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| BGH, 19.03.1953 - IV ZR 226/52 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 10/86
Rechtsnatur eines Vertrages über eine Morgengabe nach islamischem Recht
Für den Fall, daß der Beklagte sich wirksam verpflichtet hat, der Klägerin 100.000 DM als Abfindung ihres Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt zu zahlen, kann eine Herabsetzung des Abfindungsbetrages nach den Grundsätzen über die Änderung der Geschäftsgrundlage in Verbindung mit dem Rechtsgedanken des § 1579 BGB in Betracht kommen (vgl. etwa BGH Urteile vom 19. März 1953 - IV ZR 226/52 - LM EheG § 72 Nr. 2 und vom 20. Dezember 1961 - IV ZR 119/61 - FamRZ 1962, 112, 113;… s. ferner RGZ 165, 26, 29 und 166, 378, 380, 381 f. sowie Rolland 1. EheRG 2. Aufl. § 1585c BGB Rdn. 10). - BFH, 28.11.1967 - II 72/63
Scheidungsvereinbarung - Unterhalt - Scheidungsurteil - Unterhaltspflicht - …
Denn der zugesagte Unterhalt blieb im Bereiche des Familienrechts (vgl. dazu Urteil des BGH IV ZR 226/52 vom 19. März 1953, Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 72 EheG Nr. 2), wenn auch § 67 EheG für den Fall einer Wiederverheiratung mit einem bestimmten Manne abbedungen war. - BGH, 01.02.1974 - IV ZR 93/72
Ersetzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht durch eine Scheidungsvereinbarung …
Sie sind nicht anzuwenden, soweit sie mit dem Sinn der getroffenen Abreden nicht zu vereinbaren sind (BGH Urteil vom 19. März 1953 - IV ZR 226/52 - LM § 72 EheG Nr. 2).
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