Rechtsprechung
| BGH, 07.02.2018 - IV ZR 53/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Risikolebensversicherung: Auslegung einer Klausel über die Bevollmächtigung eines Bezugsberechtigten nach dem Ableben des Versicherungsnehmers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 Abs 8 ALB, § 123 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB
Risikolebensversicherung: Auslegung einer Klausel über die Bevollmächtigung eines Bezugsberechtigten nach dem Ableben des Versicherungsnehmers - IWW
- Wolters Kluwer
Bevollmächtigung des Bezugsberechtigten einer Risikolebensversicherung zur Entgegennahme von Rücktritts- oder Anfechtungserklärungen nach dem Ableben des Versicherungsnehmers; Einräumung eines widerruflichen Bezugsrechts in einer nachträglichen Sicherungsabtretung der ...
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Empfangsvollmachtsklausel in der Risikolebensversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AVB § 7 Abs. 8
Bevollmächtigung des Bezugsberechtigten einer Risikolebensversicherung zur Entgegennahme von Rücktritts- oder Anfechtungserklärungen nach dem Ableben des Versicherungsnehmers; Einräumung eines widerruflichen Bezugsrechts in einer nachträglichen Sicherungsabtretung der ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Auslegung einer Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Risikolebensversicherung
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 21.04.2016 - 14 O 245/15
- OLG Saarbrücken, 18.01.2017 - 5 U 22/16
- BGH, 07.02.2018 - IV ZR 53/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 1019
- MDR 2018, 595
- VersR 2018, 339
- WM 2018, 421
- WM 2019, 386
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (9)
- BGH, 05.05.1982 - IVa ZR 264/80
Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag - Rücktritt vom …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - IV ZR 53/17
Rn. 24 Die Revision beruft sich weiterhin ohne Erfolg auf das Senatsurteil vom 5. Mai 1982 (IVa ZR 264/80, VersR 1982, 746 unter II 3).Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, sind Klauseln in einer Lebensversicherung, die den Versicherer berechtigen, nach dem Tod des Versicherungsnehmers davon auszugehen, dass dieser bestimmte Personen zur Entgegennahme von Willenserklärungen des Versicherers nach Eintritt des Versicherungsfalles bevollmächtigt hat, grundsätzlich rechtlich unbedenklich (Senatsurteile vom 24. März 1993 - IV ZR 36/92, VersR 1993, 868 unter 3 a; vom 5. Mai 1982 - IVa ZR 264/80, VersR 1982, 746 unter II 1 und 2).
Dies widerspricht den Interessen des Versicherungsnehmers nicht, sondern dient dem Vertragszweck und damit den Interessen beider Vertragspartner (Senatsurteil vom 5. Mai 1982 aaO unter II 2 b).
- BGH, 27.10.2010 - IV ZR 22/09
Widerrufliches Bezugsrecht und Abtretung des Anspruchs auf die Todesfallleistung …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - IV ZR 53/17
Ein anlässlich der Sicherungsabtretung erklärter Widerruf "für die Dauer der Abtretung" ist vielmehr regelmäßig so zu verstehen, dass etwaige Bezugsrechte im Rang hinter das vereinbarte Sicherungsrecht zurücktreten und im Übrigen bestehen bleiben sollen (…Senatsurteile vom 18. Januar 2012 - IV ZR 196/10, VersR 2012, 344 Rn. 16; vom 27. Oktober 2010 - IV ZR 22/09, BGHZ 187, 220 Rn. 13; jeweils m.w.N.).Soweit im maßgeblichen Zeitpunkt des Versicherungsfalles dem Sicherungsnehmer gesicherte Forderungen gegen den Versicherungsnehmer zustehen, ist er - als Inhaber des Anspruchs, nicht nur als Bezugsberechtigter - allein befugt, Zahlung der Todesfallleistung an sich zu verlangen (…Senatsurteile vom 18. Januar 2012 aaO; vom 27. Oktober 2010 aaO Rn. 14; jeweils m.w.N.).
- BGH, 11.05.2011 - IV ZR 148/09
Lebensversicherung: Arglistanfechtung wegen Verletzung der vorvertraglichen …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - IV ZR 53/17
Rn. 30 aa) Der Versicherer trägt die Beweislast für die Täuschungsabsicht des Versicherungsnehmers (Senatsurteil vom 11. Mai 2011 - IV ZR 148/09, VersR 2011, 909 Rn. 16).Wenn - wie hier - objektiv falsche Angaben vorliegen, trifft den Versicherungsnehmer eine sekundäre Darlegungslast; er muss plausibel darlegen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (Senatsurteil vom 11. Mai 2011 aaO;… Senatsbeschluss vom 7. November 2007 - IV ZR 103/06, VersR 2008, 242 Rn. 1; jeweils m.w.N.).
- BGH, 18.01.2012 - IV ZR 196/10
Lebensversicherung: Wiederaufleben der "für die Dauer der Abtretung" widerrufenen …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - IV ZR 53/17
Ein anlässlich der Sicherungsabtretung erklärter Widerruf "für die Dauer der Abtretung" ist vielmehr regelmäßig so zu verstehen, dass etwaige Bezugsrechte im Rang hinter das vereinbarte Sicherungsrecht zurücktreten und im Übrigen bestehen bleiben sollen (Senatsurteile vom 18. Januar 2012 - IV ZR 196/10, VersR 2012, 344 Rn. 16;… vom 27. Oktober 2010 - IV ZR 22/09, BGHZ 187, 220 Rn. 13; jeweils m.w.N.).Soweit im maßgeblichen Zeitpunkt des Versicherungsfalles dem Sicherungsnehmer gesicherte Forderungen gegen den Versicherungsnehmer zustehen, ist er - als Inhaber des Anspruchs, nicht nur als Bezugsberechtigter - allein befugt, Zahlung der Todesfallleistung an sich zu verlangen (Senatsurteile vom 18. Januar 2012 aaO;… vom 27. Oktober 2010 aaO Rn. 14; jeweils m.w.N.).
- BGH, 24.03.1993 - IV ZR 36/92
Schutzwertes Interesse einer Alleinerbin - Gewillkürte Prozeßstandschaft - …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - IV ZR 53/17
Rn. 23 (b) Etwas anderes folgt entgegen der Auffassung der Revision nicht aus dem Senatsurteil vom 24. März 1993 (IV ZR 36/92, VersR 1993, 868 unter 3 a).Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, sind Klauseln in einer Lebensversicherung, die den Versicherer berechtigen, nach dem Tod des Versicherungsnehmers davon auszugehen, dass dieser bestimmte Personen zur Entgegennahme von Willenserklärungen des Versicherers nach Eintritt des Versicherungsfalles bevollmächtigt hat, grundsätzlich rechtlich unbedenklich (Senatsurteile vom 24. März 1993 - IV ZR 36/92, VersR 1993, 868 unter 3 a; vom 5. Mai 1982 - IVa ZR 264/80, VersR 1982, 746 unter II 1 und 2).
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - IV ZR 53/17
Die Klausel kann nach den maßgeblichen Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs (vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 85 = juris Rn. 14 und ständige Senatsrechtsprechung) nicht so ausgelegt werden, dass im Fall einer Sicherungszession Bezugsberechtigter nur noch der Sicherungszessionar ist. - BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog. …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - IV ZR 53/17
In subjektiver Hinsicht setzt die Annahme von Arglist vielmehr zusätzlich voraus, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (Senatsurteile vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, VersR 2011, 337 Rn. 19;… vom 28. Februar 2007 - IV ZR 331/05, VersR 2007, 785 Rn. 8 m.w.N.). - BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05
Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - IV ZR 53/17
In subjektiver Hinsicht setzt die Annahme von Arglist vielmehr zusätzlich voraus, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (…Senatsurteile vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, VersR 2011, 337 Rn. 19; vom 28. Februar 2007 - IV ZR 331/05, VersR 2007, 785 Rn. 8 m.w.N.). - BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06
Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - IV ZR 53/17
Wenn - wie hier - objektiv falsche Angaben vorliegen, trifft den Versicherungsnehmer eine sekundäre Darlegungslast; er muss plausibel darlegen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (…Senatsurteil vom 11. Mai 2011 aaO; Senatsbeschluss vom 7. November 2007 - IV ZR 103/06, VersR 2008, 242 Rn. 1; jeweils m.w.N.).
- BGH, 22.05.2019 - IV ZR 73/18
Versicherung für fremde Rechnung; Informationsobliegenheit des …
Rn. 31 (d) Des Weiteren entspricht es dem Interesse des Versicherers, Klarheit über den Adressaten des von ihm zu erteilenden Hinweises zu haben (vgl. zu dem Interesse des Versicherers, Klarheit hinsichtlich des richtigen Erklärungsadressaten zu haben, auch Senatsurteil vom 7. Februar 2018 - IV ZR 53/17, VersR 2018, 339 Rn. 20 bezüglich des Empfängers einer Anfechtungserklärung). - OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 U 57/19
1. Zur Einschaltung einer Hilfsperson bei der Beantwortung von Antragsfragen, …
Solche Klauseln, die den Versicherer berechtigen, nach dem Tod des Versicherungsnehmers davon auszugehen, dass dieser bestimmte Personen zur Entgegennahme von Willenserklärungen des Versicherers nach Eintritt des Versicherungsfalles bevollmächtigt hat, sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung in einer Lebensversicherung, grundsätzlich rechtlich unbedenklich (BGH, Urteil vom 7. Februar 2018 - IV ZR 53/17, VersR 2018, 339;… Reiff/Schneider, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 6 ALB 2016 Rn. 25).Dadurch dass sie die Ansprüche aus der Versicherung sicherungshalber an die Sparkasse abgetreten hatte, ist diese auch nicht alleinige oder vorrangige Empfangsbevollmächtigte im Sinne der Klausel geworden, weil diese sachgerecht nicht dahin ausgelegt werden kann, dass im Fall einer Sicherungszession Bezugsberechtigter nur noch der Sicherungszessionar ist (BGH, Urteil vom 7. Februar 2018 - IV ZR 53/17, VersR 2018, 339).
- OLG Stuttgart, 06.08.2026 - 7 U 117/25
AKB ; Aufklärungsobliegenheit; Arglist; Vorschaden; Nichtbeantwortung von Fragen; …
Wenn der Versicherer entsprechende Anknüpfungstatsachen für ein wissentliches Handeln vorgetragen hat, trifft den Versicherungsnehmer daher eine sekundäre Darlegungslast; er muss plausibel darlegen, wie und weshalb es zu der Obliegenheitsverletzung gekommen ist (BGH…, Urteil vom 17. Dezember 2014 - IV ZR 90/13 -, Rn. 21, juris;… Martin/Reusch/ Schimikowski/Wandt/Schimikowski, 4. Aufl. 2022, Rn. 136;… Prölss/Martin/Armbrüster, 32. Aufl. 2024, Rn. 360; zu objektiv falschen Angaben: BGH, Urteil vom 7. Februar 2018 - IV ZR 53/17 -, Rn. 30, juris; BGH…, Urteil vom 11. Mai 2011 - IV ZR 148/09 -, Rn. 16, juris).
- OLG Nürnberg, 03.11.2025 - 8 U 9/25
Versicherung muss nicht für Schäden zahlen, die bei der Renovierung eines …
Diese sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (vgl. etwa BGH, Urteile vom 07.02.2018 - IV ZR 53/17, NJW 2018, 1019 Rn. 18 …und vom 14.12.2016 - IV ZR 527/15, NJW 2017, 1620 Rn. 25). - OLG Nürnberg, 27.05.2024 - 8 U 1004/23
Klage auf Versicherungsleistungen wegen Einschränkungen des Krankenhausbetriebs …
Diese sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (vgl. etwa BGH, Urteile vom 07.02.2018 - IV ZR 53/17, NJW 2018, 1019 Rn. 18 …und vom 14.12.2016 - IV ZR 527/15, NJW 2017, 1620 Rn. 25). - OLG Köln, 30.01.2020 - 12 U 51/18
Lebensversicherung - Bezugsberechtigung nach Tilgung abgesicherter …
Rn. 34 Bei Einräumung eines widerruflichen, im Übrigen nicht eingeschränkten Bezugsrechts liegt in einer nachträglichen Sicherungsabtretung der Ansprüche aus einer Lebensversicherung nicht auch ein konkludenter Widerruf bestehender Bezugsrechtsbestimmungen (…BGH, aaO, Rn. 16; Urteil vom 07.02.2018 - IV ZR 53/17, WM 2018, 421-424, zitiert nach juris Rn. 22;… Urteil vom 27.10.2010 - IV ZR 22/09, BGHZ 187, 220-227, zitiert nach juris Rn. 13 mwN).Ein anlässlich der Sicherungsabtretung erklärter Widerruf "für die Dauer der Abtretung" ist vielmehr regelmäßig so zu verstehen, dass etwaige Bezugsrechte im Rang hinter das vereinbarte Sicherungsrecht zurücktreten und im Übrigen bestehen bleiben sollen (BGH, Urteil vom 18.01.2012 - IV ZR 196/10, WM 2012, 297-300, zitiert nach juris 16; Urteil vom 07.02.2018 - IV ZR 53/17, WM 2018, 421-424, zitiert nach juris Rn. 22;… Urteil vom 27.10.2010 - IV ZR 22/09, BGHZ 187, 220-227, zitiert nach juris Rn. 14 - jeweils mwN).
- OLG Nürnberg, 15.11.2021 - 8 U 322/21
Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung nach behördlicher Maßnahme wegen …
Rn. 24 (a) Diese sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (vgl. etwa BGH, Urteile vom 07.02.2018 - IV ZR 53/17, NJW 2018, 1019 Rn. 18 …und vom 14.12.2016 - IV ZR 527/15, NJW 2017, 1620 Rn. 25). - OLG Dresden, 15.04.2024 - 4 U 2022/23
Streit um die Zahlung einer Invaliditätsleistung aus einer privaten …
Liegen wie hier Falschangaben unstreitig objektiv vor, muss indes der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast eine plausible Erklärung dafür vortragen, wie und weshalb es dazu gekommen ist (BGH, Beschluss vom 7.11.2007 - IV ZR 103/06, juris; Urteil vom 7.2.2018 - IV ZR 53/17, Rn. 30, juris; OLG Frankfurt am Main…, Urteil vom 20.02.2013, 7 U 229/11, Rn. 37, juris;… Prölss/Martin/Armbrüster, 31. Aufl. 2021, VVG, § 22 Rn. 44). - OLG Nürnberg, 04.05.2021 - 8 U 91/21
Definition einer "Kopfverletzung" in der Dread-Disease-Versicherung
Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (vgl. etwa BGH, Urteile vom 07.02.2018 - IV ZR 53/17, NJW 2018, 1019 Rn. 18 …und vom 12.07.2017 - IV ZR 151/15, NJW 2017, 2831 Rn. 26 jeweils m.w.N.). - OLG Nürnberg, 03.11.2025 - 8 U 9/24 Sinnzusammenhangs verstehen muss (vgl. etwa BGH, Urteile vom 07.02.2018 - IV ZR 53/17, NJW 2018, 1019 Rn. 18 …und vom 14.12.2016 - IV ZR 527/15, NJW 2017, 1620 Rn. 25).
- OLG Nürnberg, 25.06.2025 - 8 U 421/25
Besondere Bedingungen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Heizkostenableser
- OLG Frankfurt, 21.09.2021 - 14 U 339/20
Unfallversicherung: Wirksamkeit einer Rentenklausel unter …
- LG Neuruppin, 12.06.2018 - 1 O 330/17
Rechtsschutzversicherung: Voraussetzungen eines Leistungsausschlusses aufgrund …
- OLG Dresden, 15.04.2024 - 4 U 12022/23
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