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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1952 - IV ZR 68/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,2355
BGH, 20.10.1952 - IV ZR 68/52 (https://dejure.org/1952,2355)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1952 - IV ZR 68/52 (https://dejure.org/1952,2355)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 68/52 (https://dejure.org/1952,2355)
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.04.1951 - I ZR 28/50

    Spediteurhaftung. Anscheinsbeweis

    Auszug aus BGH, 20.10.1952 - IV ZR 68/52
    Mit diesen Ausführungen verkennt das Berufungsgericht zweierlei: Der Beweis des ersten Anscheins ist nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 130, 259; 134, 241; 153, 137), der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 2, 5 [BGH 17.04.1951 - I ZR 28/50]; NJW 1952, 1137), eine Beweiswürdigung, die auf allgemeinen Erfahrungssätzen beruht.
  • BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51

    Entkräftung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus BGH, 20.10.1952 - IV ZR 68/52
    Mit diesen Ausführungen verkennt das Berufungsgericht zweierlei: Der Beweis des ersten Anscheins ist nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 130, 259; 134, 241; 153, 137), der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 2, 5 [BGH 17.04.1951 - I ZR 28/50]; NJW 1952, 1137), eine Beweiswürdigung, die auf allgemeinen Erfahrungssätzen beruht.
  • BGH, 25.11.1959 - V ZR 82/58

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht brauchte einen solchen indirekten Beweis nicht zu erheben, wenn es - ohne Rechtsirrtum - von der unter Beweis gestellten Tatsache einen sicheren Schluß auf die zu beweisende Tatsache, hier den Vertragsschluß, nicht glaubte ziehen zu können (BGH Urteil vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 68/52 - LM ZPO § 539 Nr. 1).
  • BGH, 24.02.1953 - I ZR 98/52

    Rechtsmittel

    Auch in dieser Eigenschaft bezieht sie sich jedoch nicht auf einen Umstand, der gegenüber dem sonst verwendeten Material (Aussage M. und Frau H.) mit Sicherheit zu anderer Beurteilung zu führen geeignet war (BGH Urteil vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 68/52 - 24. Februar 1953 - I ZR 54/52 -).
  • BGH, 07.02.1968 - VIII ZR 172/65

    Auszahlung einer Hinterlegungsmasse - Abnahme einer bezugsfertigen Gaststätte - …

    Daß das Berufungsgericht durch die Ablehnung des erwähnten Beweisantrags gegen § 286 ZPO verstoßen hätte, kann der Revision deshalb nicht zugegeben werden (vgl. BGH Urt. vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 68/52 = LM § 539 ZPO Nr. 1).
  • BGH, 14.01.1975 - VI ZR 198/72

    Schadensersatzpflicht wegen wirtschaftsbezogener Pressemitteilungen bzgl. einer …

    In der Würdigung dieser Anzeichen dahin, ob sie geeignet sind, einen Schluß entsprechend dem Vorbringen der Beklagten zu rechtfertigen oder zu unterstützen, ist der Tatrichter frei (§ 286 ZPO), ohne dabei an Beweis- oder sonstige Verfahrensregeln gebunden zu sein (vgl. BGH Urt.v. 20. Oktober 1952 - IV ZR 68/52 = LM ZPO § 539 Nr. 1).
  • BGH, 14.01.1975 - VI ZR 135/73
    In der Würdigung dieser Anzeichen dahin, ob sie geeignet sind, einen Schluß entsprechend dem Vorbringen der Beklagten zu rechtfertigen oder zu unterstützen, ist der Tatrichter frei (§ 286 ZPO), ohne dabei an Beweis- oder sonstige Verfahrensregeln gebunden zu sein (vgl. BGH Urt.v. 20. Oktober 1952 - IV ZR 68/52 = LM ZPO § 539 Nr. 1).
  • BGH, 03.10.1962 - VIII ZR 231/61

    - Kampfanzüge -, Sonderprovision, Vergütungsanspruch des HV für Abwehr von …

    Die von der Revision angezogenen Beweisanträge betreffen dagegen nur mittelbare Beweise, also bloße Beweisanzeichens denen das Gericht dann nicht nachzugehen braucht, wenn sie nach seiner Überzeugung einen sicheren Schluss auf die behauptete Tatsache nicht zulassen (BGH Urteil vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 68/52 - LM ZPO § 539 Nr. 1).
  • BGH, 12.12.1960 - VIII ZR 7/60

    Rechtsmittel

    Denn das Berufungsgericht durfte von der beantragten Beweiserhebung deshalb absehen, weil die unter Beweis gestellten Tatsachen nur Anzeichen (Indizien) für die behaupteten Zusagen der Klägerin darbieten und nach der Überzeugung des Gerichts hiermit ein sicherer Schluß auf die behauptete Vereinbarung nicht gezogen werden könnte (vgl. BGH Urt. vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 68/52 - S. 9/10 = LM ZPO Nr. 1 zu § 539).
  • BGH, 12.07.1955 - V ZR 209/54

    Rechtsmittel

    Infolgedessen gehört die Frage, ob aus den Zeugenaussagen Schlüsse auf die unmittelbar prozeßentscheidenden Tatsachen gezogen werden können, zur Beweiswürdigung, die dem Revisionsangriff entzogen ist (Stein-Jonas-Schönke § 286 ZPO I 2 c; BGH O X. 52 IV ZR 68/52; Lindenmaier-Möhring § 539 ZPO).
  • BGH, 30.09.1960 - VIII ZR 188/59

    Rechtsmittel

    Das gilt umso mehr, als aus den Zeugenaussagen sich nur Indizien für die Glaubwürdigkeit eines anderen Zeugen ergeben sollten und das Tatsachengericht im Rahmen des Indizienbeweises weitgehend von der Bindung an Beweisanträge frei ist (BGH vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 68/52 = LM ZPO § 539 Nr. 1).
  • BGH, 22.02.1956 - V ZR 62/54

    Rechtsmittel

    Allerdings handelt es sich zum Beweis der Scheinnatur des Kaufvertrages nur um Indizien, und das Berufungsgericht brauchte diese Beweise nicht zu erheben, wenn es keinen Schluß im Sinne der Klage aus ihnen glaubte ziehen zu können (BGH IV ZR 68/52, 20.X.52 - LM § 539 Nr. 1 ZPO).
  • BGH, 27.06.1962 - IV ZR 224/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.05.1960 - VIII ZR 132/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.04.1960 - V ZR 162/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.07.1958 - V ZR 105/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.02.1953 - I ZR 54/52

    Rechtsmittel

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