Rechtsprechung
| BGH, 24.10.1973 - IV ZR 3/72 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ergänzung der Voranmeldung nach Ablauf der Zweimonatsfrist - Prioritätsanspruch nach Voranmeldung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 43
- MDR 1974, 297
- DNotZ 1974, 231
- DB 1973, 2517
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.12.1955 - II ZR 204/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.10.1973 - IV ZR 3/72
Verhält es sich so, kann von den Beteiligten als vernünftig denkenden Menschen angenommen werden, daß sie einen solchen Erbverzicht vereinbart hätten, um den von ihnen erstrebten wirtschaftlichen Erfolg, auf den es ihnen allein ankam, zu erreichen (BGHZ 19, 269, 273).
- OLG Köln, 26.03.1992 - 7 U 69/91
Übertragung Erteil genehmigungsbedürftig
Eine Umdeutung erfordert die Feststellung, was die Parteien im Zeitpunkt des Vertragschlusses bei Kenntnis der Ungültigkeit des tatsächlich abgeschlossenen Geschäfts vereinbart hätten (BGH NJW 1974, 43, 45; 1980, 2517). - BGH, 11.05.1988 - IVa ZR 325/86
Wirksamkeit und Auslegung eines Erbschaftsvertrages
Ein solcher Vertrag kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Reichsgerichts zu Lebzeiten des Erblassers nicht wirksam abgeschlossen werden (BGHZ 37, 319, 324; BGH Urteil vom 24. Oktober 1973 - IV ZR 3/72 - NJW 1974, 43, 44; RGZ 65, 364, 366; 71, 131, 136). - OLG Frankfurt, 06.03.1997 - 20 W 574/95
Wirkung des Erbverzichts gegenüber Abkömmlingen
In der Rechtsprechung und im Schrifttum wird angenommen, daß beim Erbverzicht eines Kindes des Erblassers im Falle seiner vollständigen Abfindung für seine Erbberechtigung eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, daß eine Ersatzberufung der Abkömmlinge des Verzichtenden für diesen Fall vom Erblasser nicht gewollt ist (vgl. BGH NJW 1974, 43/44 = FamRZ 1974, 442 mit Anm. Blomeyer S. 421;… OLG Hamm OLGZ 1982, 272/278 = aaO; OLG Köln FamRZ 1990, 99 [OLG Köln 25.08.1989 - 2 Wx 21/89];… Palandt/Edenhofer aaO Rn. 6, MünchKomm/Strobel aaO Rn. 15, Staudinger/Ferid/Cieslar aaO Rn. 33, je zu § 2352).
- OLG Düsseldorf, 16.08.2023 - 3 Wx 105/23
Auslegung eines Ehegattentestaments Rechtsfolgen der unzulässigen Anordnung der …
Der Zweck der Umdeutung liegt darin, dem auf ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis gerichteten erklärten Willen zum Erfolg zu verhelfen, obwohl sich der eingeschlagene rechtliche Weg als nicht gangbar erweist (…MüKoBGB/Leipold, a.a.O., § 2084 Rn. 139; BGH, Urteil vom 24.10.1973 - IV ZR 3/72, Rn. 16, juris). - OLG Celle, 21.02.2011 - 6 W 32/11
Verzicht auf testamentarische Zuwendung durch Verzicht auf das gesetzliche …
Das gemeinschaftliche Testament der Erblasserin und deren Ehemannes ist ergänzend dahin auszulegen, dass sie die Anwachsung des Erbteils des Beteiligten zu 2 zugunsten ihrer Tochter verfügt hätten, wenn sie, als sie ihr Testament errichteten, bedacht hätten, dass sie ihren Sohn und dessen Stamm später abfänden (dazu: BGH Urt. v. 24. Okt. 1973, IV ZR 3/72, zit. nach juris: Rn. 16 a.E.). - OLG Hamm, 07.12.1981 - 15 W 171/81
Erbverzichtsvertrag des durch Berliner Testament gebundenen längerlebenden …
In der notwendigen Mitwirkung des Erblassers am 1974, 43 = FamRZ 1974, 442 [= DNotZ 1974, 231]; Blomeyer, FamRZ 1974, 421 ; Erman/Schlüter, BGB, 7. Aufl., Rz. 1 zu § 2350 BGB ; Palandt/Keidel, BGB, 40. Aufl., Anm. 1 zu § 2352 BGB; Soergel/Müller, BGB, 10. Aufl., Rz. 6 zu § 2352 BGB ; StaudingerlFerid, BGB, 10./11. Aufl., Rz. 28 zu § 2352 BGB ). - OLG Köln, 25.08.1989 - 2 Wx 21/89
Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung eines Erbscheins; Streit über die …
Nach der Rechtsprechung spricht in diesen Fällen eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Erblasser die Abkömmlinge des Verzichtenden nicht zu Ersatzerben berufen wollte, da davon ausgegangen werden kann, daß ein Erblasser den gleichen Stamm nicht doppelt bedenken will (vgl. BGH NJW 1974, 43, 44; OLG Hamm OLGZ 982, 272 (278(;… MK-Leipold, 2. Aufl. (1989), § 2069 Rn. 11). - OLG Köln, 23.07.1982 - 6 U 199/85
Wegfall der Bindung eines Erblassers an seine wechselbezügliche Verfügung durch …
Insoweit wäre ein Vertrag unter testamentarischen Erben über ihre testamentarischen Erbteile gemäß § 312 Abs. 1 BGB unwirksam, da eine Auslegung des § 312 Abs. 2 BGB als einer Ausnahmeregelung über den Gesetzeswortlaut hinaus nicht in Betracht kommt,(vgl. BGH NJW 1974, 43, 44 [BGH 24.10.1973 - IV ZR 3/72] ; BGH NJW 1962, 1910, 1911/1912;… Staudinger-Wufka § 312 Rdn. 22; Palandt-Heinrichs § 312 Anm. 2 b). - OLG Stuttgart, 30.04.1997 - 19 U 13/97
Erbenstellung der Beklagten als Ersatzerbe; Rücktritt vom Ehe- und Erbvertrag bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 23.07.1982 - 6 U 199/81
Erhaltung des Nachlassvermögens zu Gunsten aller Miterben; Beschränkung des Erben …
(vgl. BGH NJW 1962, 1910, 1911, 1912; 1974, 43, 44;… Staudinger/Wufka, BGB 12. Aufl. § 312 Rdn. 22;… Palandt/Heinrichs, BGB 42. Aufl. § 312 Anm. 2 b). - KG, 29.06.2023 - 19 W 161/21
- KG, 30.06.2023 - 19 W 161/21
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Ersatzerbfolge der Abkömmlinge der …
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