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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1991 - IV ZR 50/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2672
BGH, 20.03.1991 - IV ZR 50/90 (https://dejure.org/1991,2672)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1991 - IV ZR 50/90 (https://dejure.org/1991,2672)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1991 - IV ZR 50/90 (https://dejure.org/1991,2672)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; VVG § 159
    Zulässigkeit der Verwertung von Sicherheiten ohne eigenes wirtschaftliches Interesse des Darlehensgebers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1946
  • ZIP 1991, 573
  • MDR 1991, 1141
  • VersR 1991, 576
  • WM 1991, 846
  • DB 1991, 2232
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.01.1983 - II ZR 24/82

    Inanspruchnahme von Sicherheiten für abgetretene Forderungen - Deckung aus nicht …

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - IV ZR 50/90
    So handelt eine Bank rechtsmißbräuchlich, wenn sie in Kenntnis einer wirtschaftlich schlechten Lage ihres Kunden eine gegen ihn gerichtete Forderung von einem Dritten nicht in banküblicher Weise erwirbt, sondern um dem Dritten Deckung aus einer von ihr nicht voll benötigten Sicherheit zu verschaffen (Urteile vom 31. Januar 1983 - II ZR 24/82 - WM 1983, 537 = JR 1983, 460 m.Anm. Rehbein; vom 27. Februar 1981 - V ZR 48/80 - WM 1981, 518 unter II 1 m.w.N.).

    Der Bankkunde braucht es im Rahmen seiner Sicherungsabrede mit der Bank nicht hinzunehmen, daß diese die von ihm gestellten Sicherheiten dazu benutzt, um Drittinteressen wahrzunehmen, die mit seinem Verhältnis zur Bank nichts zu tun haben (BGH, Urteil vom 31. Januar 1983 - II ZR 24/82 - aaO).

  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 1/86

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Aufrechnung; Anfechtung der Kostenentscheidung des …

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - IV ZR 50/90
    Der Grund für die Beschränkung bei der Verwertung von Sicherheiten besteht darin, daß es der Natur des Rechtsverhältnisses der Bank zu ihren Kunden zuwiderlaufen würde, wenn die Bank solche Sicherheiten, die sie selbst nicht benötigt, allein deshalb für Dritte auszunutzen sucht, weil sie als Bank Zugang zu den Sicherheiten hat (BGH, Urteil vom 28. April 1987 - VI ZR 1 + 43/86 - NJW 1987, 2997 [BGH 28.04.1987 - VI ZR 1/86] unter B II 1, b, aa).
  • BGH, 27.02.1981 - V ZR 48/80

    Erwerb einer Forderung durch eine Bank gegen einen Bankkunden in Kenntnis seiner …

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - IV ZR 50/90
    So handelt eine Bank rechtsmißbräuchlich, wenn sie in Kenntnis einer wirtschaftlich schlechten Lage ihres Kunden eine gegen ihn gerichtete Forderung von einem Dritten nicht in banküblicher Weise erwirbt, sondern um dem Dritten Deckung aus einer von ihr nicht voll benötigten Sicherheit zu verschaffen (Urteile vom 31. Januar 1983 - II ZR 24/82 - WM 1983, 537 = JR 1983, 460 m.Anm. Rehbein; vom 27. Februar 1981 - V ZR 48/80 - WM 1981, 518 unter II 1 m.w.N.).
  • BGH, 02.10.1953 - IV ZB 66/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - IV ZR 50/90
    Das Berufungsgericht hat sich nicht mit der Frage befaßt, ob die Abtretung der Rechte des Versicherungsnehmers aus dem Lebensversicherungsvertrag an den Versicherer wirksam ist, obwohl sich Schuld und Forderung in einer Person vereinigen würden, und ob die Abtretung in eine Verpfändung umzudeuten ist (vgl. BGH, Beschluß vom 2. Oktober 1953 - IV ZB 66/53 - VersR 1953, 469 unter 2;… Bruck/Möller/Winter, VVG 8. Aufl. Bd. V/2 Anm. H 263; kritisch dazu Dörstling, NJW 1954, 1429).
  • BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 4/09 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Beitragspflicht …

    Die Verwertung durch eine einen Kredit gewährende Bank unterliegt Beschränkungen (vgl BGH, Urteil vom 20.3.1991 - IV ZR 50/90 - ZIP 1991, 573), dem Sicherungsnehmer steht als Inhaber des Anspruchs in der Regel ein Recht nur in der jeweiligen Höhe seiner gesicherten Forderung zu (vgl KG Berlin, Urteil vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - KGR Berlin 2009, 238 = VersR 209, 1206).
  • LSG Hessen, 06.02.2014 - L 1 KR 59/13

    Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Leistungen aus einer …

    Die Verwertung durch eine einen Kredit gewährende Bank unterliegt Beschränkungen (vgl. BGH, Urteil vom 20.3.1991 - IV ZR 50/90 - ZIP 1991, 573), dem Sicherungsnehmer steht als Inhaber des Anspruchs in der Regel ein Recht nur in der jeweiligen Höhe seiner gesicherten Forderung zu (vgl. KG Berlin, Urteil vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - KGR Berlin 2009, 238 = VersR 209, 1206).
  • LAG München, 30.10.2008 - 3 Sa 480/08

    Aufrechnung gegen Betriebsrente

    Insoweit - und nur insoweit - sind die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur eingeschränkten Aufrechnungsbefugnis einer Bank gegen Kundenforderungen mit von Dritten in nicht banküblicherweise erworbener Gegenforderung entwickelten Grund- 3 Sa 480/08 - 21 sätze (vgl. BGH 28.04.1987 - VI ZR 1/86 und VI ZR 43/86; BGH 20.03.1991 - IV ZR 50/90) auf Fälle der vorliegenden Art übertragbar.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 KR 3975/09
    Die Verwertung durch eine einen Kredit gewährende Bank unterliegt Beschränkungen (vgl. BGH, Urteil vom 20.3.1991 - IV ZR 50/90 - ZIP 1991, 573), dem Sicherungsnehmer steht als Inhaber des Anspruchs in der Regel ein Recht nur in der jeweiligen Höhe seiner gesicherten Forderung zu (vgl. KG Berlin, Urteil vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - KGR Berlin 2009, 238 = VersR 209, 1206).
  • BayObLG, 10.07.1997 - 2Z BR 105/96

    Ausgleichspflicht zwischen Ehegatten für Tilgungsleistungen vor und nach dem …

    Es kann daher auch auf sich beruhen, ob die Abtretung der Ansprüche aus den Versicherungsverträgen an die Schuldnerin dieser Ansprüche überhaupt wirksam war (vgl. BGH VersR 1991, 576 ;… Palandt/Heinrichs § 398 Rn. 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - L 1 KR 225/14
    Die Verwertung durch eine einen Kredit gewährende Bank unterliegt Beschränkungen (vgl BGH, Urteil vom 20.3.1991 - IV ZR 50/90 - ZIP 1991, 573), dem Sicherungsnehmer steht als Inhaber des Anspruchs in der Regel ein Recht nur in der jeweiligen Höhe seiner gesicherten Forderung zu (vgl KG Berlin, Urteil vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - KGR Berlin 2009, 238 = VersR 209, 1206).
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