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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2016 - IV ZR 217/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,50197
BGH, 21.12.2016 - IV ZR 217/15 (https://dejure.org/2016,50197)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2016 - IV ZR 217/15 (https://dejure.org/2016,50197)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - IV ZR 217/15 (https://dejure.org/2016,50197)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung im Policenmodell: Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5a VVG vom 21.07.1994, § 242 BGB
    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung im Policenmodell: Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • IWW

    § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG, § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG

  • Wolters Kluwer

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer Lebensversicherung nach Widerruf; Rückzahlungsbegehren geleisteter Versicherungsbeiträge; Vereinbarkeit des Policenmodells mit den Lebensversicherungsrichtlinien der Europäischen Union

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer Lebensversicherung nach Widerruf; Rückzahlungsbegehren geleisteter Versicherungsbeiträge; Vereinbarkeit des Policenmodells mit den Lebensversicherungsrichtlinien der Europäischen Union

  • rechtsportal.de

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.; VVG § 5a
    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer Lebensversicherung nach Widerruf; Rückzahlungsbegehren geleisteter Versicherungsbeiträge; Vereinbarkeit des Policenmodells mit den Lebensversicherungsrichtlinien der Europäischen Union

  • datenbank.nwb.de

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung im Policenmodell: Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - IV ZR 217/15
    Das ergibt die richtlinienkonforme Auslegung des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F., wie der Senat mit Urteil vom 7. Mai 2014 (IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 17-34) entschieden und im Einzelnen begründet hat.

    Die Annahme von Treuwidrigkeit kommt im Streitfall schon deshalb nicht in Betracht, weil der Versicherer d. VN bei Vertragsschluss - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt hat (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 39 m.w.N.) und es sich bei den von der Revisionserwiderung für eine Treuwidrigkeit angeführten Umständen auch nicht um solche handelt, die besonders gravierend sind (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15, juris Rn. 17 …und vom 27. Januar 2016 - IV ZR 130/15, r+s 2016, 230 Rn. 16) und im Ausnahmefall auch dem nicht ordnungsgemäß belehrten VN die Geltendmachung des Anspruchs verwehren können.

    Der Wert des Versicherungsschutzes kann unter Berücksichtigung der Prämienkalkulation bemessen werden; bei Lebensversicherungen kann etwa dem Risikoanteil Bedeutung zukommen (Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 45 m.w.N.).

    Es wird den Parteien Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag zu geben haben (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 46) und dabei auch die Vorgaben der Senatsurteile vom 29. Juli 2015 (…IV ZR 384/14, VersR 2015, 1101 Rn. 36 ff.;… IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104 Rn. 34 ff.) sowie vom 11. November 2015 (…IV ZR 513/14, VersR 2016, 33 Rn. 32 ff.) zu beachten haben.

  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 448/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und …

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - IV ZR 217/15
    Selbst wenn ein verständiger Versicherungsnehmer nur verkörperte Erklärungen als der Absendung zugänglich ansieht, so bleibt für ihn dennoch unklar, ob hierzu eine Verkörperung in Textform ausreicht oder ob es nicht der traditionellen Schriftform bedarf (Senatsurteile vom 29. Juli 2015 - IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104 Rn. 24 und IV ZR 112/14, juris Rn. 12).

    Dass, wie das Berufungsgericht und die Revisionserwiderung meinen, durch die Belehrung das Formerfordernis abbedungen werden sollte, ist ihrem Text nicht zu entnehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 2016 - IV ZR 130/15, r+s 2016, 230 Rn. 14 und Senatsurteil vom 29. Juli 2015 - IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104 Rn. 24).

    Es wird den Parteien Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag zu geben haben (…vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 46) und dabei auch die Vorgaben der Senatsurteile vom 29. Juli 2015 (…IV ZR 384/14, VersR 2015, 1101 Rn. 36 ff.; IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104 Rn. 34 ff.) sowie vom 11. November 2015 (…IV ZR 513/14, VersR 2016, 33 Rn. 32 ff.) zu beachten haben.

  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 130/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an …

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - IV ZR 217/15
    Dass, wie das Berufungsgericht und die Revisionserwiderung meinen, durch die Belehrung das Formerfordernis abbedungen werden sollte, ist ihrem Text nicht zu entnehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 2016 - IV ZR 130/15, r+s 2016, 230 Rn. 14 und Senatsurteil vom 29. Juli 2015 - IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104 Rn. 24).

    Die Annahme von Treuwidrigkeit kommt im Streitfall schon deshalb nicht in Betracht, weil der Versicherer d. VN bei Vertragsschluss - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt hat (…vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 39 m.w.N.) und es sich bei den von der Revisionserwiderung für eine Treuwidrigkeit angeführten Umständen auch nicht um solche handelt, die besonders gravierend sind (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15, juris Rn. 17 und vom 27. Januar 2016 - IV ZR 130/15, r+s 2016, 230 Rn. 16) und im Ausnahmefall auch dem nicht ordnungsgemäß belehrten VN die Geltendmachung des Anspruchs verwehren können.

  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 384/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und …

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - IV ZR 217/15
    Es wird den Parteien Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag zu geben haben (…vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 46) und dabei auch die Vorgaben der Senatsurteile vom 29. Juli 2015 (IV ZR 384/14, VersR 2015, 1101 Rn. 36 ff.;… IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104 Rn. 34 ff.) sowie vom 11. November 2015 (…IV ZR 513/14, VersR 2016, 33 Rn. 32 ff.) zu beachten haben.
  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 513/14

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach …

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - IV ZR 217/15
    Es wird den Parteien Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag zu geben haben (…vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 46) und dabei auch die Vorgaben der Senatsurteile vom 29. Juli 2015 (…IV ZR 384/14, VersR 2015, 1101 Rn. 36 ff.;… IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104 Rn. 34 ff.) sowie vom 11. November 2015 (IV ZR 513/14, VersR 2016, 33 Rn. 32 ff.) zu beachten haben.
  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - IV ZR 217/15
    Die notwendige Belehrung über das gesetzliche Formerfordernis (vgl. Senatsurteil vom 28. Januar 2004 - IV ZR 58/03, VersR 2004, 497 unter 3 b) konnte d. VN nicht aus der Formulierung entnehmen, dass zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genüge.
  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 117/15

    Rücktritt des Versicherungsnehmers vom Versicherungsvertrag: Treuwidriges …

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - IV ZR 217/15
    Die Annahme von Treuwidrigkeit kommt im Streitfall schon deshalb nicht in Betracht, weil der Versicherer d. VN bei Vertragsschluss - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt hat (…vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 39 m.w.N.) und es sich bei den von der Revisionserwiderung für eine Treuwidrigkeit angeführten Umständen auch nicht um solche handelt, die besonders gravierend sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15, juris Rn. 17 …und vom 27. Januar 2016 - IV ZR 130/15, r+s 2016, 230 Rn. 16) und im Ausnahmefall auch dem nicht ordnungsgemäß belehrten VN die Geltendmachung des Anspruchs verwehren können.
  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 112/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung des Abschlusses einer Lebensversicherung …

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - IV ZR 217/15
    Selbst wenn ein verständiger Versicherungsnehmer nur verkörperte Erklärungen als der Absendung zugänglich ansieht, so bleibt für ihn dennoch unklar, ob hierzu eine Verkörperung in Textform ausreicht oder ob es nicht der traditionellen Schriftform bedarf (Senatsurteile vom 29. Juli 2015 - IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104 Rn. 24 und IV ZR 112/14, juris Rn. 12).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2019 - 12 U 141/17

    Widerruf eines Lebensversicherungsvertrags: Anforderungen an die …

    Insoweit reichen die "normale" Vertragsdurchführung - sei es auch über einen langen Zeitraum - ebenso wenig wie eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer (…BGH a.a.O.; Senat…, Urteil vom 06.12.2016 - 12 U 137/16, juris Rn. 26) oder bloße Vertragsänderungen aus (BGH, Urteil vom 21.12.2016 - IV ZR 217/15, juris Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 28.06.2019 - 12 U 134/17

    Widerruf eines Altvertrages über eine fondsgebundene Rentenversicherung im sog. …

    Insoweit reichen die "normale" Vertragsdurchführung - sei es auch über einen langen Zeitraum - ebenso wenig wie eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer (…BGH a.a.O.; Senat…, Urteil vom 06.12.2016 - 12 U 137/16, juris Rn. 26) oder bloße Vertragsänderungen aus (BGH, Urteil vom 21.12.2016 - IV ZR 217/15, juris Rn. 14).
  • OLG Rostock, 08.03.2022 - 4 U 51/21

    Rückabwicklung mehrerer Verträge über fondsgebundene Rentenversicherungen: …

    Ein solches Verhalten des Klägers konnte die Beklagte nicht dahingehend verstehen, dass er unabhängig von einem etwaigen Lösungsrecht unbedingt am Vertrag festhalten wollte (vgl. OLG Dresden…, Urteil vom 07.05.2019, Az.: 4 U 1316/18, Rn. 23 m. w. N.; siehe insbesondere auch BGH, Urteil vom 21.12.2016, Az.: IV ZR 217/15, Rn. 14, zu Vertragsänderungen und der Übertragung des Vertrages auf einen Versicherungsmakler, …und Urteil vom 27.04.2016, Az.: IV ZR 486/14, Rn. 15, zu einem Policendarlehen, jeweils zitiert nach juris).
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