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| BGH, 17.12.1955 - IV ZR 219/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1956, 505
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.11.1955 - III ZR 62/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.12.1955 - IV ZR 219/55
Dieser Auffassung hat sich auch der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner zum Abdruck im Nachschlagewerk bestimmten Entscheidung vom 3. November 1955 - III ZR 62/54 - hinsichtlich der Schadensersatzpflicht eines Notars angeschlossen.
- BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 141/65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung …
Davon geht auch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17. Dezember 1955 (IV ZR 219/55 = LM § 826 [Fa] Nr. 6 = NJW 1956, 505) aus: obschon die Zeugin, die falsch ausgesagt haben sollte, freigesprochen war, hat der Bundesgerichtshof die Klage aus § 826 BGB sachlich geprüft und dabei sogar unterstellt, daß die Zeugin vorsätzlich die Unwahrheit gesagt habe.Auch wird das Berufungsgericht an Hand der Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in dem schon erwähnten Urteil vom 17. Dezember 1955 (NJW 1956, 505) aufgestellt hat, zu entscheiden haben, ob das angegriffene Urteil in der Tat unrichtig gewesen ist, Das kann möglicherweise davon abhängen, ob S. Erklärungen als vertragliche Zusicherungen anzusehen sind.
- OLG München, 29.10.2014 - 23 U 5018/13
Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung der Mahnung
Insoweit ist danach zu fragen, welchen Sachverhalt das Gericht ohne das Dazwischentreten des arglistigen Verhaltens bei richtiger Anwendung des Verfahrensrechts seiner Entscheidung zugrunde gelegt haben würde (BGH; Urteil vom 17.12.1955, IV ZR 219/55, NJW 1956, 505 [506]). - BGH, 28.10.1958 - VI ZR 209/57 Zutreffend hat es darauf abgestellt, wie in dem Arrestverfahren ohne die unrichtige eidesstattliche Versicherung des Beklagten ... über den Widerspruch der ... gegen den Arrestbefehl des Landgerichts nach dem damaligen Sach- und Streitstand richtig zu entscheiden gewesen wäre (RGZ 142, 331, 333; BGH Urteil vom 3. November 1955 III ZR 62/54 LM Nr. 5 zu § 21 RNotO = NJW 1956, 140; vom 17. Dezember 1955 IV ZR 219/55 LM Nr. 6 zu § 826 [Fa] BGB = NJW 1956, 505; vom 22. Mai 1958 III ZR 77/57 LM Nr. 22 zu § 675 BGB; vgl. auch Rötelmann NJW 1958, 1590).
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