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Rechtsprechung
   BGH, 22.04.2015 - IV ZR 504/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9827
BGH, 22.04.2015 - IV ZR 504/14 (https://dejure.org/2015,9827)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2015 - IV ZR 504/14 (https://dejure.org/2015,9827)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2015 - IV ZR 504/14 (https://dejure.org/2015,9827)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …

    Auszug aus BGH, 22.04.2015 - IV ZR 504/14
    Der Senat hat mit Urteil vom 7. Mai 2014 (IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 17-34) entschieden und im Einzelnen begründet, die Regelung müsse richtlinienkonform teleologisch dergestalt reduziert werden, dass sie im Anwendungsbereich der Zweiten und der Dritten Richtlinie Lebensversicherung keine Anwendung findet und für davon erfasste Lebens- und Rentenversicherungen sowie Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung grundsätzlich ein Widerspruchsrecht fortbesteht, wenn d. VN - wie hier - nicht ordnungsgemäß über das Recht zum Widerspruch belehrt worden ist und/oder die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen nicht erhalten hat (im Einzelnen dazu Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 22-34).

    bb) Die Kündigung des Versicherungsvertrages steht dem späteren Widerspruch nicht entgegen (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 36 m. w. N.).

    Ein Erlöschen des Widerspruchsrechts nach beiderseits vollständiger Leistungserbringung kommt ebenfalls nicht in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 37 m. w. N.).

    b) Die bereicherungsrechtlichen Rechtsfolgen der Europarechtswidrigkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. sind nicht auf eine Wirkung ab Zugang des Widerspruchs (ex nunc) zu beschränken, sondern nur e ine Rückwirkung entspricht dem Effektivitätsgebot (dazu im Einzelnen Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 42-44).

    Der Wert des Versicherungsschutzes kann unter Berücksichtigung der Prämienkalkulation bemessen werden; bei Lebensversicherungen kann etwa dem Risikoanteil Bedeutung zukommen (Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 45 m. w. N.).

    Es wird den Parteien Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag zu geben haben (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 46).

  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG - …

    Auszug aus BGH, 22.04.2015 - IV ZR 504/14
    Das ergibt die richtlinienkonforme Auslegung des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. auf der Grundlage der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Dezember 2013 (VersR 2014, 225).
  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

    Auszug aus BGH, 22.04.2015 - IV ZR 504/14
    Eine gegebenenfalls ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung im Antrag kann die Belehrung im Zusammenhang mit der Übersendung der Police nicht ersetzten (Senatsurtei l vom 28. Januar 2004 - IV ZR 58/03, VersR 2004, 497 unter 3 b; vgl. auch BGH…, Urteil vom 23. Juni 2009 - XI ZR 156/08, NJW 2009, 3020 Rn. 24).
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen; …

    Auszug aus BGH, 22.04.2015 - IV ZR 504/14
    Eine gegebenenfalls ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung im Antrag kann die Belehrung im Zusammenhang mit der Übersendung der Police nicht ersetzten (Senatsurtei l vom 28. Januar 2004 - IV ZR 58/03, VersR 2004, 497 unter 3 b; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - XI ZR 156/08, NJW 2009, 3020 Rn. 24).
  • BGH, 07.03.2006 - VI ZR 54/05

    Verzicht auf weitere Ansprüche aus einem Verkehrsunfall; Abrechnung der …

    Auszug aus BGH, 22.04.2015 - IV ZR 504/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind an die Feststellung eines Verzichtwillens strenge Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 7. März 2006 - VI ZR 54/05, VersR 2006, 659 Rn. 10 m. w. N.).
  • BGH, 18.09.2012 - II ZR 178/10

    Treuhandvermittelter Beitritt eines Kapitalanlegers zu einem Immobilienfonds in …

    Auszug aus BGH, 22.04.2015 - IV ZR 504/14
    Das Verhalten d. VN hätte mit ausreichender Deutlichkeit erkennen lassen müssen, dass auf das Widerspruchsrecht verzichtet werden sollte, wobei das Gebot einer interessengerechten Auslegung zu beachten und den der Erklärung zugrundeliegenden Umständen besondere Bedeutung beizumessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2012 - II ZR 178/10, WM 2012, 2231 Rn. 22 m. w. N).
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