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Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,834
BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99 (https://dejure.org/2000,834)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2000 - IV ZR 23/99 (https://dejure.org/2000,834)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2000 - IV ZR 23/99 (https://dejure.org/2000,834)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2103
  • MDR 2000, 831
  • VersR 2000, 709
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.02.1999 - IV ZR 122/98

    Voraussetzungen der Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem …

    Auszug aus BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99
    c) In dieser Auslegung kommt der Klausel in zweierlei Hinsicht rechtliche Wirkung zu: Mit der dem Versicherer vertraglich eingeräumten Berechtigung, an den Inhaber des Versicherungsscheins mit befreiender Wirkung zu leisten, ohne aber diesem gegenüber zur Leistung verpflichtet zu sein, wird der Versicherungsschein zu einem qualifizierten Legitimationspapier im Sinne des § 808 BGB (Senatsurteil vom 24. Februar 1999 - IV ZR 122/98 - NVersZ 1999, 365 unter 2 a).

    Denn die Legitimationswirkung der Urkunde greift nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann nicht ein, wenn der Schuldner die mangelnde Verfügungsberechtigung des Schuldners positiv kennt oder sonst gegen Treu und Glauben die Leistung bewirkt hat (Senatsurteil vom 24. Februar 1999 aaO).

    Zwar gilt nach der Rechtsprechung eine Ausnahme von der befreienden Wirkung der Leistung an den Urkundeninhaber jedenfalls dann, wenn der Versicherer die mangelnde Verfügungsbefugnis des Inhabers des Versicherungsscheins positiv kennt oder sonst gegen Treu und Glauben die Leistung bewirkt hat (Senatsurteil vom 24. Februar 1999 aaO).

  • BGH, 28.09.1988 - IVa ZR 126/87

    Rechtsnatur der Benennung und Änderung des Bezugsberechtigten in der …

    Auszug aus BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99
    Dazu rechnet nicht nur die als Beispiel benannte - grundsätzlich Verfügungsmacht voraussetzende - Empfangnahme der vertraglich versprochenen Leistung mit für den Schuldner befreiender Wirkung, sondern auch sonstige Rechtshandlungen wie die Kündigung des Versicherungsvertrages zur Erlangung des Rückkaufswertes (§ 176 VVG), der Antrag auf Umwandlung des Vertrages in eine prämienfreie Versicherung (§ 174 VVG) oder etwa auch die Abtretung oder Verpfändung des Anspruchs auf die Versicherungsleistung (…vgl. Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. ALB 86 § 11 Rdn. 3;… Benkel/Hirschberg, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung, ALB § 11 Rdn. 6;… Bruck/ Möller/Winter, VVG 8. Aufl. Bd. V/2 Anm. C 334) sowie die Bezeichnung oder Änderung der Bezugsberechtigung (Senatsurteil vom 28. September 1988 - IVa ZR 126/87 - NJW-RR 1989, 21 unter 2).

    Denn durch die Ausübung dieses Rechts verfügt der Versicherungsnehmer über seinen versicherungsvertraglich begründeten Leistungsanspruch, also über eine Forderung (vgl. Senatsurteil vom 28. September 1988 - IVa ZR 126/87 - NJW-RR 1989, 21 unter 2).

  • BGH, 24.04.1975 - III ZR 147/72

    Legitimationswirkung des Sparbuchs

    Auszug aus BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99
    a) Die Legitimationswirkung des § 808 Abs. 1 Satz 1 BGB erstreckt sich auf die vertraglich versprochenen Leistungen (BGHZ 64, 278, 280).

    Lediglich insoweit als zur Empfangnahme der in der Urkunde versprochenen Leistungen Willenserklärungen erforderlich sind, kann auch der Inhaber der Urkunde diese abgeben, weil andernfalls die Legitimationswirkung der Urkunde hinfällig wäre (vgl. BGHZ 64, 278, 287;… allgemein: RGRK-Steffen, BGB 12. Aufl. § 808 Rdn. 58;… weitergehend Staudinger/Marburger, BGB 12. Aufl. § 808 Rdn. 27).

  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von …

    Auszug aus BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99
    a) Nach dem Transparenzgebot ist der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen entsprechend den Grundsätzen von Treu und Glauben gehalten, Rechte und Pflichten eines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (BGHZ 136, 394, 401; Senatsurteil vom 24. März 1999 - IV ZR 90/98 - NVersZ 1999, 360 unter I, 3 b).
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten …

    Auszug aus BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99
    a) Nach dem Transparenzgebot ist der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen entsprechend den Grundsätzen von Treu und Glauben gehalten, Rechte und Pflichten eines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (BGHZ 136, 394, 401; Senatsurteil vom 24. März 1999 - IV ZR 90/98 - NVersZ 1999, 360 unter I, 3 b).
  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 257/94

    Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Globalabtretung ohne …

    Auszug aus BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99
    Dagegen verlangt das Transparenzgebot nicht, aus dem Gesetz oder aus der Rechtsnatur eines Vertrages folgende Rechte ausdrücklich zu regeln oder den Vertragspartner darüber zu belehren (BGHZ 133, 25, 32).
  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 58/87

    Inhaltskontrolle von Garantiebestimmungen des Herstellers einer verkauften Ware

    Auszug aus BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99
    Das schließt es ein, daß dem Versicherungsnehmer mit der Klausel die Rechtslage nicht unzutreffend dargestellt und dem Verwender damit die Möglichkeit eröffnet wird, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die Klausel abzuwehren (BGHZ 104, 82, 92).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …

    Auszug aus BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99
    Dabei sind nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muß (BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

    Auszug aus BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99
    Denn das Recht auf den Rückkaufswert ist nur eine andere Erscheinungsform des Rechts auf die Versicherungssumme (BGHZ 45, 162, 167 m.w.N.).
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 133/94

    Einbeziehung von Gabelstaplern in die Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99
    Eine Ausnahme erfährt dieser Grundsatz jedoch, wenn die Rechtssprache mit einem in den Bedingungen verwendeten Ausdruck einen fest umrissenen Begriff verbindet; trifft das zu, so ist im Zweifel anzunehmen, daß auch die Bedingungen darunter nichts anderes verstehen wollen (Senatsurteil vom 5. Juli 1995 - IV ZR 133/94 - VersR 1995, 951 unter 2. b).
  • OLG München, 19.11.1998 - 29 U 3536/98

    Inhaberklausel des § 12 Abs. 1 S. 1 ALB 94 ist unwirksam

  • BGH, 28.04.2010 - IV ZR 73/08

    Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für …

    Rn. 34 aa) Dem Erblasser steht zu Lebzeiten das Recht aus dem Versicherungsvertrag zu (Senatsurteil vom 22. März 2000 - IV ZR 23/99 - VersR 2000, 709 unter II 3 c), das sich aus mehreren Ansprüchen zusammensetzt (Senatsurteil vom 18. Juni 2003 - IV ZR 59/02 - VersR 2003, 1021 unter II 2 b).

    Gleichwohl ist das Recht auf den Rückkaufswert nur eine andere Erscheinungsform des Rechts auf die Versicherungssumme (siehe nur Senatsurteil vom 22. März 2000 aaO unter II 3 a).

  • BGH, 10.02.2016 - VIII ZR 137/15

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über die …

    Allerdings gebietet es das Transparenzgebot darüber hinaus nicht, die aus dem Gesetz oder der Rechtsnatur eines Vertrages folgenden Rechte der Vertragsparteien ausdrücklich oder vollständig zu regeln oder den Vertragspartner darüber zu belehren (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 14. Mai 1996 - XI ZR 257/94, BGHZ 133, 25, 32; vom 5. November 1998 - III ZR 226/97, NJW 1999, 276 unter 2; vom 22. März 2000 - IV ZR 23/99, NJW 2000, 2103 unter II 4 a;… vom 16. April 2010 - V ZR 175/09, WM 2010, 1861 Rn. 18;… vom 9. Juni 2011 - III ZR 157/10, WM 2011, 1678 Rn. 44;… vom 8. November 2012 - VII ZR 191/12, WM 2014, 132 Rn. 19; jeweils mwN).
  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Das Recht auf den Rückkaufswert ist nur eine andere Erscheinungsform des Rechts auf die Versicherungssumme (Senatsurteile vom 22. März 2000 - IV ZR 23/99, VersR 2000, 709, 710 m.w.N.; vom 18. Juni 2003 - IV ZR 59/02, VersR 2003, 1021, 1022; vom 8. Juni 2005 - IV ZR 30/04, VersR 2005, 1134, 1135).
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