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| BGH, 21.01.1954 - IV ZR 175/53 |
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- BGH, 15.11.1951 - IV ZR 66/51
Nottestament vor drei Zeugen
Auszug aus BGH, 21.01.1954 - IV ZR 175/53
Dagegen hat das Berufungsgericht keine Feststellung darüber getroffen, ob die Errichtung des Testaments vor dem Bürgermeister oder seinem Stellvertreter entsprechend dem § 23 TestG nicht möglich oder zumindest eine derartige Besorgnis nach dem pflichtgemässen Ermessen aller 3 Zeugen gerechtfertigt gewesen ist (vgl. hierzu BGHZ 3, 372 f). - RG, 05.10.1925 - V 598/24
Erbengemeinschaft
Auszug aus BGH, 21.01.1954 - IV ZR 175/53
Gegen die Zulässigkeit der Klage, die lediglich gegen den Teil der Miterben der Verstorbenen gerichtet ist, die eine Auflassung ablehnen, bestehen rechtlich keine Bedenken (vgl. insbes RGZ 111, 338; OGHZ 1, 47 und 163; Kipp-Coing § 112 III 2 d und 3 S. 420).
- OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 21/25
Voraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments; Versagung der …
Auch bei der Errichtung eines Nottestaments vor drei Zeugen muss ungeachtet der Voraussetzungen des § 2250 Abs. 2 BGB weiter feststehen, dass der Erblasser die Vorgänge bei Errichtung der Urkunde in sich aufgenommen und gebilligt hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21. Januar 1954 - IV ZR 175/53, LM Nr. 1 zu § 416 ZPO).Außerdem muss feststehen, dass der Erblasser die Vorgänge bei Errichtung der Urkunde in sich aufgenommen und gebilligt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1954 - IV ZR 175/53, LM Nr. 1 zu § 416 ZPO).
Im Rahmen der Beweisführung ist das - wie hier - vor drei Zeugen errichtete Nottestament lediglich eine Privaturkunde, deren Beweiskraft sich nicht auf die sachliche Richtigkeit der schriftlichen Erklärung erstreckt (§ 416 ZPO) und die einer freien Würdigung des Gerichts unterliegt (BGH, Urteil vom 21. Januar 1954 - IV ZR 175/53, LM Nr. 1 zu § 416 ZPO; BayObLGZ 1979, 232, 238;… Lauck, in: Burandt/Rojahn, a.a.O., § 2250 Rn. 1).
Verbleibende Zweifel daran, dass die Niederschrift eine zuverlässige Wiedergabe der Erklärung des Erblassers enthält, gehen im Rahmen der Beweis- oder Feststellungslast zu Lasten desjenigen, der aus dem Testament Rechte für sich herleiten will (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1954 - IV ZR 175/53, LM Nr. 1 zu § 416 ZPO;… Kregel, in: BGB-RGRK 12. Aufl., § 2250 Rn. 12;… Staudinger/Baumann (2022) BGB § 2249, Rn. 66;… Lauck, in: Burandt/Rojahn, a.a.O., § 2250 Rn. 19).
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