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Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1978 - IV ZR 78/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,794
BGH, 19.05.1978 - IV ZR 78/77 (https://dejure.org/1978,794)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1978 - IV ZR 78/77 (https://dejure.org/1978,794)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1978 - IV ZR 78/77 (https://dejure.org/1978,794)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erstattung des Zeitwerts eines Teilkasko versicherten Pkw - Beweis des behaupteten Diebstahls als Anspruchsvoraussetzung - Anscheinsbeweis für die Entwendung des Fahrzeugs - Darlegung einer ernsthaften Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs - Nachweis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12
    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers hinsichtlich eines Kfz

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 732
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76

    Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus BGH, 19.05.1978 - IV ZR 78/77
    Auch wenn er sich nicht auf einen typischen Geschehensablauf und damit auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises berufen kann, sondern auf einen Anzeichenbeweis angewiesen ist, reicht es im Normalfall aus, wenn sich aus den festgestellten Beweisanzeichen nach der Lebenserfahrung das äußere Bild eines (Einbruchs-) Diebstahls mit hinreichender Deutlichkeit erschließen läßt (BGH VersR 1957, 325; std. Rechtspr., zuletzt VersR 1977, 610).

    (Der vorliegende Fall unterscheidet sich von dem Sachverhalt, der der Senatsentscheidung in VersR 1977, 610 zugrunde lag, u.a. insofern, als das Berufungsgericht dort die entsprechende Behauptung des VN als richtig unterstellt hatte.).

  • BGH, 02.03.1977 - IV ZR 10/76

    Beweispflichtigkeit hinsichtlich des Verlusts eines Fahrzeuges und dessen …

    Auszug aus BGH, 19.05.1978 - IV ZR 78/77
    Die Meldung des angeblichen Diebstahls bei der Beklagten und der Polizei genügte als Grundlage eines Anscheinsbeweises nicht (BGH VersR 1977, 368).
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Dafür aber genügt - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - die Anzeige des behaupteten Diebstahls bei der Polizei für sich allein nicht (Senatsurteil vom 19. Mai 1978 - IV ZR 78/77 - VersR 1978, 732).
  • BGH, 27.11.1980 - IVa ZR 36/80

    Begriff der Entwendung

    Auch wenn mangels eines typischen Geschehensablaufs die Grundsätze des Anscheinsbeweises nicht eingreifen, genügt im Normalfall für einen Anzeichenbeweis, daß die festgestellten Indizien das äußere Bild eines Einbruchsdiebstahls oder einer Entwendung mit hinreichender Deutlichkeit ergeben (vgl. zuletzt BGH Urteil vom 19. Mai 1978 - IV ZR 78/77 - VersR 1978, 732 undUrteil vom 28. November 1979 - IV ZR 34/78 - VersR 1980, 229).
  • OLG Hamm, 05.12.1990 - 20 U 177/90

    Anforderungen an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers i.R. eines …

    Rn. 34 Diesen unverzichtbaren (BGH VersR 78, 732, 733; 80, 229) Beweis eines Mindestmaßes an Tatsachen, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls mit hinreichender Deutlichkeit erschließen läßt, hat der Kläger nicht erbringen können.

    Ebenso wie der Anzeige bei der Polizei kein indizieller Beweiswert zukommt (BGH VersR 78, 732, 733; 80, 229; 84, 727), ist auch die bloße Äußerung gegenüber dem Lebenspartner oder einem nahen Angehörigen noch kein signifikanter Hinweis auf eine tatsächlich stattgefundene Fahrzeugentwendung.

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