Rechtsprechung
| BGH, 18.04.1973 - IV ZR 6/72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslösung einer Vermittlerprovision auf Grund der Gleichsetzung des Antrags einer Auseinandersetzungsversteigerung und der Möglichkeit der Ersteigerung des Grundstücks dem rechtsgeschäftlichen Erwerb zweier Grundstücksanteile - Wirtschaftliche Übereinstimmung des ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1973, 814
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.05.1966 - VIII ZR 23/64
Abschluss eines Maklervertrages - Zahlung einer Provision
Auszug aus BGH, 18.04.1973 - IV ZR 6/72
In dem Urteil vom 4. Mai 1966 - VIII ZR 23/64 - (AIZ 1966, 154) hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes zutreffend hervorgehoben, der Gegenstand, auf den sich das abgeschlossene Geschäft bezieht, müsse wirtschaftlich mit demjenigen übereinstimmen, das der Makler dem Auftraggeber nachgewiesen hat, wobei allerdings kleinere Abweichungen regelmäßig nicht von Bedeutung sein könnten.
- BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07
Entstehen der Maklerprovision bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht des …
aa) Zwar hat der Bundesgerichtshof die wirtschaftliche Kongruenz teilweise in Fällen verneint, in denen der Erwerber statt des vorgesehenen Alleineigentums an einem Grundstück nur Miteigentum an einem ideellen Viertel oder einer ideellen Hälfte erwarb (BGH, Urteile vom 15. Februar 1984 - IVa ZR 150/82 - WM 1984, 560 f und vom 18. April 1973 - IV ZR 6/72 - WM 1973, 814, 815; siehe ferner OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1695, 1696: Maklervertrag betreffend Alleineigentum an einer Doppelhaushälfte und Erwerb dieser Hälfte als Wohnungseigentum; ferner auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1504). - BGH, 21.10.1987 - IVa ZR 103/86
Einordnung von Finanzierungsverträgen als Maklerwerkvertrag; Entstehung des …
Das gilt auch dann, wenn der tatsächliche Vertragsschluß in quantitativer Hinsicht hinter dem nach dem Maklervortrag herbeizuführenden Vertrag zurückbleibt (vgl. BGH Urteile vom 18. April 1973 - IVa ZR 6/72 - WM 1973, 814; vom 15. Februar 1984 - IVa ZR 150/82 - WM 1984, 560; vom 12. Dezember 1984 - IVa ZR 216/82 unter Ziff. II 2 a - insoweit nicht veröffentlicht). - BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 45/85
Heilung der Formnichtigkeit eines Maklervertrages
Der Bundesgerichtshof hat zwar die wirtschaftliche Identität in Fällen verneint, in denen der Kunde nur die Hälfte (Urteil vom 18. April 1973 - IV ZR 6/72 - WM 1973, 814) oder sogar nur ein Viertel des ursprünglich ins Auge gefaßten Objekts (Urteil vom 15. Februar 1984 - IVa ZR 150/82 - WM 1984, 560) erworben hat.
- OLG Koblenz, 19.12.2013 - 5 U 950/13
Anspruch auf Nachweismaklerlohn bei behaupteter, aber nicht bewiesener …
Anders als die Berufung meint, stimmt der geschlossene Hauptvertrag auch im Wesentlichen mit der nachgewiesenen Vertragsgelegenheit überein (vgl. dazu BGH WM 1973, 814 und NJW-RR 1990, 1008 sowie die detaillierten Nachweise bei Scheibe BB 1988, 849, 852). - BGH, 31.03.1982 - IVa ZR 4/81
Vertraglicher Vergütungsanspruch eines Marklers - Beweislastverteilung bezüglich …
Der (gesetzliche) Provisionsanspruch gemäß § 354 Abs. 1 HGB setzt in der Tat voraus, daß es an einer Vereinbarung, durch die die betreffende Vergütung geregelt wird, fehlt (BGH Urteil vom 18. April 1973 - IV ZR 6/72 - WM 1973, 817, 815;… ebenso z.B. MünchKomm-Schwerdtner, BGB § 652 Rdn. 81;… Schlegelberger/Hefermehl, HGB 5. Aufl. Anm. 2, 12;… Baumbach/Duden/Hopt, HGB 24. Aufl. § 354 Anm. 2 c;… Düringer/Hachenburg/Werner, HGB 3. Aufl. § 354 Anm. 8 unter 4.). - BGH, 21.11.1983 - VIII ZR 173/82
Betrieb eines Unternehmens auf dem Gebiet der Hennenaufzucht - Wirksamkeit von …
Es kann dahinstehen, ob diese nur subsidiär geltende Bestimmung (vgl. BGH Urteil vom 18. April 1973 - IV ZR 6/72 = WM 1973, 814, 816) durch die besondere vertragliche Abmachung in Nr. 5 AGB, wie das Berufungsgericht meint, ausgeschlossen ist, oder ob die vom Berufungsgericht bei der Auslegung angewendete Unklarheitenregel, wie die Revision geltend macht, nicht zum Ausschluß von zugunsten des Klauselverwenders wirkendem dispositiven Gesetzesrecht führen kann. - BGH, 10.07.1975 - III ZR 16/74
Berücksichtigung einer bereits im ersten Rechtszug erklärten Aufrechnung in der …
Diese Bestimmung ist allerdings abdingbar und gilt daher nicht, wenn eine Verzinsung vertraglich ausgeschlossen ist (ebenso zu einem nach dieser Vorschrift verlangten Maklerlohn BGH, Urt. v. 18. April 1973 - IV ZR 6/72, WM 1973, 814, 815). - BGH, 28.09.1983 - IVa ZR 12/82
Vermittlung eines Baugrundstücks - Zahlung von Maklerprovision - Abschluss eines …
Erwirbt der Auftraggeber des Maklers das Objekt nicht, wie im Maklervertrag vorgesehen vollständig, sondern nur zum Teil, so kann die erforderliche wirtschaftliche Identität zwischen dem vertraglich von ausgesetzten und dem tatsächlich zustandegekommenen Hauptvertrag fehlen (vgl. dazu BGH, Urteile vom 14. Dezember 1959 - II ZR 241/58 - LM BGB § 652 Nr. 7 und vom 18. April 1973 - IV ZR 6/72 - WM 1973, 814;… Schwerdtner, Maklerrecht 2. Aufl. Rdn. 61;… Vollkommer bei Jauernig, BGB 2. Aufl. § 652 Anm. 5 c). - BGH, 05.04.1978 - IV ZR 37/77
Vertrag über die Begründung von Wohnungseigentum und Teileigentum - Abschluss …
Was Vertragsgegenstand ist, richtet sich nach dem von den Parteien vertraglich festgelegten wirtschaften Ergebnis oder Ziel , das angestrebt und das verwirklicht worden ist (Senatsurteil vom 18. April 1973 - IV ZR 6/72 = WM 1973, 814). - BGH, 30.11.1973 - IV ZR 49/73
Aufhebung eines Urteils - Recht auf Vermittlungsprovision oder Nachweisprovision …
Der erkennende Senat hat sich diesen Rechtsgrundsatz zu eigen gemacht (vgl. zuletzt BGH WM 1973, 814).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".