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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1954 - IV ZR 226/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,2994
BGH, 08.07.1954 - IV ZR 226/53 (https://dejure.org/1954,2994)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1954 - IV ZR 226/53 (https://dejure.org/1954,2994)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1954 - IV ZR 226/53 (https://dejure.org/1954,2994)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 08.07.1954 - IV ZR 226/53
    Ebenso war die Verurteilung des beklagten Ehemannes zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau nach Eintritt der Gleichberechtigung von Männern und Frauen aufzuheben (vgl. BGHZ 10, 266).
  • RG, 19.06.1911 - IV 530/10

    Bösliche Schenkung. Rückforderungsrecht des Testamentsvollstreckers.

    Auszug aus BGH, 08.07.1954 - IV ZR 226/53
    Es kann dahinstehen, ob der Auffassung der Revision insofern zuzustimmen ist, als eine Verfügung des Erblassers, die inhaltlich sonst nicht zu beanstanden ist, nicht dadurch nach § 138 BGB nichtig wird, dass sie vom Erblasser in der Absicht vorgenommen ist, den Vertragserben oder Vermächtnisnehmer zu benachteiligen, selbst wenn der Verfügungsgegner die Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers gekannt hat, und ob nicht eine solche Verfügung, wenn sie im übrigen inhaltlich einwandfrei ist, auf Grund des § 2286 BGB als rechtswirksam anzusehen ist und dem durch sie Beeinträchtigten nur Ansprüche gemäss den §§ 2287 und 2288 BGB gibt (vgl. hierzu insbesondere OGHZ 2, 160 f [170 Ziff 8] und RGZ 77, 5 f [7]).
  • BGH, 08.05.1952 - IV ZR 144/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.07.1954 - IV ZR 226/53
    Wegen des Sachverhalts wird auf das Urteil des erkennenden Senats in dem vorliegenden Rechtsstreit vom 8. Mai 1952 - IV ZR 144/51 - verwiesen.
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 01.07.1948 - ZS 8/48
    Auszug aus BGH, 08.07.1954 - IV ZR 226/53
    Der Kläger zu 1 ist daher berechtigt, von der beklagten Ehefrau als Miterbin auf Grund ihrer nach § 2058 BGB gesamtschuldnerischen Haftung die Verschaffung des ihm von dem Erblasser ausgesetzten Vermächtnisses zu verlangen (vgl. auch OGHZ 1, 42 f [46, 47] und 161 f [163]).
  • BGH, 01.02.1956 - IV ZR 292/55

    Rechtsmittel

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und auch der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 8.5.1952 - IV ZR 144/51; 8.10.1953 - IV ZR 2/53 und 8.7.1954 - IV ZR 226/53).
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