Rechtsprechung
| BGH, 24.06.2015 - IV ZR 29/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Lebensversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Lebensversicherung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 08.03.2012 - 23 O 357/11
- OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 7 U 123/12
- BGH, 24.06.2015 - IV ZR 29/13
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13
VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite …
Auszug aus BGH, 24.06.2015 - IV ZR 29/13
Ob solchermaßen nach dem Policenmodell geschlossene Vers icherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a. F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG…, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 2 BvR 2437/14, WM 2015, 514 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.Die Treuwidrigkeit liegt darin, dass d. VN nach ordnungsgemäßer Belehrung über die Möglichkeit, den Vertrag ohne Nachteile nicht zustande kommen zu lassen, diesen jahrelang unter regelmäßiger Prämienzahlung durchführte und erst dann von dem Versicherer, der auf den Bestand des Vertrages vertrauen durfte, unter Berufung auf die behauptete Unwirksamkeit des Vertrages Rückzahlung aller Prämien verlangte (vgl. im Einzelnen zu den Maßstäben Senatsurteil vom 16. Juli 2014 aaO Rn. 32-42; BVerfG…, Beschluss vom 2. Februar 2015 aaO Rn. 42 ff.).
- BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14
Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Verkennung der …
Auszug aus BGH, 24.06.2015 - IV ZR 29/13
Ob solchermaßen nach dem Policenmodell geschlossene Vers icherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a. F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (…vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 2 BvR 2437/14, WM 2015, 514 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.Die Treuwidrigkeit liegt darin, dass d. VN nach ordnungsgemäßer Belehrung über die Möglichkeit, den Vertrag ohne Nachteile nicht zustande kommen zu lassen, diesen jahrelang unter regelmäßiger Prämienzahlung durchführte und erst dann von dem Versicherer, der auf den Bestand des Vertrages vertrauen durfte, unter Berufung auf die behauptete Unwirksamkeit des Vertrages Rückzahlung aller Prämien verlangte (…vgl. im Einzelnen zu den Maßstäben Senatsurteil vom 16. Juli 2014 aaO Rn. 32-42; BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 2015 aaO Rn. 42 ff.).
- OLG Köln, 08.04.2016 - 20 U 198/15
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen …
Nach zutreffender Auffassung des Bundesgerichtshofs kommt es weder auf die Belehrung im Versicherungsantrag (BGH, Urt. v. 24. Juni 2015 - IV ZR 29/13 -, Urt. v. 17. Juni 2015 - IV ZR 489/14 -, Urt. v. 10. Juni 2015 - IV ZR 132/13 -) noch auf eine etwaige zusätzliche Belehrung in der Verbraucherinformation (BGH, Beschl. v. 30. Juli 2015 - IV ZR 63/13 -) an. - LG Trier, 11.11.2016 - 1 S 115/16
Ablauf der Widerspruchsfrist aufgrund Ordnungsgemäßheit der Widerspruchsbelehrung …
Der Bundesgerichtshof hat aber über die Widerspruchsbelehrung der Beklagten bereits entschieden, wenn auch nicht konkret über die Verbraucherinformation (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.2015, Az: IV ZR 29/13, zitiert nach juris). - LG Bonn, 23.09.2015 - 9 O 26/15
Kündigung, Kostenausgleichsvereinbarung
Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die von der Klägerin teilweise selber zitiert wird, sind die von der Klägerin auch im vorliegenden Fall verwendeten Klauseln, wonach eine Kündigung der Kostenausgleichsvereinbarung vollständig ausgeschlossen sein soll (vgl. Bl. ## d.A.), gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2014, IV ZR 79/14; Urteil vom 12.03.2014 IV ZR 29/13).
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