Rechtsprechung
| BGH, 12.03.2003 - IV ZR 57/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
VBLS § 40 Abs. 2 Buchst. a ee; ; VBLS § 40; ; VBLS § 41; ; VBLS § 43 b; ; VBLS § 14; ; VBLS § 40 Abs. 1; ; FANG § 4 Abs. 6; ... ; FANG Art. 1; ; FANG Art. 6 § 4 Abs. 6; ; FRG § 22 Abs. 4; ; RÜG Art. 14 Nr. 20 Buchst. a; ; RÜG Art. 14 Nr. 20 Buchst. b; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 14
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung der Benachteiligung der Bezieher von Fremdrenten gegenüber anderen gesetzlich Versicherten durch sachliche Erwägungen; Anspruch auf höhere Versorgungsrente wegen Unwirksamkeit der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Verringerung der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VBLS § 40 Abs. 2 lit. a ee
Höhe der Zusatzversorgung von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 13.10.2000 - 6 O 200/00
- OLG Karlsruhe, 29.11.2001 - 12 U 286/00
- BGH, 12.03.2003 - IV ZR 57/02
Papierfundstellen
- VersR 2003, 720
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.09.2000 - IV ZR 140/99
Anrechnung von Dienstjahren in der DDR bei der Berechnung der Versorgungsrente …
Auszug aus BGH, 12.03.2003 - IV ZR 57/02
b) Für die Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen kommt es auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers an; für die Satzung der Beklagten als einer Gruppenversicherung zugunsten der betroffenen Versicherten ist nach deren Verständnis zu fragen (BGH, Urteil vom 27. September 2000 - IV ZR 140/99 - VersR 2000, 1530 unter II 2; BGHZ 103, 370, 383).Der hier zu beurteilende Fall unterscheidet sich wesentlich von dem Senatsurteil vom 27. September 2000 (aaO), in dem es um eine für den Versicherten nachteilige Satzungsänderung des von der Beklagten selbst zunächst zugesagten Umfangs der gesamtversorgungsfähigen Zeit ging.
- BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96
Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten …
Auszug aus BGH, 12.03.2003 - IV ZR 57/02
Sie finden auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung, die von den beteiligten Arbeitgebern (als Versicherungsnehmern) mit der Beklagten (als Versicherer) zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 106 f.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c). - BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98
Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der …
Auszug aus BGH, 12.03.2003 - IV ZR 57/02
Sie finden auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung, die von den beteiligten Arbeitgebern (als Versicherungsnehmern) mit der Beklagten (als Versicherer) zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 106 f.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c). - BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87
Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
Auszug aus BGH, 12.03.2003 - IV ZR 57/02
b) Für die Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen kommt es auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers an; für die Satzung der Beklagten als einer Gruppenversicherung zugunsten der betroffenen Versicherten ist nach deren Verständnis zu fragen (BGH, Urteil vom 27. September 2000 - IV ZR 140/99 - VersR 2000, 1530 unter II 2; BGHZ 103, 370, 383).
- BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09
Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen …
Rn. 22 Zu diesem Ergebnis gelangt bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs der Versicherungsbedingungen auch ein durchschnittlicher, juristisch nicht vorgebildeter Versicherungsnehmer einer Transportversicherung (vgl. für die ständige Senatsrechtsprechung zur Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen: Urteil vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83, 85), der zudem die Verständnismöglichkeiten und Interessen der Versicherten beachtet (vgl. dazu Senatsurteile vom 12. März 2003 - IV ZR 57/02, VersR 2003, 720 unter 2 b und vom 16. März 1988 - IVa ZR 154/87, BGHZ 103, 370, 383). - BGH, 18.07.2012 - IV ZR 62/11
Zusatzversorgungssystem im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der in der …
Rn. 28 (1) Das Zusatzversorgungssystem der Beklagten zielt im Kern darauf ab, den versicherten Angestellten des öffentlichen Dienstes neben ihrer Altersgrundversorgung, die in der Regel durch die gesetzliche Rentenversicherung geleistet wird, eine zusätzliche Betriebsrente zu gewähren, um damit eine - wenn auch von zahlreichen Einzelheiten näher bestimmte (vgl. zur früheren Satzungslage Senatsurteil vom 12. März 2003 - IV ZR 57/02, VersR 2003, 720 unter 2) - in ihrer Tendenz an die Beamtenversorgung angenäherte Altersversorgung zu erreichen. - OLG Köln, 29.11.2011 - 9 U 95/11
Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung aufgrund eines …
Rn. 71 Zu diesem Ergebnis gelangt bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des Sinnzusammenhangs der Versicherungsbedingungen auch ein durchschnittlicher, juristisch nicht vorgebildeter Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung (vgl. zur Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen BGH VersR 2011, 1119; BGHZ 123, 83; VersR 2003, 720; BGHZ 103, 370).
- OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 12 U 211/04
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle für die …
Entgegen der Auffassung des Klägers verspricht die Beklagte in § 40 VBLS nicht generell eine Aufstockung der Bezüge auf eine Gesamtversorgung, sondern lediglich eine durch zahlreiche Einzelheiten näher bestimmte Zusatzversorgung (BGH VersR 2003, 720 unter 2). - LG Karlsruhe, 25.09.2009 - 6 O 190/08
VBL-Satzung: Anspruch auf zukünftige Gewährung einer fehlerhaft berechneten …
Die Beklagte muss nämlich die Kürzung der gesetzlichen Rente Fremdrentenberechtigter nicht durch eine entsprechende Erhöhung ihrer Zusatzrente ausgleichen; sie verspricht in ihrer Satzung nicht generell eine Aufstockung der Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine Gesamtversorgung, sondern lediglich eine durch zahlreiche Einzelheiten - hier § 40 Abs. 2 a) ee) VBLS a.F. - näher bestimmte Zusatzversorgung (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2003 - IV ZR 56/02 und IV ZR 57/02 -, VersR 2003, 719-722, im Anschluss an LG Karlsruhe, Urteile vom 18. August 2000 - 6 O 203/00 und vom 13. Oktober 2000 - 6 O 200/00). - OLG Köln, 18.12.2012 - 9 U 133/10
Auslegung der Versicherungsbedingungen der Betriebsunterbrechungsversicherung; …
Abzustellen ist hier auf einen durchschnittlichen, juristisch nicht vorgebildeten Versicherungsnehmer einer Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung im Bereich Industrie, der zudem die Verständnismöglichkeiten und Interessen der Versicherten beachtet (vgl. BGH VersR 2011, 918; BGHZ 123, 83; VersR 2003, 720). - LG Karlsruhe, 17.07.2009 - 6 O 186/08
VBL: Änderung einer Betriebsrente in der Zusatzversorgung des Öffentlichen …
Die Beklagte muss nämlich die Kürzung der gesetzlichen Rente Fremdrentenberechtigter nicht durch eine entsprechende Erhöhung ihrer Zusatzrente ausgleichen; sie verspricht in ihrer Satzung nicht generell eine Aufstockung der Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine Gesamtversorgung, sondern lediglich eine durch zahlreiche Einzelheiten - hier § 40 Abs. 2 a) ee) VBLS a.F. - näher bestimmte Zusatzversorgung (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2003 - IV ZR 56/02 und IV ZR 57/02 -, VersR 2003, 719-722, im Anschluss an LG Karlsruhe, Urteile vom 18. August 2000 und vom 13. Oktober 2000 - 6 O 203/00 und 6 O 200/00). - OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 431/04
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle der Regelung zur …
Vielmehr gewährt sie insoweit lediglich eine durch zahlreiche Einzelheiten näher bestimmte Zusatzversorgung (BGH VersR 2003, 720 unter 2). - OLG Köln, 16.04.2013 - 9 U 193/12
Umfang einer Betriebshaftpflichtversicherung; Eintrittspflicht des …
Abzustellen ist hier auf einen durchschnittlichen, juristisch nicht vorgebildeten Versicherungsnehmer einer Betriebshaftpflichtversicherung im Bereich Industrie, der zudem die Verständnismöglichkeiten und Interessen der Versicherten beachtet (vgl. BGH VersR 2011, 918; BGHZ 123, 83; VersR 2003, 720).
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