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Rechtsprechung
   BGH, 19.09.1979 - IV ZR 47/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1530
BGH, 19.09.1979 - IV ZR 47/78 (https://dejure.org/1979,1530)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1979 - IV ZR 47/78 (https://dejure.org/1979,1530)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1979 - IV ZR 47/78 (https://dejure.org/1979,1530)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1335
  • MDR 1980, 129
  • FamRZ 1979, 1007
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.07.1973 - IV ZR 36/72

    Ehelichkeitsanfechtung; Frist

    Auszug aus BGH, 19.09.1979 - IV ZR 47/78
    Wie die Revision zutreffend vorträgt, hat die Rechtsprechung das Tatbestandsmerkmal der Kenntnis des Mannes von Umständen, die für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, in § 1594 Abs. 2 BGB dahin ausgelegt, daß der Mann Kenntnis von Tatsachen haben muß, die bei verständiger Beurteilung objektiv geeignet sind, einen Zweifel an der ehelichen Geburt zu erwecken und die nicht ganz fernliegende Möglichkeit einer nichtehelichen Abstammung zu begründen; dagegen ist es nicht erforderlich, daß der Mann aufgrund der ihm bekannt gewordenen Umstände tatsächlich die Überzeugung von der Nichtehelichkeit des Kindes gewonnen oder die Ehelichkeit auch nur in Zweifel gezogen hat (BGHZ 9, 336; 61, 195; BGH NJW 1978, 1629 - FamRZ 1978, 494; RGZ 163, 68).

    Mit seiner Auffassung, daß bei einem nach Größe und Gewicht voll ausgereiften neugeborenen Kind diese Reifemerkmale für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, wenn eine Tragezeit von höchstens sieben Monaten - gerechnet vom Tage der Empfängnis ab - in Betracht kommt, befindet sich das Berufungsgericht in Einklang mit den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen (BGHZ 9, 336, 338; 61, 195, 197).

    Die Frage, ob Umstände für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, ist aufgrund objektiver Beurteilung aus der Sicht eines verständigen Betrachters zu beantworten (BGHZ 9, 336, 337; 61, 195, 198; RGZ 163, 68, 71 f.).

  • BGH, 19.05.1978 - IV ZR 54/77

    In Gang setzen der Anfechtungsfrist zur Feststellung der Unehelichkeit eines …

    Auszug aus BGH, 19.09.1979 - IV ZR 47/78
    Wie die Revision zutreffend vorträgt, hat die Rechtsprechung das Tatbestandsmerkmal der Kenntnis des Mannes von Umständen, die für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, in § 1594 Abs. 2 BGB dahin ausgelegt, daß der Mann Kenntnis von Tatsachen haben muß, die bei verständiger Beurteilung objektiv geeignet sind, einen Zweifel an der ehelichen Geburt zu erwecken und die nicht ganz fernliegende Möglichkeit einer nichtehelichen Abstammung zu begründen; dagegen ist es nicht erforderlich, daß der Mann aufgrund der ihm bekannt gewordenen Umstände tatsächlich die Überzeugung von der Nichtehelichkeit des Kindes gewonnen oder die Ehelichkeit auch nur in Zweifel gezogen hat (BGHZ 9, 336; 61, 195; BGH NJW 1978, 1629 - FamRZ 1978, 494; RGZ 163, 68).

    Die Zugrundelegung der Behauptungen des Klägers hatte jedoch den Ausschluß des Anfechtungsrechts nach § 1721 Satz 2 BGB zur Folge, für den - ebenso wie für den Ausschluß wegen Versäumung der Anfechtungsfrist nach § 1594 BGB (vgl. dazu BGH LM BGB § 1594 Nr. 1; BGH NJW 1978, 1629 - FamRZ 1978, 494, 495) - das beklagte Kind die Beweislast trägt.

    Auch die Frage, ob das Anfechtungsrecht nach § 1721 Satz 2 BGB ausgeschlossen ist, muß - ebenso wie die Frage des Ausschlusses wegen Fristablaufs (BGH NJW 1978, 1629 - FamRZ 1978, 494, 495;… Stein/Jonas/Schlosser, a.a.O. § 640 d ZPO Rdn. 1) - grundsätzlich von Amts wegen geklärt werden; soweit die Ermittlungen hierzu keine Klärung bringen, gehen die verbleibenden Zweifel nach den Regeln der Beweislast zu Lasten des beklagten Kindes.

  • BGH, 07.05.1953 - IV ZR 240/52

    Ehelichkeitanfechtung. Anfechtungsfrist

    Auszug aus BGH, 19.09.1979 - IV ZR 47/78
    Wie die Revision zutreffend vorträgt, hat die Rechtsprechung das Tatbestandsmerkmal der Kenntnis des Mannes von Umständen, die für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, in § 1594 Abs. 2 BGB dahin ausgelegt, daß der Mann Kenntnis von Tatsachen haben muß, die bei verständiger Beurteilung objektiv geeignet sind, einen Zweifel an der ehelichen Geburt zu erwecken und die nicht ganz fernliegende Möglichkeit einer nichtehelichen Abstammung zu begründen; dagegen ist es nicht erforderlich, daß der Mann aufgrund der ihm bekannt gewordenen Umstände tatsächlich die Überzeugung von der Nichtehelichkeit des Kindes gewonnen oder die Ehelichkeit auch nur in Zweifel gezogen hat (BGHZ 9, 336; 61, 195; BGH NJW 1978, 1629 - FamRZ 1978, 494; RGZ 163, 68).

    Mit seiner Auffassung, daß bei einem nach Größe und Gewicht voll ausgereiften neugeborenen Kind diese Reifemerkmale für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, wenn eine Tragezeit von höchstens sieben Monaten - gerechnet vom Tage der Empfängnis ab - in Betracht kommt, befindet sich das Berufungsgericht in Einklang mit den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen (BGHZ 9, 336, 338; 61, 195, 197).

    Die Frage, ob Umstände für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, ist aufgrund objektiver Beurteilung aus der Sicht eines verständigen Betrachters zu beantworten (BGHZ 9, 336, 337; 61, 195, 198; RGZ 163, 68, 71 f.).

  • RG, 24.02.1940 - IV 375/39

    Sprechen für die Unehelichkeit des Kindes auch solche Umstände, die nur …

    Auszug aus BGH, 19.09.1979 - IV ZR 47/78
    Wie die Revision zutreffend vorträgt, hat die Rechtsprechung das Tatbestandsmerkmal der Kenntnis des Mannes von Umständen, die für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, in § 1594 Abs. 2 BGB dahin ausgelegt, daß der Mann Kenntnis von Tatsachen haben muß, die bei verständiger Beurteilung objektiv geeignet sind, einen Zweifel an der ehelichen Geburt zu erwecken und die nicht ganz fernliegende Möglichkeit einer nichtehelichen Abstammung zu begründen; dagegen ist es nicht erforderlich, daß der Mann aufgrund der ihm bekannt gewordenen Umstände tatsächlich die Überzeugung von der Nichtehelichkeit des Kindes gewonnen oder die Ehelichkeit auch nur in Zweifel gezogen hat (BGHZ 9, 336; 61, 195; BGH NJW 1978, 1629 - FamRZ 1978, 494; RGZ 163, 68).

    Die Frage, ob Umstände für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, ist aufgrund objektiver Beurteilung aus der Sicht eines verständigen Betrachters zu beantworten (BGHZ 9, 336, 337; 61, 195, 198; RGZ 163, 68, 71 f.).

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus BGH, 19.09.1979 - IV ZR 47/78
    Es handelt sich um einen Fall der unechten Rückwirkung, die unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes verfassungsrechtlichen Schranken unterliegen kann (BVerfGE 43, 242, 286 f. m.w.N.).
  • BGH, 14.02.1990 - XII ZR 12/89

    Kenntnis von den die Ehelichkeit eines Kindes in Frage stellenden Umständen

    Bei der Beurteilung, wann der die Ehelichkeit eines Kindes anfechtende Mann Kenntnis von den Umständen erlangt, die für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, kommt es nicht auf seine Bildungsstand, sondern auf die objektive Sicht eines verständigen Betrachters an (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung; zuletzt BGH, NJW 1980, 1335; NJW-RR 1989, 194 [BGH 05.10.1988 - IVb ZR 99/87]).

    Im Ergebnis führt das dazu, daß das Gericht für das Anfechtungsbegehren günstige Tatsachen nicht berücksichtigen darf, wenn sie zu dem in sich eindeutigen und widerspruchsfreien Tatsachenvortrag des Klägers in Widerspruch stehen (BGH, Urteil vom 19. September 1979 - IV ZR 47/78 - FamRZ 1979, 1007, 1009;… Baumbach/Lauterbach/Albers ZPO 48. Aufl.;… Thomas/Putzo ZPO 15. Aufl.;… Zöller/Philippi ZPO 15. Aufl., jeweils zu § 640d).

    Behauptet der Kläger Tatsachen, aus denen sich - sei es für sich allein oder im Zusammenhang mit weiteren unstreitigen oder festgestellten Tatsachen - die Unbegründetheit der Klage ergibt, so muß diese ohne Rücksicht auf die Beweislast abgewiesen werden (BGH, Urteil vom 19. September 1979 aaO. S. 1009).

    Die vom Berufungsgericht offen gelassene Frage, ob es für den rechtlichen Begriff der Kenntniserlangung auf den jeweiligen Bildungsstand des Anfechtenden (…so Gernhuber, Familienrecht 3. Aufl. § 45 III 3 = S. 653 sowie, diesem folgend, BGB/Teubner § 1594 Rdn. 6;… ferner Erman/Holzhauer BGB 8. Aufl. § 1594 Rdn. 7) oder einen objektiven Maßstab ankommt, ist mit der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, der sich der Senat angeschlossen hat, im letzteren Sinne zu beantworten (vgl. BGHZ 9, 336, 337; 61, 195, 198; Urteil vom 19. September 1979 aaO. sowie zuletzt Senatsurteil vom 5. Oktober 1988 - IVb ZR 99/87 - FamRZ 1989, 169, 170;… Palandt/Diederichsen BGB 49. Aufl. Anm. 2;… BGB-RGRK/Böckermann 12. Aufl. Rdn. 8;… Staudinger/Göppinger BGB 12. Aufl. Rdn. 10;… Soergel/Gaul BGB 12. Aufl. Rdn. 9, jeweils zu § 1594).

    Die Unmöglichkeit eines solchen Reifegrades nach nur siebenmonatiger Schwangerschaft stellt eine jedermann zugängliche und ohne besondere Fachkenntnisse erfaßbare Erfahrungstatsache dar, die für Eltern im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes besonderes Interesse erlangt (…vgl. BGHZ 9 aaO. S. 338; Urteil vom 19. September 1979 aaO. S. 1009;… BGB-RGRK/Böckermann aaO. Rdn. 9;… Soergel/Gaul aaO. Rdn. 10;… Staudinger/Göppinger aaO. Rdn. 12;… Palandt/Diederichsen aaO. Anm. 2;… AK BGB/Teubner aaO. Rdn. 7;… Jauernig/Schlechtriem BGB 4. Aufl. Anm. 2).

  • BGH, 19.02.1987 - IX ZR 33/86

    Schadensersatz wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten - Aufklärung über die …

    Das Berufungsgericht hat, wie die Revision zu Recht rügt, den Rechtsbegriff der Kenntnis von Umständen, die für die Unehelichkeit des Kindes sprechen (§ 1594 BGB), abweichend von den Grundsätzen ausgelegt, die der Bundesgerichtshof seit der Entscheidung BGHZ 9, 336 in ständiger Rechtsprechung mit weitgehender Zustimmung des Schrifttums anwendet (BGHZ 61, 195, 197; BGH, Urteile v. 19. Mai 1978 - IV ZR 54/77, NJW 1978, 1629, 1630 und v. 19. September 1979 - IV ZR 47/78, NJW 1980, 1335, 1336;… MünchKomm/Mutschler, BGB § 1594 Rdnr. 5;… Staudinger/Göppinger, BGB 12. Aufl. § 1596 Rdnrn. 10, 12;… Palandt/Diederichsen, BGB 46. Aufl. § 1594 Anm. 2;… im Grundsatz auch Soergel/Gaul, BGB 11. Aufl. § 1594 Rdnr. 8 und Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts, 3. Aufl. § 45 III 3).

    Darauf, ob der Ehemann diesen Kenntnisstand hatte und welche Schlußfolgerungen er aus den Reifemerkmalen tatsächlich zog, kommt es nach dem objektiven Beurteilungsmaßstab des Gesetzes nicht an (BGH, Urt. v. 19. September 1979 aaO;… insoweit a.A. Gernhuber aaO: nur Umstände, die dem Ehemann nach seinem Bildungsstand zu Zweifeln Anlaß geben;… unklar Soergel/Gaul a.a.O. Rdnr. 10, der ohne weitere Begründung für bedenklich hält, daß der Bundesgerichtshof ausreichen lasse, wenn der Mann nur von den Reifemerkmalen selbst Kenntnis erlangt habe).

  • BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 99/87

    Anfechtung einer Vaterschaftsanerkennung ab Kenntnis von Zweifeln an der …

    Ob dies der Fall war, ist aufgrund objektiver Beurteilung aus der Sicht eines verständigen Betrachters zu beantworten (vgl. BGH Urteil vom 19. September 1979 - IV ZR 47/78 = FamRZ 1979, 1007, 1009).

    Es ist vielmehr von dem Erkenntnisstand auszugehen, der bei einem verständigen Laien in der Regel erwartet werden kann (BGH Urteil vom 19. September 1979 aaO).

  • OLG Dresden, 22.08.1996 - 10 U 941/96

    Fristbeginn für Anfechtung eines Vaterschaftsanerkenntnisses

    Ausreichend ist die Kenntnis eines Sachverhalts, der aus der objektiven Sicht eines verständigen Betrachters die eigene Vaterschaft ernstlich in Zweifel stellt (BGH, Urteil vom 19. September 1979 - IV ZR 47/78 = FamRZ 1979/1007; BGH, Urteil vom 14. Februar 1990 - XII ZR 12/89 = FamRZ 1990/507; OLG Hammm, Urteil vom 9. Dezember 1994 - 29 U 65/94 = NJW-RR 1995/966; OLG Brandenburg; Beschluß vom 11. Dezember 1995 - 9 W 14/95 = FamRZ 1996/895 [LS]).

    Damit kannte er einen Sachverhalt, der ernstliche Zweifel an seiner Vaterschaft begründete (BGH, Urteil vom 7. Mai 1953 - IV ZR 240/52 = BGHZ 9/336; BGH, Urteil vom 19. September 1979 - aaO. - …und vom 14. Februar 1990 - aaO.).

  • BGH, 27.02.1980 - IV ZR 167/78

    Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes; Beitritt des potentiellen außerehelichen …

    Tatsachen, die die Anfechtung begünstigen, können andererseits gegen den Widerspruch des Anfechtenden nicht berücksichtigt werden, selbst wenn sie von dem beklagten Kinde vorgebracht worden sind (BGH FamRZ 1979, 1007, 1009).
  • OLG Köln, 07.11.1984 - 16 U 102/84

    Verstoß gegen das Gebot der nichtöffentlichen Verhandlung; Heilung durch Verzicht …

    Es ist nicht auszuschließen, daß wegen der Öffentlichkeit der Verhandlung wesentliche, auch von Amts wegen aufzuklärende Fragen insbesondere zur Versäumnis der Frist des § 1594 BGB (vgl. dazu BGHZ 61/195 ff; NJW 78/1629 ff und NJW 1980/1335 ff; auch OLG München FamRZ 1982/1239; OLG Hamm FamRZ 1982/956 ff) unbeantwortet blieben.
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 720/80

    Anfechtung der Ehelichkeit eines in der UdSSR lebenden Kindes des deutschen …

    Bei Zugrundelegung seines eigenen Vorbringens (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. September 1979 - IV ZR 47/78 - FamRZ 1979, 1007, 1009 - NJW 1980, 1335, 1337) hat der Kläger der Kindesmutter nicht innerhalb der Empfängniszeit beigewohnt (§§ 1591 Abs. 1, 1592 Abs. 1 BGB) und kann daher nicht der Vater der Beklagten sein.
  • OLG Brandenburg, 10.05.2001 - 15 UF 95/00

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist für die Vaterschaftsanfechtungsklage; …

    Die Kenntnis des Sachverhalts soll nach dem Gesetz als erster Anstoß genügen, den als Vater Geltenden zu veranlassen, sich über die Erhebung der Anfechtungsklage schlüssig zu werden (BGHZ 9, 336, 337 = BGH NJW 1953, 980; BGH FamRZ 1979, 1007, 1008 = BGH NJW 1980, 1335; BGH FamRZ 1990, 507, 509 = BGH NJW 1990, 2813).
  • OLG Karlsruhe, 03.09.1998 - 2 U 2/98

    Anfechtungsfrist - Fristbeginn - Kenntnis von Umständen

    Grundsätzlich ist nicht von medizinisch-naturwissenschaftlichen Spezialkenntnissen, sondern von dem Erkenntnisstand auszugehen, der von einem verständigen Laien in der Regel erwartet werden kann (vgl. BGH, NJW 1980, 1335).
  • BGH, 03.11.1982 - IVb ZR 321/81

    Beginn der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes - Anwendbarkeit …

    Bei Zugrundelegung seines eigenen Vorbringens (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. September 1979 - IV ZR 47/78 - FamRZ 1979, 1007, 1009) hat der Kläger der Kindesmutter nicht in der Empfängniszeit beigewohnt und kann daher nicht der Vater der Beklagten sein.
  • OLG Frankfurt, 13.07.1982 - 11 U 91/81
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