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| BGH, 24.04.1991 - IV ZR 156/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Zweckvermächtnis - Leistungsbestimmung - Erbrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2156, § 2065 Abs. 2, § 315
Bestimmung der Leistung eines Zweckvermächtnisses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1991, 1885
- NJW-RR 1991, 1157 (Ls.)
- MDR 1991, 644
- MDR 1991, 645
- DNotZ 1992, 509
- FamRZ 1991, 933
- WM 1991, 1527
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Schleswig, 06.10.2009 - 3 U 98/08
Berücksichtigung der Kosten für die laufende Grabpflege bei der Höhe des …
Anders wäre es nur, wenn der Erblasser die entsprechende Verbindlichkeit als Erblasserschuld bereits zu Lebzeiten begründet oder die Grabpflege testamentarisch den Erben auferlegt hätte (vgl. BGH, Urt. v. 24.4.1991 - IV ZR 156/90, NJW 1991, 1885 ; Märker, MDR 1992, 217;… MünchKommBGB/Siegmann, aaO., § 1968 Rn. 4;… Staudinger/Marotzke [2002], § 1968 Rn. 5). - KG, 19.11.2012 - 8 U 144/09
Wohnsitzanspruch eines Mitglieds einer Adelsfamilie: Herausgabeanspruch bei …
- BGH, 13.03.1991 - IV ZR 218/90
Ausfüllung von Fragen nach Gefahrenumständen durch den Versicherungsagenten
Für das weitere Verfahren gibt der Senat noch folgenden Hinweis: Sollte die Beweisaufnahme ergeben, daß dem Versicherungsnehmer die Antragsfragen zu eigenverantwortlicher (mündlicher) Beantwortung gegenüber dem Agenten der Beklagten vorgelesen worden sind (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 11. Juli 1990 - IV ZR 156/90 - VersR 1990, 1002 [BGH 11.07.1990 - IV ZR 156/89]), so hat die Beklagte den Kläger auch nach Gesundheitsumständen gefragt, die kausal werden können für den Eintritt eines Versicherungsfalles in der Lebensversicherung; sie hat nämlich nach den Anlässen seiner Behandlungen und ärztlichen Beratungen gefragt.
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