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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1979 - IV ZR 165/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2597
BGH, 11.07.1979 - IV ZR 165/78 (https://dejure.org/1979,2597)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1979 - IV ZR 165/78 (https://dejure.org/1979,2597)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1979 - IV ZR 165/78 (https://dejure.org/1979,2597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung einer Vollstreckungsabwehrklage als Familiensache - Vereinbarkeit eines Ausschlusses einer zulassungsfreien Revision mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) - Verwirkung eines durch Vergleich zustehenden Unterhaltsanspruchs durch schwere Verfehlungen gegenüber ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2046
  • MDR 1979, 1005
  • FamRZ 1979, 910
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.11.1959 - IV ZR 88/59

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegenüber dem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - IV ZR 165/78
    Die Unterhaltsregelung stellt sich danach nur als vertragliche Festlegung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs dar, durch die der Anspruch als solcher in seinem Wesen nicht verändert wurde (BGHZ 24, 269, 276; 31, 210, 218; BGH NJW 1979, 550 = FamRZ 1979, 220).
  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - IV ZR 165/78
    Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehalten, für den Rechtsweg in allen Zweigen einen Instanzenzug einzuräumen und insbesondere stets das Rechtsmittel der Revision zu gewähren (BVerfGE 19, 323, 327 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.1957 - IV ZR 74/57

    Vollstreckungsgegenklage gegen einstweilige Anordnung

    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - IV ZR 165/78
    Die Unterhaltsregelung stellt sich danach nur als vertragliche Festlegung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs dar, durch die der Anspruch als solcher in seinem Wesen nicht verändert wurde (BGHZ 24, 269, 276; 31, 210, 218; BGH NJW 1979, 550 = FamRZ 1979, 220).
  • BGH, 14.06.1978 - IV ARZ 31/78

    Gerichtlicher Vergleich zwischen Eheleuten anlässlich ihrer Scheidung über …

    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - IV ZR 165/78
    Wenn aber die Scheidungsvereinbarung den gesetzlichen Unterhaltsanspruch der Beklagten zum Gegenstand hatte, dann betrifft auch die dagegen gerichtete Vollstreckungsabwehrklage diesen Anspruch (BGH NJW 1978, 1811 = FamRZ 1978, 672).
  • BGH, 28.06.1978 - IV ZB 82/78

    Zuständigkeit für Streitigkeiten, die rein vertragliche Unterhaltsvereinbarungen …

    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - IV ZR 165/78
    Die Scheidungsvereinbarung, gegen die sich die vom Kläger zunächst neben dem Feststellungsbegehren erhobene und nunmehr allein weiterverfolgte Vollstreckungsabwehrklage richtet, begründete keinen selbständigen, vom Gesetz losgelösten Unterhaltsanspruch (vgl. hierzu BGH NJW 1978, 1924 = FamRZ 1978, 674).
  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 74/78

    Begründung eines selbständigen, vom Gestez losgelösten Unterhaltsanspruchs …

    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - IV ZR 165/78
    Die Unterhaltsregelung stellt sich danach nur als vertragliche Festlegung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs dar, durch die der Anspruch als solcher in seinem Wesen nicht verändert wurde (BGHZ 24, 269, 276; 31, 210, 218; BGH NJW 1979, 550 = FamRZ 1979, 220).
  • BGH, 15.10.1980 - IVb ZR 503/80

    Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs über Scheidungsfolgen - Anfechtung des …

    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits wiederholt für den Fall entschieden, daß sich die Klage gegen den Titel über einen Unterhaltsanspruch nach § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, 6 GVG, § 621 Abs. 1 Nr. 4, 5 ZPO richtet (BGH FamRZ 1978, 672 = NJW 1978, 1811; FamRZ 1979, 220 = NJW 1979, 550; FamRZ 1979, 910 = NJW 1979, 2046; vgl. auch BGH FamRZ 1980, 671).

    Danach ist davon auszugehen, daß sich die Vergleichsregelung auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch des Kindes beziehen und lediglich im Verhältnis der Parteien zueinander dessen Höhe festlegen und seine Erfüllung regeln sollte (BGH FamRZ 1979, 910 m.w.N.).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, ist die bei einem Wert der Beschwer von mehr als 40.000 DM nach §§ 545, 546 Abs. 1 ZPO gegebene zulassungsfreie Revision in Familiensachen auch dann ausgeschlossen, wenn diese vermögensrechtliche Ansprüche zum Gegenstand haben (BGH FamRZ 1979, 220 = NJW 1979, 550; FamRZ 1979, 910 = NJW 1979, 2046).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 1 A 2089/05

    Anspruch eines geschiedenen Beamten auf Familienzuschlag; Fehlende Anknüpfung an …

    Rn. 75 Vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 1978 - IV ZB 82/78 -, NJW 1978, 674, vom 20. Dezember 1978 - IV ARZ 74/78 -, NJW 1979, 659, vom 11. Juli 1979 - IV ZR 165/78 -, NJW 1979, 2046, und vom 8. Juni 1988 - IVb ZR 80/87 -, NJW-RR 1988, 1026.
  • BGH, 12.03.1980 - IV ZR 102/78

    Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht

    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, ist die bei einem Wert der Beschwer von mehr als 40.000,- DM gegebene zulassungsfreie Revision (§§ 545, 546 Abs. 1 ZPO) in Familiensachen auch dann ausgeschlossen, wenn diese vermögensrechtliche Ansprüche zum Gegenstand haben (BGH NJW 1979, 550 = FamRZ 1979, 220; NJW 1979, 2046 = FamRZ 1979, 910).
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