Rechtsprechung
| BGH, 07.09.2016 - IV ZR 370/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zusatzversorgungskasse für Angestellte des öffentlichen Dienstes in Thüringen: Aufklärungspflichten einer Zusatzversorgungskasse hinsichtlich der Beantragung der Zusatzrente nach Kenntnis vom Bezug einer gesetzlichen Rente
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 VVG vom 23.11.2007, § 280 Abs 1 BGB
Zusatzversorgungskasse für Angestellte des öffentlichen Dienstes in Thüringen: Aufklärungspflichten einer Zusatzversorgungskasse hinsichtlich der Beantragung der Zusatzrente nach Kenntnis vom Bezug einer gesetzlichen Rente - IWW
§ 552a ZPO, § 305c Abs. 2 BGB, § 552a Satz 1 ZPO, § 6 VVG, § 280 Abs. 1 BGB
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers als Folge einer Verletzung von Hinweis- und Beratungspflichten während des laufenden Versicherungsvertrages; Nachzahlungbegehren monatlicher Zusatzrente wegen Erwerbsminderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers als Folge einer Verletzung von Hinweis- und Beratungspflichten während des laufenden Versicherungsvertrages; Nachzahlungbegehren monatlicher Zusatzrente wegen Erwerbsminderung
- rechtsportal.de
ZPO § 552a; BGB § 280 Abs. 1
Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers als Folge einer Verletzung von Hinweis- und Beratungspflichten während des laufenden Versicherungsvertrages; Nachzahlungbegehren monatlicher Zusatzrente wegen Erwerbsminderung - datenbank.nwb.de
Zusatzversorgungskasse für Angestellte des öffentlichen Dienstes in Thüringen: Aufklärungspflichten einer Zusatzversorgungskasse hinsichtlich der Beantragung der Zusatzrente nach Kenntnis vom Bezug einer gesetzlichen Rente
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zusatzversorgungskasse Thüringen - Ausschlussfrist und Beratungspflicht
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen, 06.03.2013 - 3 O 526/12
- OLG Jena, 15.10.2013 - 4 U 277/13
- BGH, 07.09.2016 - IV ZR 370/13
- BGH - IV ZR 370/13 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 99
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10
Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten …
Auszug aus BGH, 07.09.2016 - IV ZR 370/13
Rn. 14 Folge einer Verletzung von Hinweis- und Beratungspflichten während des laufenden Versicherungsvertrages kann ein Schadensersatzanspruch des falsch beratenen Versicherungsnehmers oder bei Versicherung für fremde Rechnung auch des Versicherten aus positiver Vertragsverletzung sein (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 4. Juli 1989 - VI ZR 217/88, BGHZ 108, 200 unter II 2 b, bb [juris Rn. 17]), der darauf gerichtet ist, den Versicherungsnehmer so zu stellen, wie er stünde, wenn er ordnungsgemäß beraten worden wäre, wobei in diesem Fall für den Versicherungsnehmer im Weiteren die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens streitet (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Mai 2012 - IX ZR 125/10, BGHZ 193, 193 Rn. 36 m.w.N.). - BGH, 13.04.2005 - IV ZR 86/04
Aufklärungspflicht über Versicherungsschutz
Auszug aus BGH, 07.09.2016 - IV ZR 370/13
Einem sich daraus ergebenden Aufklärungsbedürfnis durfte sich der Versicherer auch nach der früheren Rechtslage nicht verschließen (Senatsurteil vom 13. April 2005 - IV ZR 86/04, r+s 2005, 455 unter II 3 m.w.N.). - BGH, 04.07.1989 - VI ZR 217/88
Verkehrsunfall in Nord-Zypern
Auszug aus BGH, 07.09.2016 - IV ZR 370/13
Rn. 14 Folge einer Verletzung von Hinweis- und Beratungspflichten während des laufenden Versicherungsvertrages kann ein Schadensersatzanspruch des falsch beratenen Versicherungsnehmers oder bei Versicherung für fremde Rechnung auch des Versicherten aus positiver Vertragsverletzung sein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. Juli 1989 - VI ZR 217/88, BGHZ 108, 200 unter II 2 b, bb [juris Rn. 17]), der darauf gerichtet ist, den Versicherungsnehmer so zu stellen, wie er stünde, wenn er ordnungsgemäß beraten worden wäre, wobei in diesem Fall für den Versicherungsnehmer im Weiteren die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens streitet (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 10. Mai 2012 - IX ZR 125/10, BGHZ 193, 193 Rn. 36 m.w.N.). - LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 6 T 12/08
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Einfluss eines langen …
Auszug aus BGH, 07.09.2016 - IV ZR 370/13
Soweit die Klägerin weiter vorbringt, ihr sei erklärt worden, Erwerbsunfähigkeit sei vom Versicherungsschutz nicht erfasst, hat die Beklagte auch dem nicht widersprochen, sondern ihre Verteidigung darauf beschränkt, unter Hinweis auf die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom 25. August 2008 (6 T 12/08, juris Rn. 12) ihre Hinweispflicht aus Rechtsgründen in Abrede zu stellen.
- OLG Karlsruhe, 30.06.2021 - 12 U 11/21
Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung bei Schließung in Folge der …
Ein Anlass für eine Beratung bzw. einen Hinweis kann sich insbesondere daraus ergeben, dass der Versicherungsnehmer über einen für ihn wesentlichen Vertragspunkt - etwa die Reichweite des bestehenden Versicherungsschutzes - irrige Vorstellungen hat (BGH, Beschluss vom 07.09.2016 - IV ZR 370/13, juris Rn. 13;… Urteil vom 13.04.2005 - IV ZR 86/04, juris Rn. 13). - OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 11 U 34/22
Rechtsfolgen einer unterlassenen Beratung des Versicherers zu Lücken in der …
Die wohl herrschende Meinung, die insbesondere in der Judikatur vertreten wird und der sich der Senat anschließt, geht in Konstellationen der vorliegenden Art davon aus, dass der Versicherer erst dann tätig werden muss, wenn er allein aufgrund der Informationen, die er besitzt, erkennen kann, dass der Versicherungsnehmer über einen für ihn wesentlichen Vertragspunkt irrige Vorstellungen hat, speziell sich über den Umfang seines Versicherungsschutzes im Unklaren ist, und sein Bedarf nicht mehr gedeckt wird (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 03.03.2022 - 9 U 184/21, VersR 2022, 1227;… OLG Schleswig, Urt. v. 07.02.2019 - 16 U 82/18, juris Rdn. 38 = BeckRS 2019, 4471 Rdn. 27;… ferner BGH, Urt. v. 13.04.2005 - IV ZR 86/04, juris Rdn. 13 = BeckRS 2005, 5663; Beschl. v. 07.09.2016 - IV ZR 370/13, Rdn. 13, juris = BeckRS 2016, 17447). - OLG Zweibrücken, 25.10.2023 - 1 U 43/23
Haftung wegen unterlassener Beratung im Zusammenhang mit der Empfehlung eines …
Denn einem Versicherungsnehmer sind die Besonderheiten einer Altersabsicherung in Form einer Rürup-Rente (keine Kündbarkeit, keine Kapitalisierbarkeit, keine Vererbbarkeit) grundsätzlich mitzuteilen; insoweit handelt es sich um Spezifika, die von üblichen Altersvorsorge-Versicherungsprodukten abweichen, für den Versicherungsnehmer aber wesentlich und damit entscheidungserheblich sind (vgl. nur OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.12.2021, Az. 9 U 97/19; vgl. generell auch BGH, Beschluss vom 07.09.2016, Az. IV ZR 370/13; jeweils Juris).
- OLG Karlsruhe, 07.03.2023 - 12 U 268/22
Ansprüche aus Versicherungsmaklerhaftung im Zusammenhang mit dem Wechsel der …
(1) Nach der sogenannten Vermutung beratungsgerechten Verhaltens (vgl. BGH…, Urteil vom 26.07.2018 - I ZR 274/16, juris Rn. 29; Urteil vom 07.04.2016 - IV ZR 370/13, juris Rn. 14) ist davon auszugehen, dass die Klägerin bei einer pflichtgemäßen Information über die fehlende Absicherung durch ein Krankenhaus- und ein Krankentagegeld in der angebotenen Versicherung bei der --- ihrem Vortrag entsprechend - ihren bestehenden Vertrag bei der --- nicht gekündigt und den neuen Vertrag bei der --- nicht abgeschlossen hätte. - LG Köln, 25.03.2025 - 20 O 233/25 Rn. 24 Eine allgemeine Hinweispflicht der Zusatzversorgungseinrichtungen, jeden einzelnen Versicherten über seine Leistungsansprüche zu belehren, besteht angesichts der hohen Anzahl an Versicherten und des damit verbundenen Aufwands nicht (BGH, Urteil vom 7. September 2016, IV ZR 370/13, so auch LG Köln, Urteil vom 28.10.2020 - 20 O 38/20 und jüngst OLG Köln, Urteil vom 15.01.2026 - 7 U 39/25).
Diese setzt jedoch voraus, dass der Versicherungsnehmer oder bei einer Versicherung für fremde Rechnung auch der Versicherte um eine Beratung nachgesucht und dadurch einen konkreten Anlass geschaffen hat, der die Versicherung dazu verpflichtet, seine Anspruchssituation individuell zu prüfen und ihm eine vollständige Auskunft zu erteilen (BGH, Urteil vom 07.09.2016 - IV ZR 370/13 sowie jüngst OLG Köln, Urteil vom 15.01.2026 - 7 U 39/25).
- OLG Karlsruhe, 06.05.2021 - 9 U 30/18
Schadensersatz nach unzutreffender Rentenauskunft einer Zusatzversorgungskasse …
Im Bereich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes beruht diese Schadensersatzpflicht auf § 280 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, RuS 2016, 552). - OLG Köln, 03.03.2022 - 9 U 184/21
Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung bei Betriebsschließungen …
Ein Anlass für eine Beratung bzw. einen Hinweis kann sich insbesondere daraus ergeben, dass der Versicherungsnehmer über einen für ihn wesentlichen Vertragspunkt - etwa die Reichweite des bestehenden Versicherungsschutzes - irrige Vorstellungen hat (BGH, Beschluss vom 07.09.2016 - IV ZR 370/13, juris Rn. 13;… Urteil vom 13.04.2005 - IV ZR 86/04, juris Rn. 13). - OLG Saarbrücken, 27.09.2023 - 5 U 88/22
Umfang der Beratungspflicht einer öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgungskasse; …
Der Anspruch ist dann darauf gerichtet, den Versicherungsnehmer/ Versicherten so zu stellen, wie er stünde, wenn er ordnungsgemäß beraten worden wäre (BGH, Beschluss vom 7. September 2016 - IV ZR 370/13, RuS 2016, 552).
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Verfahrensgang
- LG Mühlhausen, 06.03.2013 - 3 O 526/12
- OLG Jena, 15.10.2013 - 4 U 277/13
- BGH, 07.09.2016 - IV ZR 370/13
- BGH - IV ZR 370/13 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
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