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Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.05.2021

Rechtsprechung
   BGH, 27.10.2021 - IV ZR 45/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,47793
BGH, 27.10.2021 - IV ZR 45/20 (https://dejure.org/2021,47793)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2021 - IV ZR 45/20 (https://dejure.org/2021,47793)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2021 - IV ZR 45/20 (https://dejure.org/2021,47793)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Widerruf des Versicherungsvertrags: Berücksichtigung von Abschluss- und Verwaltungskosten bei Berechnung des Nutzungsersatzanspruchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5a VVG vom 13.07.2001, § 812 BGB, § 818 BGB
    Widerruf des Versicherungsvertrags: Berücksichtigung von Abschluss- und Verwaltungskosten bei Berechnung des Nutzungsersatzanspruchs

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ansrpüche einer registrierten Inkassodienstleisterin aus abgetretenem Recht auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RechVersV § 43 Abs. 2 S. 2; VVG § 5a
    Ansrpüche einer registrierten Inkassodienstleisterin aus abgetretenem Recht auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 181
  • VersR 2022, 95
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 513/14

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach …

    Auszug aus BGH, 27.10.2021 - IV ZR 45/20
    Rn. 13 1. Nach ständiger Rechtsprechung des Senats bleibt der auf Abschlusskosten entfallende Prämienanteil für Nutzungsersatzansprüche regelmäßig außer Betracht; mangels abweichender Anhaltspunkte ist davon auszugehen, dass der Versicherer diesen Prämienanteil nicht zur Kapitalanlage nutzen konnte (…Senatsurteile vom 29. April 2020 - IV ZR 5/19, VersR 2020, 836 Rn. 14;… vom 26. September 2018 - IV ZR 304/15, VersR 2018, 1367 Rn. 31;… vom 1. Juni 2016 - IV ZR 482/14, VersR 2017, 275 Rn. 30; vom 11. November 2015 - IV ZR 513/14, VersR 2016, 33 Rn. 44 f.).

    Rn. 17 2. Der zur Bestreitung von Verwaltungskosten aufgewandte Prämienanteil kann nach der Rechtsprechung des Senats zur Berechnung von Nutzungszinsen herangezogen werden, soweit der Versicherer auf diese Weise den Einsatz sonstiger Finanzmittel ersparte, die er zur Ziehung von Nutzungen verwenden konnte (…Senatsurteile vom 26. September 2018 - IV ZR 304/15, VersR 2018, 1367 Rn. 31; vom 11. November 2015 - IV ZR 513/14, VersR 2016, 33 Rn. 47).

  • BGH, 29.04.2020 - IV ZR 5/19

    Widerspruch gegen Versicherungsvertrag: Berechnung der herauszugebenden Nutzungen

    Auszug aus BGH, 27.10.2021 - IV ZR 45/20
    Die Revision fordert mit Blick auf das Senatsurteil vom 29. April 2020 (IV ZR 5/19, VersR 2020, 836 Rn. 15 ff.) nicht mehr die Berechnung der Nutzungen anhand der Eigenkapitalrendite und nimmt den vom Berufungsgericht gewählten Berechnungsmaßstab der Nettoverzinsung hin.

    Rn. 13 1. Nach ständiger Rechtsprechung des Senats bleibt der auf Abschlusskosten entfallende Prämienanteil für Nutzungsersatzansprüche regelmäßig außer Betracht; mangels abweichender Anhaltspunkte ist davon auszugehen, dass der Versicherer diesen Prämienanteil nicht zur Kapitalanlage nutzen konnte (Senatsurteile vom 29. April 2020 - IV ZR 5/19, VersR 2020, 836 Rn. 14;… vom 26. September 2018 - IV ZR 304/15, VersR 2018, 1367 Rn. 31;… vom 1. Juni 2016 - IV ZR 482/14, VersR 2017, 275 Rn. 30;… vom 11. November 2015 - IV ZR 513/14, VersR 2016, 33 Rn. 44 f.).

  • BGH, 26.09.2018 - IV ZR 304/15

    Fondsgebundene Rentenversicherung: Erstreckung des Widerrufs des nach dem …

    Auszug aus BGH, 27.10.2021 - IV ZR 45/20
    Rn. 13 1. Nach ständiger Rechtsprechung des Senats bleibt der auf Abschlusskosten entfallende Prämienanteil für Nutzungsersatzansprüche regelmäßig außer Betracht; mangels abweichender Anhaltspunkte ist davon auszugehen, dass der Versicherer diesen Prämienanteil nicht zur Kapitalanlage nutzen konnte (…Senatsurteile vom 29. April 2020 - IV ZR 5/19, VersR 2020, 836 Rn. 14; vom 26. September 2018 - IV ZR 304/15, VersR 2018, 1367 Rn. 31;… vom 1. Juni 2016 - IV ZR 482/14, VersR 2017, 275 Rn. 30;… vom 11. November 2015 - IV ZR 513/14, VersR 2016, 33 Rn. 44 f.).

    Rn. 17 2. Der zur Bestreitung von Verwaltungskosten aufgewandte Prämienanteil kann nach der Rechtsprechung des Senats zur Berechnung von Nutzungszinsen herangezogen werden, soweit der Versicherer auf diese Weise den Einsatz sonstiger Finanzmittel ersparte, die er zur Ziehung von Nutzungen verwenden konnte (Senatsurteile vom 26. September 2018 - IV ZR 304/15, VersR 2018, 1367 Rn. 31;… vom 11. November 2015 - IV ZR 513/14, VersR 2016, 33 Rn. 47).

  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 482/14

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Rückabwicklung eines nach …

    Auszug aus BGH, 27.10.2021 - IV ZR 45/20
    Rn. 13 1. Nach ständiger Rechtsprechung des Senats bleibt der auf Abschlusskosten entfallende Prämienanteil für Nutzungsersatzansprüche regelmäßig außer Betracht; mangels abweichender Anhaltspunkte ist davon auszugehen, dass der Versicherer diesen Prämienanteil nicht zur Kapitalanlage nutzen konnte (…Senatsurteile vom 29. April 2020 - IV ZR 5/19, VersR 2020, 836 Rn. 14;… vom 26. September 2018 - IV ZR 304/15, VersR 2018, 1367 Rn. 31; vom 1. Juni 2016 - IV ZR 482/14, VersR 2017, 275 Rn. 30;… vom 11. November 2015 - IV ZR 513/14, VersR 2016, 33 Rn. 44 f.).
  • BGH, 04.06.1975 - V ZR 184/73

    Wertersatz von Nutzungen

    Auszug aus BGH, 27.10.2021 - IV ZR 45/20
    Dabei hat es richtig gesehen, dass es für die Frage der Nutzungen entscheidend darauf ankommt, ob positiv festgestellt werden kann, dass der Bereicherungsschuldner aus dem empfangenen Geldbetrag im Ergebnis einen Erfolg erzielt hat, ob und inwieweit also die Verwendung dieses Betrages in seinem Unternehmen zu dessen Ertrag beigetragen hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 1975 - V ZR 184/73, BGHZ 64, 322 [juris Rn. 17]).
  • OLG Rostock, 08.03.2022 - 4 U 51/21

    Rückabwicklung mehrerer Verträge über fondsgebundene Rentenversicherungen: …

    Rn. 163 (2) Richtigerweise ist stattdessen auf die so genannte Netto- bzw. Reinverzinsung jedenfalls im Sinne eines aussagekräftigen Maßstabes für eine Schätzung nach § 287 ZPO abzustellen (vgl. KG…, Urteil vom 10.01.2020, Az.: 6 U 158/18, - zitiert nach juris -, Rn. 51 m. w. N.; ausdrücklich nicht beanstandet im Anschluss bei BGH, Urteil vom 27.10.2021, Az.: IV ZR 45/20, - zitiert nach juris -, Rn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2022 - 4 U 382/20
    Rn. 135 Auf den Prämienanteil, der auf die Abschlusskosten entfallen ist, kann der Versicherungsnehmer Nutzungen grundsätzlich nicht verlangen; ohne abweichende konkrete Anhaltspunkte ist davon auszugehen, dass der Versicherer diesen Prämienanteil nicht zur Kapitalanlage nutzen konnte (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2021, Az. IV ZR 45/20, zitiert nach juris, Rdnr. 13; OLG Köln…, Urteil vom 9. Oktober 2020, Az. 20 U 105/20, zitiert nach juris, Rdnr. 44 unter Hinweis auf BGH…, Urteil vom 11. November 2015, Az. IV ZR 513/14, zitiert nach juris, Rdnr. 44 f.).

    Rn. 137 Der zur Bestreitung von Verwaltungskosten aufgewandte Prämienanteil kann nach der Rechtsprechung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes zur Berechnung von Nutzungszinsen nur herangezogen werden, soweit der Versicherer auf diese Weise den Einsatz sonstiger Finanzmittel erspart hat, die er zur Ziehung von Nutzungen verwenden konnte (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2021, Az. IV ZR 45/20, zitiert nach juris, Rdnr. 17;… Urteil vom 29. April 2020, Az. IV ZR 5/19, zitiert nach juris, Rdnr. 14;… Urteil vom 26. August 2018, Az. IV ZR 304/15, zitiert nach juris, Rdnr. 31;… Urteil vom 11. November 2015, Az. IV ZR 513/14, zitiert nach juris, Rdnr. 14; vgl. auch OLG Karlsruhe…, Urteil vom 10. September 2021, Az. 12 U 222/20, zitiert nach juris, Rdnr. 68, …und Urteil vom 27. September 2019, Az. 12 U 78/18, zitiert nach juris, Rdnr. 55).

    Denn die kalkulierten Verwaltungskosten stehen dem Versicherer nur dann und insoweit als wirtschaftlich nutzbarer Vermögenswert zur Verfügung, als er diesen kalkulierten Anteil der Prämien nicht für die anteilig auf den Vertrag des Versicherungsnehmers entfallenden Verwaltungskosten tatsächlich verbraucht, also Kostengewinne erzielt hat (vgl. hierzu KG Berlin…, Urteil vom 28. Februar 2017, Az. 6 U 65/16, zitiert nach juris, Rdnr. 24;… Urteil vom 10. Januar 2021, Az. 6 U 158/18, zitiert nach juris, Rdnr. 48; die gegen das Urteil des KG Berlin vom 10. Januar 2021, Az. 6 U 158/18, gerichtete Revision der dortigen Klägerin hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes mit Urteil vom 27. Oktober 2021, Az. IV ZR 45/20, zurückgewiesen, zitiert nach juris, insbesondere Rdnr.18).

  • OLG Dresden, 05.05.2026 - 4 U 826/25

    Geltendmachung des Widerspruchsrechts eines Versicherungsnehmers wegen der …

    Rn. 14 Der auf die Verwaltungskosten entfallende Anteil der Prämie kann zur Berechnung von Nutzungszinsen nur insoweit herangezogen werden, als der Versicherer auf diese Weise den Einsatz sonstiger Finanzmittel ersparte, die er sodann zur Ziehung von Nutzungen verwenden konnte (BGH, Urt. v. 27.10.2021 - IV ZR 45/20, Juris Rn. 18; BGH…, Urteil vom 26.9.2018 - IV ZR 304/15 Rn. 32;… KG, Urt. v. 10.01.2020 - 6 U 158/18, Juris Rn. 48 ff.).

    Für die Frage der Nutzungen kommt es demnach entscheidend darauf an, ob positiv festgestellt werden kann, dass der Bereicherungsschuldner aus dem empfangenen Geldbetrag im Ergebnis einen Ertrag erzielt hat, ob und inwiefern also die Verwendung dieses Betrags in seinem Unternehmen zu dessen Ertrag beigetragen hat (BGH, Urt. v. 27.10.2021 - IV ZR 45/20, Juris Rn. 18;… KG, Urt. v. 10.01.2020 - 6 U 158/18, Juris Rn. 49;… OLG München, Urt. v. 31.8.2018 - 25 U 607/18, Juris Rn. 34 f.;… OLG Stuttgart, Urt. v. 13.12.2018 - 7 U 108/18, Juris Rn. 84 ff.).

    Es kann indes die Nettoverzinsung herangezogen werden, die der Versicherer mit seinen Kapitalanlagen in der Nutzungszeit erzielen konnte (BGH, Urt. v. 27.10.2021 - IV ZR 45/20, Juris Tz. 18).

  • OLG Hamm, 26.03.2024 - 20 U 34/24

    Zurückverlangen der gezahlten Prämien eines Versicherungsnehmers abzüglich der …

    Der auf die Verwaltungskosten entfallende Anteil der Prämie kann zur Berechnung von Nutzungszinsen nur insoweit herangezogen werden, als der Versicherer auf diese Weise den Einsatz sonstiger Finanzmittel ersparte, die er sodann zur Ziehung von Nutzungen verwenden konnte (BGH, Urt. v. 27.10.2021 - IV ZR 45/20, Juris Rn. 18; BGH…, Urteil vom 26.9.2018 - IV ZR 304/15 Rn. 32;… KG, Urt. v. 10.01.2020 - 6 U 158/18, Juris Rn. 48 ff.).

    Für die Frage der Nutzungen kommt es demnach entscheidend darauf an, ob positiv festgestellt werden kann, dass der Bereicherungsschuldner aus dem empfangenen Geldbetrag im Ergebnis einen Ertrag erzielt hat, ob und inwiefern also die Verwendung dieses Betrags in seinem Unternehmen zu dessen Ertrag beigetragen hat (BGH, Urt. v. 27.10.2021 - IV ZR 45/20, Juris Rn. 18;… KG, Urt. v. 10.01.2020 - 6 U 158/18, Juris Rn. 49;… OLG München, Urt. v. 31.8.2018 - 25 U 607/18, Juris Rn. 34 f.;… OLG Stuttgart, Urt. v. 13.12.2018 - 7 U 108/18, Juris Rn. 84 ff.).

    Es kann indes die Nettoverzinsung herangezogen werden, die der Versicherer mit seinen Kapitalanlagen in der Nutzungszeit erzielen konnte (BGH, Urt. v. 27.10.2021 - IV ZR 45/20, Juris Tz. 18).

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2024 - 4 U 31/23

    Ansprüche nach einem erklärten Widerspruch gegen das Zustandekommen einer im Wege …

    Der Senat verkennt insoweit nicht, dass der zur Bestreitung von Verwaltungskosten aufgewandte Prämienanteil zur Berechnung von Nutzungszinsen herangezogen werden kann, soweit der Versicherer auf diese Weise den Einsatz sonstiger Finanzmittel erspart hat, die er zur Ziehung von Nutzungen verwenden konnte (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2021, Az. IV ZR 45/20, zitiert nach juris, Rdnr. 17;… Urteil vom 29. April 2020, Az. IV ZR 5/19, zitiert nach juris, Rdnr. 14;… Urteil vom 26. August 2018, Az. IV ZR 304/15, zitiert nach juris, Rdnr. 31;… Urteil vom 11. November 2015, Az. IV ZR 513/14, zitiert nach juris, Rdnr. 14; vgl. auch OLG Karlsruhe…, Urteil vom 10. September 2021, Az. 12 U 222/20, zitiert nach juris, Rdnr. 68, …und Urteil vom 27. September 2019, Az. 12 U 78/18, zitiert nach juris, Rdnr. 55).

    Denn die kalkulierten Verwaltungskosten stehen dem Versicherer nur dann und insoweit als wirtschaftlich nutzbarer Vermögenswert zur Verfügung, als er diesen kalkulierten Anteil der Prämien nicht für die anteilig auf den Vertrag des Versicherungsnehmers entfallenden Verwaltungskosten tatsächlich verbraucht, also Kostengewinne erzielt hat (vgl. hierzu KG Berlin…, Urteil vom 28. Februar 2017, Az. 6 U 65/16, zitiert nach juris, Rdnr. 24;… Urteil vom 10. Januar 2021, Az. 6 U 158/18, zitiert nach juris, Rdnr. 48; die gegen das Urteil des KG Berlin vom 10. Januar 2020, Az. 6 U 158/18, gerichtete Revision der dortigen Klägerin hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes mit Urteil vom 27. Oktober 2021, Az. IV ZR 45/20, zurückgewiesen, zitiert nach juris, insbesondere Rdnr.18).

  • LG Tübingen, 13.05.2022 - 4 O 328/21
    Rn. 60 Was die von der Beklagten gezogenen Nutzungen anlangt, ist mangels abweichender Anhaltspunkte anzunehmen, dass der Versicherer Prämienteile, welche er für Abschlusskosten aufwandte, nicht zur Kapitalanlage nutzen konnte (BGH WM 2015, 2311; BGH VersR 2022, 95).

    Rn. 63 Für die Höhe der von der Beklagten gezogenen Nutzungen aus dem Abschlusskostenanteil hat der Kläger, was korrekt ist, auf die Nettoverzinsung der Beklagten abgestellt (vgl. BGH VersR 2022, 95 Tz. 18) und zu diesem Zweck die Meldungen der Beklagten zu ihrer Reinverzinsung herangezogen, die alle Versicherungsunternehmen gegenüber der Finanzdienstleistungsaufsicht jährlich abgeben müssen.

  • OLG München, 29.09.2022 - 14 U 2690/21

    Keine Verwirkung des Widerspruchsrechts nach § 5a VVG aF bei langem Zeitablauf …

    Rn. 63 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27.10.2021, IV ZR 45/20) ist es nicht zu beanstanden, die Höhe der herauszugebenden Nutzungen gemäß § 287 ZPO anhand der Nettoverzinsung zu schätzen (…siehe Rn. 11, 12 und 18 der eben zitierten Entscheidung).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.05.2021 - IV ZR 45/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,47792
BGH, 26.05.2021 - IV ZR 45/20 (https://dejure.org/2021,47792)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2021 - IV ZR 45/20 (https://dejure.org/2021,47792)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2021 - IV ZR 45/20 (https://dejure.org/2021,47792)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche einer registrierten Inkassodienstleisterin aus abgetretenem Rech auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 818 Abs. 1 ; VVG § 5a
    Ansprüche einer registrierten Inkassodienstleisterin aus abgetretenem Rech auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrages

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.2020 - IV ZR 5/19

    Widerspruch gegen Versicherungsvertrag: Berechnung der herauszugebenden Nutzungen

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - IV ZR 45/20
    Der Senat hat mit dem nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen Urteil vom 29. April 2020 (IV ZR 5/19, VersR 2020, 836 Rn. 15 ff.), dem im Wesentlichen ein vergleichbarer Sachverhalt wie hier zugrunde lag, entschieden, dass im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung nach ei nem Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. der Anspruch des Versicherungsnehmers nach § 818 Abs. 1 BGB auf Herausgabe von Nutzungen aus Verwaltungskostenanteilen nicht anhand der Eigenkapitalrendite des Versicherers berechnet werden kann.
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