Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1954 - IV ZR 175/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,4763
BGH, 21.01.1954 - IV ZR 175/53 (https://dejure.org/1954,4763)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1954 - IV ZR 175/53 (https://dejure.org/1954,4763)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1954 - IV ZR 175/53 (https://dejure.org/1954,4763)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,4763) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.1951 - IV ZR 66/51

    Nottestament vor drei Zeugen

    Auszug aus BGH, 21.01.1954 - IV ZR 175/53
    Dagegen hat das Berufungsgericht keine Feststellung darüber getroffen, ob die Errichtung des Testaments vor dem Bürgermeister oder seinem Stellvertreter entsprechend dem § 23 TestG nicht möglich oder zumindest eine derartige Besorgnis nach dem pflichtgemässen Ermessen aller 3 Zeugen gerechtfertigt gewesen ist (vgl. hierzu BGHZ 3, 372 f).
  • RG, 05.10.1925 - V 598/24

    Erbengemeinschaft

    Auszug aus BGH, 21.01.1954 - IV ZR 175/53
    Gegen die Zulässigkeit der Klage, die lediglich gegen den Teil der Miterben der Verstorbenen gerichtet ist, die eine Auflassung ablehnen, bestehen rechtlich keine Bedenken (vgl. insbes RGZ 111, 338; OGHZ 1, 47 und 163; Kipp-Coing § 112 III 2 d und 3 S. 420).
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 21/25

    Voraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments; Versagung der …

    Auch bei der Errichtung eines Nottestaments vor drei Zeugen muss ungeachtet der Voraussetzungen des § 2250 Abs. 2 BGB weiter feststehen, dass der Erblasser die Vorgänge bei Errichtung der Urkunde in sich aufgenommen und gebilligt hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21. Januar 1954 - IV ZR 175/53, LM Nr. 1 zu § 416 ZPO).

    Außerdem muss feststehen, dass der Erblasser die Vorgänge bei Errichtung der Urkunde in sich aufgenommen und gebilligt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1954 - IV ZR 175/53, LM Nr. 1 zu § 416 ZPO).

    Im Rahmen der Beweisführung ist das - wie hier - vor drei Zeugen errichtete Nottestament lediglich eine Privaturkunde, deren Beweiskraft sich nicht auf die sachliche Richtigkeit der schriftlichen Erklärung erstreckt (§ 416 ZPO) und die einer freien Würdigung des Gerichts unterliegt (BGH, Urteil vom 21. Januar 1954 - IV ZR 175/53, LM Nr. 1 zu § 416 ZPO; BayObLGZ 1979, 232, 238;… Lauck, in: Burandt/Rojahn, a.a.O., § 2250 Rn. 1).

    Verbleibende Zweifel daran, dass die Niederschrift eine zuverlässige Wiedergabe der Erklärung des Erblassers enthält, gehen im Rahmen der Beweis- oder Feststellungslast zu Lasten desjenigen, der aus dem Testament Rechte für sich herleiten will (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1954 - IV ZR 175/53, LM Nr. 1 zu § 416 ZPO;… Kregel, in: BGB-RGRK 12. Aufl., § 2250 Rn. 12;… Staudinger/Baumann (2022) BGB § 2249, Rn. 66;… Lauck, in: Burandt/Rojahn, a.a.O., § 2250 Rn. 19).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht