Rechtsprechung
| BGH, 24.11.1971 - IV ZR 230/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Mitwirkung der Zeugen beim Dreizeugentestament - Erfordernis der Absicht und des Bewusstseins ihrer gemeinsamen Mitwirkung und Verantwortung bei der Testamentserrichtung - Gesetzeszweck des Dreizeugentestaments
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 202
- MDR 1972, 309
- DNotZ 1972, 363
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.04.1971 - VII ZR 297/69
Teilurteil bei eventueller Klagenhäufung
Auszug aus BGH, 24.11.1971 - IV ZR 230/69
Wie der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes bereits in seinem Urteil vom 1. April 1971 - VII ZR 267/69 - (BGHZ 56, 79) ausgesprochen hat, darf das Gericht bei eventueller Klagehäufung, wie sie hier vorliegt, den Hauptantrag durch Teilurteil abweisen.
- BGH, 18.09.1991 - IV ZB 14/90
Erfordernisse an die Wirksamkeit eines Nottestaments; Unterschrift durch den …
Haben nur ein oder zwei Zeugen unterschrieben, dann ist dieser Mangel nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gemäß § 2250 Abs. 3 Satz 2, § 2249 Abs. 6 BGB unschädlich, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß das Testament die Erklärung des Erblassers zuverlässig wiedergibt (BayObLGZ 1979, 232, 240ff. m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. November 1971 - IV ZR 230/69 - NJW 1972, 202 = LM BGB § 2250 Nr. 3).Diese Unterschrift gehört zu den Erfordernissen (vgl. § 2249 Abs. 6 BGB), ohne die ein wirksames Nottestament auch dann nicht angenommen werden kann, wenn der Tatrichter überzeugt ist, daß der Erblasser die Erklärung abgegeben hat (BGH, Urteil vom 24. November 1971 aaO).
- OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 59/11
Voraussetzungen für eine wirksame Errichtung eines Drei-Zeugen-Nottestaments
Auch die Verlesung und Genehmigung der Niederschrift hat in Gegenwart aller drei Zeugen zu erfolgen (BGH, Beschl. v. 1. Juni 1970 - III ZB 4/70 - BGHZ 54, 89; BGH, Urt. v. 24. Nov. 1971 - IV ZR 230/69 - NJW 1972, 202).Dabei handelt es sich nicht um bloße Formvorschriften, die die Zuverlässigkeit der Wiedergabe des letzten Willens des Erblassers bei Abfassung der Niederschrift erhöhen sollen, sondern um zwingende materiellrechtliche Vorschriften über den Errichtungsakt, deren Nichtbeachtung die Ungültigkeit des Testaments zur Folge hat (BGH Beschl. v. 1. Juni 1970 - III ZB 4/70 - BGHZ 54, 89; BGH Urt. v. 24. November 1971 - IV ZR 230/69 - NJW 1972, 202).
- OLG Stuttgart, 05.12.2003 - 8 W 208/03
Voraussetzung für die Wirksamkeit eines sog. Drei-Zeugen-Testaments
Fehlt es an einer solchen Mitwirkung von drei Zeugen, ist das Testament ungültig (BGH NJW 1972, 202; BGH WM 1971, 254; BGH NJW 1970, 1601;… Palandt/Edenhofer, BGB, 62. Aufl., § 2250 Rn 4, 5;… MüKo/Burkhart, BGB, 3. Aufl., § 2250 Rn 10, 11;… Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl., § 2250 Rn 8-10; Staudinger/Baumann, BGB, Ausgabe 1996, § 2250 Rn 28).Da die drei Zeugen nach der Rechtsprechung "die Absicht und das Bewusstsein ihrer gemeinsamen Mitwirkung und Verantwortung..." haben müssen (BGH NJW 1972, 202), kommt es auch auf ihr eigenes "inneres" Bewusstsein an.
- OLG Hamm, 08.04.1991 - 15 W 33/91 Mitwirkender Zeuge kann deshalb nicht sein, wer die Erklärung des Erblassers lediglich mit anhört, ohne zu dem Vorgang der Testamentserrichtung hinzugezogen zu sein oder von sich aus seine Bereitschaft zur Mitwirkung zu erkennen gegeben [zu haben] (BGH, FamRZ 1971, 162, sowie NJW 1972, 202).
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