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Rechtsprechung
   BGH, 19.09.2007 - IV ZR 226/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10004
BGH, 19.09.2007 - IV ZR 226/06 (https://dejure.org/2007,10004)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2007 - IV ZR 226/06 (https://dejure.org/2007,10004)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2007 - IV ZR 226/06 (https://dejure.org/2007,10004)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 8; ; ZPO § 3

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auskunft über die Höhe von Darlehensforderungen gegen einen Dritten; Bestimmung des Wertes eines Auskunftsanspruchs nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Erteilung der Auskunft; Schätzung des für den Wert des Auskunftsanspruchs maßgebenden ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 3
    Beschwerdewert

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; EGZPO § 26 Nr. 8
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Erteilung einer Auskunft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wert des Auskunftsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gegenstandswert bei Auskunftsanspruch (IBR 2008, 1017)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 67/92

    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung eines im Rahmen einer Stufenklage geltend …

    Auszug aus BGH, 19.09.2007 - IV ZR 226/06
    In der Regel ist das Auskunftsinteresse mit einer Quote von 1/10 bis zu 1/4 des Wertes des Leistungsanspruchs zu bemessen und umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Klägers und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (BGH, Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 67/92 - FamRZ 1993, 1189 unter a; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2006 - IV ZR 195/04 - FamRZ 2006, 619 unter II).

    Dessen ebenfalls gemäß § 3 ZPO vorzunehmende Schätzung geschieht nach objektiven Anhaltspunkten, wobei anhand des Tatsachenvortrags des Klägers danach zu fragen ist, welche Vorstellungen er sich vom Wert des Leistungsanspruchs gemacht hat (BGH, Urteil vom 31. März 1993 aaO).

    Bei der gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen vorzunehmenden Schätzung des für den Wert des Auskunftsanspruchs maßgebenden Leistungsanspruchs ist in der Rechtsmittelinstanz auch zu berücksichtigen, ob ein solcher Anspruch nach den festgestellten Verhältnissen überhaupt oder nur in geringerer Höhe mit der Folge in Betracht kommt, dass das Interesse des Rechtsmittelklägers unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten entsprechend geringer zu bewerten ist (BGH, Urteil vom 31. März 1993 aaO).

  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 195/04

    Streitwert einer Auskunftsklage

    Auszug aus BGH, 19.09.2007 - IV ZR 226/06
    In der Regel ist das Auskunftsinteresse mit einer Quote von 1/10 bis zu 1/4 des Wertes des Leistungsanspruchs zu bemessen und umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Klägers und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (BGH, Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 67/92 - FamRZ 1993, 1189 unter a; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2006 - IV ZR 195/04 - FamRZ 2006, 619 unter II).
  • BGH, 30.04.1962 - VII ZR 34/62

    Bewertung des Interesses des Rechtsmittelklägers an der Erteilung einer Auskunft …

    Auszug aus BGH, 19.09.2007 - IV ZR 226/06
    Entgegen der Ansicht der Kläger, die sich insoweit auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. April 1962 (VII ZR 34/62 - MDR 1962, 564 = WM 1962, 650) berufen, ist der Wert des Auskunftsanspruchs auch nicht deshalb dem Wert des Leistungsanspruchs annähernd gleichzusetzen, weil die Kläger ohne die begehrte Auskunft überhaupt keine Möglichkeit hätten, ihren Zahlungsanspruch durchzusetzen.
  • BGH, 12.10.2011 - XII ZB 127/11

    Auskunftspflicht in einem Güterrechtsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstandes …

    Rn. 13 aa) Zutreffend ist das Oberlandesgericht allerdings davon ausgegangen, dass sich der Wert des Beschwerdegegenstandes im Rechtsmittelverfahren über die Verpflichtung zur Auskunftserteilung in einem Güterrechtsverfahren (§ 1379 Abs. 1 BGB) nach dem wirtschaftlichen Interesse des - in erster Instanz unterlegenen - Anspruchstellers an der Erteilung der Auskunft richtet, wobei das Interesse gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu schätzen ist (vgl. Senatsurteile vom 8. Januar 1997 - XII ZR 307/95 - FamRZ 1997, 546; vom 31. März 1993 - XII ZR 67/92 - FamRZ 1993, 1189 und BGH Beschluss vom 19. September 2007 - IV ZR 226/06 - juris Rn. 5).
  • LG Ellwangen/Jagst, 03.09.2024 - 6 O 65/24

    Auskunftserteilung nach der DS-GVO - Stufenklage auf Auskunfterteilung zur …

    Denn soweit die Auskunft wie vorliegend die Geltendmachung des Leistungsanspruchs erst vorbereiten und erleichtern soll, beträgt der Wert des Auskunftsanspruchs in der Regel nur einen Bruchteil des Leistungsanspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2007 - IV ZR 226/06, Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - XII ZB 127/11, Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - IV ZB 21/15, Rn. 9, jew. zit. nach juris).
  • LG Ellwangen/Jagst, 05.12.2025 - 6 O 80/25

    Nutzung von Tracking-Tools - Ansprüche auf Auskunft, Löschung, Unterlassung und …

    Denn soweit die Auskunft wie vorliegend die Geltendmachung des Hauptanspruchs erst vorbereiten und erleichtern soll, beträgt der Wert des Auskunftsanspruchs in der Regel nur einen Bruchteil des Leistungsanspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2007 - IV ZR 226/06, Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - XII ZB 127/11, Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - IV ZB 21/15, Rn. 9, jew. zit. nach juris).
  • BGH, 04.02.2015 - III ZR 62/14

    Bemessung der auf einen GmbH-Geschäftsanteil entfallenden Gewinnansprüche im …

    Diese geschieht nach objektiven Anhaltspunkten, wobei anhand des Tatsachenvortrags des Klägers danach zu fragen ist, welche Vorstellungen er sich vom Wert des Leistungsanspruchs gemacht hat (vgl. nur BGH, Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 67/92, FamRZ 1993, 1189 und Beschluss vom 19. September 2007 - IV ZR 226/06, juris Rn. 5).
  • BGH, 24.09.2024 - XI ZR 342/22

    Ansprüche aus Kontoverträgen mit Kontokorrentabreden; Verwerfung der …

    Wendet sich - wie hier - die klagende Partei mit der beabsichtigten Revision gegen die in der Vorinstanz zu ihren Lasten abgewiesene Klage auf Rechnungslegung, so richtet sich der Wert der Beschwer nach ihrem wirtschaftlichen Interesse an der Rechnungslegung, wobei das Interesse gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu schätzen ist (BGH, Urteil vom 8. Januar 1997 - XII ZR 307/95, NJW 1997, 1016 sowie Beschlüsse vom 19. September 2007 - IV ZR 226/06, juris Rn. 5 …und vom 12. Oktober 2011 - XII ZB 127/11, NJW-RR 2012, 130 Rn. 13).

    In der Regel ist das Interesse an der Rechnungslegung mit einer Quote von 1/10 bis zu 1/4 des Wertes des Leistungsanspruchs zu bemessen und umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Klägers und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 2007, aaO Rn. 5…, vom 12. Oktober 2011, aaO Rn. 14 …und vom 7. Dezember 2021 - II ZR 124/20, juris Rn. 2 jeweils mwN).

  • BGH, 04.06.2025 - IV ZR 111/24

    Auskunftsbegehren des Sohnes über Schenkungen und sonstige Zuwendungen der …

    Der zugrunde zu legende Wert des Leistungsanspruchs ist gemäß § 3 ZPO nach objektiven Anhaltspunkten zu schätzen, wobei anhand des Tatsachenvortrags des Klägers danach zu fragen ist, welche Vorstellungen er sich vom Wert des Leistungsanspruchs gemacht hat (Senatsbeschluss vom 19. September 2007 - IV ZR 226/06, juris Rn. 5).
  • BGH, 17.05.2022 - II ZR 100/21

    Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde

    Diese geschieht nach objektiven Anhaltspunkten, wobei anhand des Tatsachenvortrags des Klägers danach zu fragen ist, welche Vorstellungen er sich vom Wert des Leistungsanspruchs gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 67/92, FamRZ 1993, 1189; Beschluss vom 19. September 2007 - IV ZR 226/06, juris Rn. 5).
  • OLG Köln, 31.07.2025 - 19 W 20/25
    Die Bestimmung des Werts der Leistungsstufe ist grundsätzlich anhand des Tatsachenvortrags des Klägers vorzunehmen, es ist also danach zu fragen, welche Vorstellungen er sich vom Wert macht (…BGH, Beschlüsse vom 04.02.2015, III ZR 62/14, juris Rn. 2 und vom 19.09.2007, IV ZR 226/06, juris Rn. 5;… Elzer in: Toussaint, Kostenrecht, 55. Aufl. 2025, GKG § 44 Rn. 20;… Nissen/Elzer MDR 2021, 1161 [1162] Rn. 9).
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