehrlich (Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, VersR 2021, 240 Rn. 20 m.w.N. [insoweit in BGHZ 228, 56 nicht abgedruckt]).
  • BGH, 12.07.2023 - IV ZR 347/22

    Private Krankenversicherung: Wirksamkeit einer Prämienanpassungsklausel

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - IV ZR 150/22
    Rn. 14 b) Der Senat hat außerdem mit Urteil vom 12. Juli 2023 (IV ZR 347/22, r+s 2023, 721) entschieden und im Einzelnen begründet, dass eine Prämienanpassungsklausel, nach welcher der Versicherer die Beiträge bei einer Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als fünf Prozent überprüfen und anpassen kann, aber nicht muss, nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 203 Abs. 2 Satz 4 VVG in Verbindung mit § 155 Abs. 3 Satz 2 VAG abweicht und diesen auch nicht gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen benachteiligt (vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 2023 aaO Rn. 16, 20).
  • BGH, 28.01.2020 - EnZR 99/18

    Gasnetz Leipzig

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - IV ZR 150/22
    Daran fehlt es, wenn im Fall der Begründetheit der Zwischenfeststellungsklage zugleich die Hauptsacheklage ohne Weiteres in vollem Umfang entscheidungsreif ist; hier hat ein Ausspruch über den Zwischenfeststellungsantrag keine weitergehende rechtliche Bedeutung (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18, WM 2021, 989 Rn. 19).
  • BGH, 20.12.2023 - VIII ZR 309/21

    Einseitige Einführung einer Preisanpassungsklausel hinsichtlich des …

    Für eine Zwischenfeststellungsklage ist daher grundsätzlich kein Raum, wenn mit dem Urteil über die Hauptklage oder Widerklage die Rechtsbeziehungen der Parteien erschöpfend geregelt werden (…vgl. BGH, Urteile vom 7. März 2013 - VII ZR 223/11, NJW 2013, 1744 Rn. 19;… vom 6. April 2016 - VIII ZR 79/15, BGHZ 209, 337 Rn. 45;… vom 6. Juli 2022 - VIII ZR 155/21, aaO; vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 150/22, juris Rn. 11; jeweils mwN).

    Rn. 36 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist jedoch anzunehmen, wenn mit der Klage mehrere selbständige Ansprüche verfolgt werden, für die das streitige Rechtsverhältnis vorgreiflich ist, mögen sie auch in ihrer Gesamtheit die Ansprüche erschöpfen, die sich aus dem Rechtsverhältnis überhaupt ergeben können (…BGH, Urteile vom 7. März 2013 - VII ZR 223/11, aaO; vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 150/22, aaO;… MünchKommZPO/Becker-Eberhard, 6. Aufl., § 256 Rn. 86 mwN).

    Denn in diesem Fall könnten Teilurteile ergehen, weshalb die Entscheidung über das zugrundeliegende Rechtsverhältnis für nachfolgende Teilurteile und das Schlussurteil von Bedeutung sein kann (…vgl. BGH, Urteile vom 7. März 2013 - VII ZR 223/11, aaO; vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 150/22, aaO).

  • OLG Brandenburg, 31.01.2024 - 11 U 182/23

    Zurückweisung der Berufung eines Versicherten in einem Verfahren auf Feststellung …

    Im Gegenteil, die Richtigkeit der hier vertretenen Rechtsauffassung wird vielmehr durch die jüngste Praxis des Bundesgerichtshofs bestätigt, denn der BGH geht selbst nicht davon aus, dass es für den Einstieg in eine materielle Überprüfung der Wirksamkeit der jeweiligen Tarife ausreicht, dass der Kläger die materielle Rechtmäßigkeit lediglich behauptet, denn sonst hätte der BGH in mehreren Entscheidungen (vgl. etwa Urt. v. 25.10.2023 - IV ZR 150/22, BeckRS 2023, 31816 Rn. 16; und v. 19.07.2023 - IV ZR 123/22, juris) die materielle Rechtmäßigkeit der in Rede stehenden Beitragsanpassungen ohne eine weitere Sachprüfung nicht bejahen können und dürfen.
  • OLG Brandenburg, 17.01.2024 - 11 U 176/23

    Zurückweisung der Berufung eines Versicherten in einem Verfahren auf Feststellung …

    Im Gegenteil, die Richtigkeit der hier vertretenen Rechtsauffassung wird vielmehr durch die jüngste Praxis des Bundesgerichtshofs bestätigt, denn der BGH geht selber nicht davon aus, dass es für den Einstieg in eine materielle Überprüfung der Wirksamkeit der jeweiligen Tarife ausreicht, dass der Kläger die materielle Rechtmäßigkeit lediglich behauptet, denn sonst hätte der BGH in mehreren Entscheidungen (vgl. etwa Urt. v. 25.10.2023 - IV ZR 150/22, BeckRS 2023, 31816 Rn. 16; und v. 19.07.2023 - IV ZR 123/22, juris) die materielle Rechtmäßigkeit der in Rede stehenden Beitragsanpassungen ohne eine weitere Sachprüfung nicht bejahen können und dürfen.
  • OLG Brandenburg, 24.04.2024 - 11 U 11/24

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung; …

    Im Gegenteil, die Richtigkeit der hier vertretenen Rechtsauffassung wird vielmehr durch die jüngste Praxis des Bundesgerichtshofs bestätigt, denn der BGH geht selbst nicht davon aus, dass es für den Einstieg in eine materielle Überprüfung der Wirksamkeit der jeweiligen Tarife ausreicht, dass der Kläger die materielle Rechtmäßigkeit lediglich behauptet, denn sonst hätte der BGH in mehreren Entscheidungen (vgl. etwa Urt. v. 25.10.2023 - IV ZR 150/22, BeckRS 2023, 31816 Rn. 16; und v. 19.07.2023 - IV ZR 123/22, juris) die materielle Rechtmäßigkeit der in Rede stehenden Beitragsanpassungen ohne eine weitere Sachprüfung nicht bejahen können und dürfen.
  • OLG Brandenburg, 26.01.2024 - 11 U 219/23

    Zurückweisung der Berufung eines Versicherten in einem Verfahren auf Feststellung …

    Im Gegenteil, die Richtigkeit der hier vertretenen Rechtsauffassung wird vielmehr durch die jüngste Praxis des Bundesgerichtshofs bestätigt, denn der BGH geht selber nicht davon aus, dass es für den Einstieg in eine materielle Überprüfung der Wirksamkeit der jeweiligen Tarife ausreicht, dass der Kläger die materielle Rechtmäßigkeit lediglich behauptet, denn sonst hätte der BGH in mehreren Entscheidungen (vgl. etwa Urt. v. 25.10.2023 - IV ZR 150/22, BeckRS 2023, 31816 Rn. 16; und v. 19.07.2023 - IV ZR 123/22, juris) die materielle Rechtmäßigkeit der in Rede stehenden Beitragsanpassungen ohne eine weitere Sachprüfung nicht bejahen können und dürfen.
  • OLG Karlsruhe, 09.07.2024 - 12 U 167/22

    Voraussetzung für Erhöhung des Beitrags für zusätzlich zur …

    Bei der Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO macht die Vorgreiflichkeit das sonst für die Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse entbehrlich (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 25.10.2023 - IV ZR 150/22, juris Rn. 11, m.w.N.).
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