Rechtsprechung
| BGH, 07.02.2007 - IV ZR 25/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 544 Abs. 7; ; VVG § 61
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtberücksichtigung eines entscheidungserheblichen Beweisangebots
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 544 Abs 7; GG Art. 103 Abs. 1
Aufhebung der Berufungsentscheidung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen eines relevanten Beweisantritts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 05.10.2004 - 3 O 372/02
- OLG Düsseldorf, 17.01.2006 - 4 U 191/04
- BGH, 07.02.2007 - IV ZR 25/06
- OLG Düsseldorf, 25.11.2008 - 4 U 191/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1033
- VersR 2008, 138
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78
Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …
- BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses
Auszug aus BGH, 07.02.2007 - IV ZR 25/06
Die Nichtberücksichtigung eines entscheidungserheblichen Beweisangebots verstößt aber gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32, 36; 60, 250, 252; 65, 305, 307; 69, 141, 144). - BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
Auszug aus BGH, 07.02.2007 - IV ZR 25/06
Die Nichtberücksichtigung eines entscheidungserheblichen Beweisangebots verstößt aber gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32, 36; 60, 250, 252; 65, 305, 307; 69, 141, 144). - BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BGH, 07.02.2007 - IV ZR 25/06
Die Nichtberücksichtigung eines entscheidungserheblichen Beweisangebots verstößt aber gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32, 36; 60, 250, 252; 65, 305, 307; 69, 141, 144).
- BGH, 17.05.2011 - X ZR 77/10
Treppenlift
Art. 103 Abs. 1 GG ist aber verletzt, wenn eine Zurückweisung von Vorbringen als verspätet im Prozessrecht keine Stütze findet (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2007 - IV ZR 25/06, NJW-RR 2007, 1033 Rn. 3 mwN). - BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/09
Berücksichtigung des Auffindens einer Kopie und dadurch hervorgerufener …
aa) Die Beschränkung der Zulassung neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz in § 531 Abs. 2 ZPO soll die Parteien zwar zu konzentrierter Verfahrensführung im ersten Rechtszug anhalten, die Bestimmung begründet aber keine Verpflichtungen für die Parteien, ohne hinreichende Anhaltspunkte - "ins Blaue hinein" - schon in erster Instanz die Tatsachen vorzutragen, die ihr erst in zweiter Instanz bekannt geworden sind (BGH, Beschl. v. 7. Febr. 2007, IV ZR 25/06, NJW-RR 2007, 1033, 1034;… Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 531 Rdn. 30), oder für ihr Anliegen günstige tatsächliche Umstände, die ihr nicht bekannt sind, zu ermitteln (…BGH, Urt. v. 6. November 2008, III ZR 231/07, NJW-RR 2009, 329, 331). - BGH, 19.06.2008 - V ZR 190/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Zurückweisung neuen Vorbringens …
Damit hat es die Präklusionsvorschrift des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO unrichtig angewandt und einen Gehörsverstoß begangen (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Februar 2007, IV ZR 25/06, NJW-RR 2007, 1033; Senat, Beschl. v. 9. Juni 2005, V ZR 271/04, NJW 2005, 2624).
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