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Rechtsprechung
   BGH, 10.03.2021 - IV ZR 337/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,7328
BGH, 10.03.2021 - IV ZR 337/19 (https://dejure.org/2021,7328)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2021 - IV ZR 337/19 (https://dejure.org/2021,7328)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2021 - IV ZR 337/19 (https://dejure.org/2021,7328)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Ersatz eines Brandschadens in der Wohngebäudeversicherung: Anspruch auf Erstattung von Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen; Auslegung der VGB zur Geltung einer Fristgebundenheit der Wiederherstellung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Nr 6 Buchst a VGB 2006, § 29 Nr 5 VGB 2006
    Ersatz eines Brandschadens in der Wohngebäudeversicherung: Anspruch auf Erstattung von Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen; Auslegung der VGB zur Geltung einer Fristgebundenheit der Wiederherstellung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beanspruchung von Leistungen aus einer Wohngebäudeversicherung nach dem Brand mehrerer Nebengebäude auf dem versicherten Anwesen; Neuwertentschädigung wegen der Kosten des Baus zweier Löschwasserbrunnenschächte infolge einer mit einer Neubaugenehmigung verbundenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 9 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Beanspruchung von Leistungen aus einer Wohngebäudeversicherung nach dem Brand mehrerer Nebengebäude auf dem versicherten Anwesen; Neuwertentschädigung wegen der Kosten des Baus zweier Löschwasserbrunnenschächte infolge einer mit einer Neubaugenehmigung verbundenen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dreijahresfrist zur Wiederherstellung lässt Anspruch aus § 2 Ziff. 6 VGB 2006 nicht entfallen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschlüsse müssen klar und deutlich sein! (IBR 2021, 385)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2022, 264
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05

    Hinweispflichten des Berufungsgerichts

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - IV ZR 337/19
    Rechtliche Hinweise müssen danach unter Berücksichtigung der Parteien in ihrer konkreten Situation so erteilt werden, dass es diesen auch tatsächlich möglich ist, vor einer Entscheidung zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können, sie also nicht gehindert werden, rechtzeitig ihren Sachvortrag zu ergänzen (Senatsbeschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, VersR 2007, 225 Rn. 4 m.w.N.).

    Hieraus folgt nicht nur, dass eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen darf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund dessen eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich erachtet (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. März 2017 - IV ZR 510/15, r+s 2018, 508 Rn. 8 und vom 15. März 2006 aaO jeweils m.w.N.), sondern das Gericht darf nach Art. 103 Abs. 1 GG auch in anderen Fällen ohne vorherigen Hinweis nicht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen, den es anders beurteilt als die Parteien und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte.

  • BGH, 16.05.2013 - VII ZR 63/11

    Baumängelgewährleistung im VOB-Vertrag: Ende der Verjährungshemmung bei …

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - IV ZR 337/19
    Es hat vielmehr in einem solchen Fall auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen und den Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 63/11, NJW-RR 2013, 969 Rn. 8; vgl. Nober/Ghassemi-Tabar, NJW 2017, 3265, 3269).
  • BGH, 29.03.2017 - IV ZR 510/15

    Hinweispflichtverletzung: Vertrauendürfen auf einen rechtzeitigen Hinweis des …

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - IV ZR 337/19
    Hieraus folgt nicht nur, dass eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen darf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund dessen eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich erachtet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. März 2017 - IV ZR 510/15, r+s 2018, 508 Rn. 8 …und vom 15. März 2006 aaO jeweils m.w.N.), sondern das Gericht darf nach Art. 103 Abs. 1 GG auch in anderen Fällen ohne vorherigen Hinweis nicht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen, den es anders beurteilt als die Parteien und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte.
  • BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02

    Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; …

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - IV ZR 337/19
    Insoweit beträgt der Wert des Beschwerdegegenstands für die Gerichtskosten 46.308,36 EUR und für die außergerichtlichen Kosten 83.575,67 EUR mit der Maßgabe, dass letztere im Verhältnis zur Beklagten nur in Höhe von 55% anzusetzen sind (§ 97 Abs. 1 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02, NJW 2004, 1048).
  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 5/21

    Wettbewerbsverstoß: Verkehrsverständnis bei einer Werbung mit der Angabe …

    Zum anderen muss ein Gericht auch darüber hinaus auf seine Rechtsauffassung hinweisen und den Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme eröffnen, wenn es auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, den es anders beurteilt als die Parteien und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2021 - IV ZR 337/19, AUR 2021, 341 Rn. 16).
  • BGH, 07.04.2022 - V ZR 165/21

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über eine Dachsanierung

    Es hat vielmehr in einem solchen Fall auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen und den Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2021 - IV ZR 337/19, VersR 2022, 264 Rn. 16;… Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 63/11, NJW-RR 2013, 969 Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2026 - 32 Sch 12/25

    Ordre-public-Verstoß durch Gehörsverletzung: Kausalität und Zurückverweisung bei …

    Von einer solchen ist insbesondere auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte, oder das Gericht eine von ihm geschaffene Verfahrenslage, auf deren Bestand die Beteiligten vertrauen durften, übergeht (…BVerfG, Beschluss v. 7.2.2018, 2 BvR 549/17, juris Rn. 4 m.w.N.; BGH, Beschluss v. 10.3.2021, IV ZR 337/19, juris Rn.16;… OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 8.9.2022, 26 Sch 16/21 , juris Rn. 62 ;… Senat, Beschluss v. 14.10.2025, 32 Sch 4/25 , juris Rn. 328 ).
  • BGH, 07.02.2024 - IV ZR 349/22

    Zurückweisung der Berufung eines Miterben gegen die Verurteilung zur Zahlung von …

    Insoweit beträgt der Wert des Beschwerdegegenstandes für die Gerichtskosten 31.006 EUR und für die außergerichtlichen Kosten 43.756 EUR mit der Maßgabe, dass letztere im Verhältnis zur Beklagten nur in Höhe von 71 % anzusetzen sind (§ 97 Abs. 1 ZPO;… vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. April 2023 - IV ZR 42/22, ZEV 2023, 381 Rn. 5; vom 10. März 2021 - IV ZR 337/19, VersR 2022, 264; BGH…, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02, NJW 2004, 1048 [juris Rn. 2 f.]).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2026 - 32 Sch 5/25

    Verkennung der Grenzen der Rechtskraft durch Schiedsgericht als möglicher Verstoß …

    In einem solchen Fall muss das (Schieds-)Gericht auf seine Rechtsauffassung hinweisen und den Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme eröffnen (vgl. etwa BGH, Beschluss v. 10.3.2021 - IV ZR 337/19, NJOZ 2021, 1289, 1290; Senat, Beschluss v. 14.10.2025 - 32 Sch 4/25 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2025 - 32 Sch 4/25

    Grundsatz der Waffengleichheit im Schiedsverfahren

    In einem solchen Fall muss das Gericht auf seine Rechtsauffassung hinweisen und den Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme eröffnen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10.3.2021 - IV ZR 337/19).
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