Rechtsprechung
| BGH, 20.07.2016 - IV ZR 166/12 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Altvertrag über eine Kapitallebensversicherung: Wirksamkeit des Widerrufs bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung; Rückforderung geleisteter Versicherungsprämien
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 4 S 4 VVG vom 17.12.1990, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB
Altvertrag über eine Kapitallebensversicherung: Wirksamkeit des Widerrufs bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung; Rückforderung geleisteter Versicherungsprämien - IWW
§ 8 Abs. 4 VVG, § 8 Abs. 4 Satz 1 VVG, § 7 VerbrKrG, § 8 Abs. 4 Satz 4 VVG, § 2 Abs. 1 Satz 2 HWiG, § 7 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG, § 7 Abs. 2 Satz 3 VerbrKrG, § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rückzahlungsbegehren des Versicherungsnehmers bzgl. geleisteter Versicherungsprämien einer Kapitallebensversicherung nach Widerruf; Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückzahlungsbegehren des Versicherungsnehmers bzgl. geleisteter Versicherungsprämien einer Kapitallebensversicherung nach Widerruf; Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages
- rechtsportal.de
Rückzahlungsbegehren des Versicherungsnehmers bzgl. geleisteter Versicherungsprämien einer Kapitallebensversicherung nach Widerruf; Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages
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Altvertrag über eine Kapitallebensversicherung: Wirksamkeit des Widerrufs bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung; Rückforderung geleisteter Versicherungsprämien
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.01.2012 - 332 O 40/11
- OLG Hamburg, 17.04.2012 - 9 U 17/12
- BGH, 20.07.2016 - IV ZR 166/12
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12
Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender …
Auszug aus BGH, 20.07.2016 - IV ZR 166/12
Rn. 12 aa) Wie der Senat mit Urteil vom 16. Oktober 2013 (IV ZR 52/12, VersR 2013, 1513 Rn. 14 m.w.N.) dargelegt hat, muss eine Belehrung über das Widerrufsrecht nach § 8 Abs. 4 Satz 4 VVG a.F. inhaltlich möglichst umfassend, unmissverständlich und aus Sicht der Verbraucher eindeutig sein.Dies hat der Senat in dem Urteil vom 16. Oktober 2013 (IV ZR 52/12, VersR 2013, 1513 Rn. 16 ff.) entschieden und im Einzelnen begründet.
Ein Erlöschen des Widerrufsrechts nach beiderseits vollständiger Leistungserbringung kommt anders als in der Sache IV ZR 52/12 (…aaO Rn. 23 ff.) - schon deshalb nicht in Betracht, weil eine entsprechende Anwendung der Regelungen nach deren Außerkrafttreten nicht mehr möglich ist (…Senatsurteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 37 m.w.N.).
- BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11
Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …
Auszug aus BGH, 20.07.2016 - IV ZR 166/12
Ein Erlöschen des Widerrufsrechts nach beiderseits vollständiger Leistungserbringung kommt anders als in der Sache IV ZR 52/12 (…aaO Rn. 23 ff.) - schon deshalb nicht in Betracht, weil eine entsprechende Anwendung der Regelungen nach deren Außerkrafttreten nicht mehr möglich ist (Senatsurteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 37 m.w.N.).Da d. VN über das Widerrufsrecht nicht ausreichend belehrt wurde, konnte sie ihr Wahlrecht zwischen Kündigung und Widerruf nicht sachgerecht ausüben (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 36 m.w.N.).
- KG, 28.02.2017 - 6 U 65/16
Zur Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerruf gemäß § 8 …
Denn eine entsprechende Anwendung dieser Bestimmungen kommt nach deren Außerkrafttreten zum 1.1.2003 nicht mehr in Betracht (BGH…, Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 101, 101 ff., Rn. 37 m.w.N.; Urteil vom 20.7.2016 - IV ZR 166/12, VuR 2016, 395, Rn. 15 zitiert nach Juris). - OLG Stuttgart, 08.02.2018 - 7 U 205/17
Kapitallebens- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an eine …
Rn. 41 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, beginnt auch im Fall des § 8 Abs. 4 VVG a.F. die Widerrufsfrist in entsprechender Anwendung der damals gültigen Regelungen in § 2 Abs. 1 Satz 2 HWiG bzw. § 7 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG erst mit einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Belehrung über das Widerrufsrecht zu laufen (BGH…, Urteil vom 16.10.2013, IV ZR 52/12 - juris Rn. 12 ff.; BGH, Urteil vom 20.07.2016, IV ZR 166/12 - juris Rn. 11).Deshalb kann nur eine Erklärung, die darauf angelegt ist, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das Wissen, um das es geht, zu vermitteln, als Belehrung angesehen werden (BGH…, Urteil vom 16.10.2013, IV ZR 52/12 - juris Rn. 14 m.w.N.; BGH, Urteil vom 20.07.2016, IV ZR 166/12 - juris Rn. 12; vgl. auch BGH…, Urteil vom 17.12.2014, IV ZR 260/11 - juris Rn. 16; BGH…, Urteil vom 16.10.2013, IV ZR 52/12 - juris Rn. 14 und zuletzt BGH…, Urteil vom 25.01.2017, IV ZR 173/15 - juris Rn. 18, jeweils zu § 8 Abs. 5 VVG a.F.).
Da der Kläger über sein Widerrufsrecht nicht ausreichend belehrt wurde, konnte er sein Wahlrecht zwischen Kündigung und Widerruf nicht sachgerecht ausüben (BGH, Urteil vom 20.07.2016, IV ZR 166/12 - juris Rn. 16; vgl. auch zu § 8 Abs. 5 VVG a.F.: BGH…, Urteil vom 17.12.2014, IV ZR 260/11 - juris Rn. 28; und zu § 5a VVG a.F.: BGH…, Urteil vom 07.05.2014, IV ZR 76/11 - juris Rn. 36).
Rn. 51 Ein Erlöschen des Widerrufsrechts nach beiderseitiger Leistungserbringung scheidet vorliegend bereits deshalb aus, weil eine entsprechende Anwendung der Regelungen in den § 7 Abs. 2 VerbrKrG und § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG nach Außerkrafttreten dieser Gesetze nicht mehr möglich ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 20.07.2016, IV ZR 166/12 - juris Rn. 15 m.w.N.).
Rn. 60 a) Die sich - wie bei einem Widerspruch nach § 5a VVG a.F. - aus dem Bereicherungsrecht ergebenden Rechtsfolgen der Rückabwicklung nach erfolgtem Widerruf gem. § 8 Abs. 4 VVG a.F. (vgl. nur BGH, Urteil vom 20.07.2016, IV ZR 166/12 - juris Rn. 10) sind nicht auf eine Wirkung ab Zugang des Widerrufs (ex nunc) zu beschränken (vgl. nur BGH…, Urteil vom 07.05.2014, IV ZR 76/11 - juris Rn. 41 ff.).
- OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 3 U 44/17
Zu den Anforderungen an die Widerrufsbelehrung und § 8 Abs. 4 VVG in der bis zum …
Auch aus dem von der Klägerin zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.07.2016 (IV ZR 166/12) ergibt sich nichts anderes.
- OLG Karlsruhe, 05.12.2017 - 12 U 145/17
Rückabwicklungsverlangen für einen Altvertrag über eine fondsgebundene …
- OLG Frankfurt, 26.09.2017 - 3 U 86/17
Widerruf eines Versicherungsvertrags
Danach kann nur eine Erklärung, die darauf angelegt ist, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das Wissen, um das es geht, zu vermitteln, als Belehrung im Sinne des § 8 Abs. 4 S. 4 VVG a. F. angesehen werden (BGH…, Urteil vom 16.10.2013, Az. IV ZR 52/12, Rn. 14 f., zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 20.07.2016, Az. IV ZR 166/12, Rn. 12 f., zitiert nach juris). - OLG Dresden, 30.04.2018 - 4 U 430/18
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Anders als in dem vom BGH im Urteil vom 20.07.2016 (IV ZR 166/12) entschiedenen Fall ist hier die Belehrung nicht in einem Textblock als dritter von sechs Absätzen inmitten zahlreicher weiterer Hinweise und Informationen abgedruckt. - OLG Saarbrücken, 30.08.2024 - 5 U 115/23
Zulässige Geltendmachung eines Widerrufs durch Versicherungsnehmer einer …
Rn. 23 In der Sache stehen dem Kläger wegen des erstmals im Oktober 2021 erklärten Widerrufs seiner auf den Vertragsabschluss im Jahre 1993 gerichteten Willenserklärung keine Ansprüche auf Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen und Herausgabe von Nutzungen (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2016 - IV ZR 166/12, juris Rn. 10) gegen die Beklagte zu. - LG Leipzig, 24.06.2021 - 3 O 141/21
Rückabwicklung Lebensversicherungsvertrag nach fehlerhaft erteilter …
Einen Zeitraum von knapp 19 Jahren zwischen Vertragsschluss und Widerspruch veranlasste den BGH demzufolge nicht dazu, das Thema der Verwirkung auch nur zu erörtern (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20.07.2016, Az.: IV ZR 166/12). - OLG Saarbrücken, 03.04.2019 - 5 U 79/18
Altvertrag über eine private Rentenversicherung: Ordnungsgemäße Belehrung über …
Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die Erklärung zwar über der Unterschriftszeile, dort aber als dritter von sechs Absätzen inmitten zahlreicher weiterer Hinweise und Informationen abgedruckt und - im Gegensatz zu den ersten beiden Absätzen - auch nicht fettgedruckt oder auf andere Weise hervorgehoben ist (BGH, Urteil vom 20. Juli 2016 - IV ZR 166/12, VuR 2016, 395, zu § 8 Abs. 4 i.d.F. vom 17. Dezember 1990). - OLG Frankfurt, 18.05.2022 - 7 U 230/20
Ausreichende drucktechnische Hervorhebung einer Widerrufsbelehrung nach § 8 Abs. …
Da sie - im Gegensatz zu den ersten beiden Absätzen - auch nicht fettgedruckt oder auf andere Weise hervorgehoben sei, sei sie nicht geeignet, den Versicherungsnehmer auf das Widerrufsrecht aufmerksam zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2016 - IV ZR 166/12, juris Rn. 13). - OLG Hamm, 08.01.2021 - 20 U 228/20
Rücktritt nach § 8 Abs. 5 VVG a.F.; Treuwidrigkeit; unklare Bezeichnung des …
- OLG Dresden, 11.10.2018 - 4 U 1337/18
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer …
- OLG Hamm, 09.10.2023 - 20 U 89/23
Lebensversicherung: Informationspflichten des Versicherers bei sofortiger Annahme …
- LG Hamburg, 11.12.2020 - 306 O 91/20
Widerruf einer Kapitallebensversicherung im Altfall: Wirksamkeit einer …
- LG Düsseldorf, 08.03.2018 - 9 S 57/17
- LG Heidelberg, 12.07.2022 - 2 O 340/21
Altvertrag über eine kapitalbildende Rentenversicherung: Abgrenzung zeitlich …
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