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Rechtsprechung
   BGH, 02.02.1994 - IV ZR 24/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1974
BGH, 02.02.1994 - IV ZR 24/93 (https://dejure.org/1994,1974)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1994 - IV ZR 24/93 (https://dejure.org/1994,1974)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1994 - IV ZR 24/93 (https://dejure.org/1994,1974)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652
    Bindungsfrist eines Maklervertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit einer Maklerprovision, Bindungsdauer, Vertriebsvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bindungsfrist bei Makleralleinaufträgen (IBR 1994, 530)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 559
  • MDR 1994, 445
  • VersR 1994, 672
  • WM 1994, 799
  • BB 1994, 1034
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.09.1973 - IV ZR 89/72

    Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung von Eigentumswohnungen - Geltendmachung …

    Auszug aus BGH, 02.02.1994 - IV ZR 24/93
    Eine solche Regelung schränkt die Entscheidungsfreiheit des Maklerkunden jedenfalls dann zu weitgehend ein, wenn die Bindung nicht in angemessener Weise befristet ist, so daß die Bindungsfrist im Wege der Auslegung dem Maklervertrag entnommen werden muß (vgl. Senatsurteile vom 21.9.1973 und 4.2.1976 - IV ZR 89/72 und 115/74 - WM 1974, 257 unter II. 1. a.E. und 1976, 533 unter I.).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 45/85

    Heilung der Formnichtigkeit eines Maklervertrages

    Auszug aus BGH, 02.02.1994 - IV ZR 24/93
    Der Formmangel eines Maklervertrages wird schon durch formgerechte Beurkundung des Grundstückskaufvertrages geheilt (Senatsurteil vom 28.1.1987 - IVa ZR 45/85 - WM 1987, 510 = LM BGB § 313 Nr. 114).
  • BGH, 22.01.1976 - II ZR 90/75

    Sittenwidrigkeit eines Maklervertrages - Kriterien zur Beurteilung eines …

    Auszug aus BGH, 02.02.1994 - IV ZR 24/93
    Im Bereich der Kreditvermittlung wurde dagegen die Nichtigkeit der Vereinbarung einer Maklerprovision von 1 Mio. DM für die Vermittlung eines Kredites von 6 Mio. DM bejaht (BGH, Urteil vom 22.1.1976 - II ZR 90/75 - WM 1976, 289).
  • BGH, 18.12.1970 - IV ZR 1155/68

    Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision - Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung …

    Auszug aus BGH, 02.02.1994 - IV ZR 24/93
    Ein solcher Druck ist zu bejahen, falls der Auftraggeber auch dann die volle Provision zu zahlen verpflichtet ist, wenn er mit dem beigebrachten Interessenten keinen Kaufvertrag schließt (Senatsurteil vom 18.12.1970 - IV ZR 1155/68 - WM 1971, 190 = LM BGB § 652 Nr. 39).
  • BGH, 25.06.1969 - IV ZR 793/68

    Nichtigkeit eines Maklervertrags wegen Sittenwidrigkeit und Wuchers - Pflicht des …

    Auszug aus BGH, 02.02.1994 - IV ZR 24/93
    Sie wurde für die sogenannte Übererlösklausel deshalb verneint, weil die Höhe der als Betrag des Übererlöses zugesagten Maklerprovision nicht absehbar und Verdienst des Maklers gewesen sei (Urteile vom 16.4. und 25.6.1969 - IV ZR 784 und 793/68 - WM 1969, 886 unter II und NJW 1969, 1628 unter I;… dagegen MünchKomm/Schwerdtner, BGB 2. Aufl. § 652 Rdn. 214).
  • BGH, 16.02.1994 - IV ZR 35/93

    Sittenwidrigkeit einer überhöhten Maklerprovision; Vereinbarung einer …

    Allerdings hat der erkennende Senat die zuletzt in seinem Urteil vom 2. Februar 1994 - IV ZR 24/93 - angesprochene Frage, unter welchen Umständen die Vereinbarung einer außergewöhnlich hohen Provision einen Maklervertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig macht, bislang nicht abschließend entschieden.
  • LG Stuttgart, 22.06.2018 - 30 O 19/18

    Maklervertrag: Schadenersatzanspruch unter Berücksichtigung eines …

    Dies gilt zumal der Beklagten nur die Einschaltung eines anderen Maklers untersagt war, sie dagegen nicht verpflichtet war, ihr auf sonstige Weise bekannt gewordene Kaufinteressenten an die Klägerin zu verweisen, es sich somit nicht um einen sog. erweiterten Alleinauftrag handelte (vgl. zu einem solchen Fall BGH, Urteil vom 2.2.1994, IV ZR 24/93 - juris).
  • BGH, 28.05.1998 - III ZR 98/97

    Verbindlichkeit rechtsgeschäftlicher Erklärungen des Bürgermeisters als Vertreter …

    Ein solcher, auf unbeschränkte Zeit eingegangener erweiterter Alleinauftrag schränkt die Entscheidungsfreiheit des Maklerkunden in nicht hinnehmbarer Weise ein (vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 1994 - IV ZR 24/93 - NJW-RR 1994, 559, 560; und vom 4. Februar 1976 - IV ZR 115/74 - WM 1976, 533, 534).
  • OLG Karlsruhe, 02.09.2005 - 15 U 28/04

    Maklervertrag: Provisionsanspruch bei indirektem Nachweis

    Denn: "Maklerleistung im Sinne des Gesetzes ist nicht die Benennung eines Dritten, der seinerseits erst durch Nachweis oder Vermittlung die Möglichkeit zum Abschluss eines Hauptvertrages eröffnen soll." (BGH, NJW-RR 1994, 559, 560).
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