Rechtsprechung
| BGH, 30.01.1980 - IV ZR 196/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beruhen eines Urteils auf einer Gesetzesverletzung - Anspruch auf Auskunft über die gewährte Hinterbliebenenversorgung
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.01.1979 - VI ZR 154/78
Berufungsurteil ohne Tatbestand
Auszug aus BGH, 30.01.1980 - IV ZR 196/77
Es kann somit seine Aufgabe in aller Regel nur erfüllen, wenn das angefochtene Urteil einen Tatbestand enthält, aus dem sich ergibt, von welchem Sach- und Streitstand der Tatrichter ausgegangen ist; der Mangel des fehlenden Tatbestands ist von Amts wegen zu beachten (BGHZ 73, 248 = NJW 1979, 927 = DRiZ 1979, 152 = JZ 1979, 312 = WM 1979, 926). - BGH, 12.06.1979 - VI ZR 223/77
Fehlender Tatbestand bei einem Berufungsurteil - Schätzung des Streitwertes für …
Auszug aus BGH, 30.01.1980 - IV ZR 196/77
Die Frage, ob auch dann die Aufhebung des Berufungsurteils unumgänglich ist, wenn die Parteien ersichtlich nur um eine Rechtsfrage streiten, ist bisher vom Bundesgerichtshof nicht entschieden worden (…vgl. BGHZ aaO; BGH VersR 1979, 865).
- BGH, 03.11.1982 - IVa ZR 39/81
Bindung des Revisionsgerichts an die Feststellungen im Tatbestand
Aus diesem Grunde darf das Revisionsgericht nur das Parteivorbringen berücksichtigen, das sich aus dem Tatbestand (und den dort in Bezug genommenen Schriftsätzen und Urkunden) ergibt (§ 561 Abs. 1 ZPO, vgl. dazu BGH Urteil vom 30. Januar 1980 - IV ZR 196/77). - BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 55/80
Unterbleiben einer Zurückverweisung bei teilweiser Absehung von der Darstellung …
Der Bundesgerichtshof hebt daher grundsätzlich Berufungsurteile, die überhaupt keinen Tatbestand enthalten, ohne Sachprüfung auf (BGHZ 73, 248; Urteil vom 30. Januar 1980 - IV ZR 196/77). - BGH, 27.04.1988 - IVa ZR 302/86
Pflichtverletzung eines Immobilienmaklers durch Weitergabe von Informationen des …
Maßgeblich für die Beurteilung dieser Frage ist der mündliche Parteivortrag in der Schlußverhandlung vor dem Oberlandesgericht, den das Revisionsgericht gemäß §§ 314, 561 Abs. 1 Satz 1 ZPO aus dem Tatbestand des Berufungsurteils zu entnehmen hat; soweit in ihm auf Schriftsätze verwiesen wird (§ 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO), ist davon auszugehen, daß auch deren Inhalt zum Bestandteil der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist (BGH Urteile vom 24.11.1976 - IV ZR 3/75 - LM ZPO § 313 Nr. 1; vom 30.1.1980 - IV ZR 196/77 - vom 3.11.1982 - IVa ZR 39/81 - NJW 83, 885). - BGH, 11.03.1987 - IVa ZR 223/86
Nichtannahme der Revision - Grundlage der tatrichterlichen Entscheidung - …
Was die Parteien mündlich vorgebracht haben, ist aus dem Tatbestand zu entnehmen, der sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht Beweis für den Inhalt des Parteivorbringens erbringt und nur durch das Sitzungsprotokoll - dasin der Regel keine Angaben über den Inhalt des Partei Vorbringens enthält - widerlegt werden kann (§ 314 ZPO, vgl. BGH Urteil vom 3. November 1982 - IVa ZR 39/81 - NJW 1983, 885; vom 22. September 1982 - IVa ZR 149/81 - und vom 30. Januar 1980 - IV ZR 196/77 -). - BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 210/81
Rückschluss auf den Umfang des Prozessstoffs in den Entscheidungsgründen eines …
Das angefochtene Urteil unterliegt der Aufhebung, weil ihm nicht entnommen werden kann, welchen Streitstoff das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (§§ 543 Abs. 2, 549 ZPO; vgl. BGHZ 73, 248; BGH Urteil vom 30. Januar 1980 - IV ZR 196/77 nicht veröffentlicht;… Baumbach/Albers, ZPO, 40. Aufl. § 543 Anm. 2 C).
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